- 10,8 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle jährlich in Deutschland
- Zielerreichung 2030 laut Bundesregierung nicht belastbar einschätzbar
- Seit 2012 wurden 17,4 Mio. Euro für Maßnahmen ausgegeben — ohne messbaren Erfolg
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7862 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2025/1892 ist am 16. Oktober 2025 in Kraft getreten und legt erstmals verbindliche Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle in den Mitgliedstaaten fest. Deutschland ist wie alle EU-Staaten verpflichtet, bis zum 17. Juni 2027 die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen — primär durch Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Ein Bundesrechnungshof-Bericht aus dem Jahr 2025 stellte fest, dass trotz 17,4 Millionen Euro Ausgaben für Maßnahmen seit 2012 kein messbarer Reduktionserfolg bei den Lebensmittelabfällen nachzuweisen ist und die Datengrundlage für die EU-Berichterstattung methodische Schwächen aufweist. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte daraufhin die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7511, auf die die Bundesregierung am 3. September 2026 mit BT-Drs. 21/7862 antwortete.
- 10,8 Mio. Tonnen — Jährliche Lebensmittelabfälle in Deutschland (laut Vorbemerkung der Fragesteller)
- bis zu 2 Mio. Tonnen — Vorläufige Gesamtreduktion der Lebensmittelabfälle von 2020 bis 2024
- 17,4 Mio. Euro — Ausgaben für Maßnahmen zur Lebensmittelabfallreduzierung seit 2012 (laut Bundesrechnungshof)
- 25 Prozent — Umsatzgewichtete Reduzierung im Handel-Pakt im Jahr 2024 (Zwischenziel: 30 Prozent bis 2025)
- 131 Betriebe — Teilnehmende Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung in der Kompetenzstelle KAHV (Stand: 25. August 2026)
Im Detail
Trotz umfangreicher Maßnahmen seit dem Jahr 2012 und der damit verbundenen Ausgaben von 17,4 Mio. Euro sei der angestrebte Erfolg bei der Reduzierung der Lebensmittelabfälle bisher ausgeblieben, sodass die Gefahr bestehe, die Reduktionsziele zu verfehlen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7862, unter Verweis auf Bundesrechnungshof-Bericht 2025
Deutschland produziert jährlich 10,8 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle — vom Acker bis zum heimischen Kühlschrank. Mit dem Inkrafttreten der novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2025/1892 am 16. Oktober 2025 stehen erstmals verbindliche Reduktionsziele im Raum: 10 Prozent weniger Abfälle in Herstellung und Verarbeitung sowie 30 Prozent weniger in Handel, Außer-Haus-Verpflegung und privaten Haushalten — jeweils bis 2030. Die Bundesregierung hat nun in BT-Drs. 21/7862 auf 29 Fragen der Grünen-Fraktion geantwortet und dabei erhebliche Lücken bei Datenbasis und Erfolgsnachweisen eingeräumt.
Lebensmittelabfälle: Datenlage bleibt lückenhaft
Ob Deutschland die EU-Ziele überhaupt erreichen wird, lässt sich laut Bundesregierung derzeit nicht belastbar beurteilen. Zwar deuten vorläufige Zahlen für die Berichtsjahre 2020 bis 2024 auf eine Gesamtreduktion von bis zu zwei Millionen Tonnen hin. Da die Ziele aber sektorspezifisch formuliert sind und die dafür nötigen Daten noch nicht vorliegen, fehlt eine tragfähige Einschätzung. Der Bundesrechnungshof hatte in einem Bericht aus dem Jahr 2025 festgestellt, dass die bisherige Datenerhebung methodische Schwächen aufweist: Erfasst werden nur Abfälle, die von Versorgungssystemen registriert werden; die Berechnungsmethoden beruhen teils auf nicht repräsentativen Stichproben. Trotz 17,4 Millionen Euro an Ausgaben für Maßnahmen seit 2012 ist der Bundesrechnungshof zu dem Schluss gekommen, dass der angestrebte Reduktionserfolg bisher ausgeblieben ist.
Die Bundesregierung folgt den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes und hat ein Forschungsvorhaben zur „Weiterentwicklung der Methodik zur EU-Berichterstattung von Lebensmittelabfällen in Deutschland“ initiiert. Erste Ergebnisse werden erst im Frühjahr 2027 erwartet — also nach mehr als der Hälfte der Frist bis zum EU-Zieldatum 2030.
Was gilt aktuell?
Rechtlich verbindlich ist in Deutschland bislang keine Reduktionspflicht im nationalen Recht verankert; die EU-Richtlinie muss bis zum 17. Juni 2027 in das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) überführt werden. Das nationale Abfallvermeidungsprogramm und die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung werden derzeit überarbeitet; das überarbeitete Programm soll im Oktober 2027 der EU-Kommission vorgelegt werden. Einen Indikator für Lebensmittelabfälle in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gibt es aufgrund der lückenhaften Datenlage bislang nicht.
Handel: Pakt mit 14 Unternehmen — 25 Prozent Reduzierung 2024
Im Sommer 2023 schloss das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) einen „Pakt gegen Lebensmittelverschwendung“ mit 14 Handelsunternehmen, die 83 Prozent des organisierten Lebensmitteleinzelhandels abdecken. Das Zwischenziel lautet: 30 Prozent Reduzierung bis 2025, das Hauptziel 50 Prozent bis 2030. Im Jahr 2024 erreichten die teilnehmenden Unternehmen eine umsatzgewichtete Reduzierung von 25 Prozent gegenüber ihrem jeweiligen Basisjahr. Das Thünen-Institut überwacht die Rechenschaftslegung; die Ergebnisse für 2025 inklusive der Bewertung des Zwischenziels werden Ende 2026 veröffentlicht. Am häufigsten setzten die Händler auf optimierten Abverkauf kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums und saisonale Sortimentsgestaltung bei Obst und Gemüse.
Außer-Haus-Verpflegung: Nur 131 Betriebe aktiv beteiligt
Der Sektor der Außer-Haus-Verpflegung umfasst mehr als 200.000 Betriebe, von Schulkantinen bis zu Krankenhäusern. An der zugehörigen Kompetenzstelle KAHV (Kompetenzstelle Außer-Haus-Verpflegung), die seit 2025 von United Against Waste e.V. eigenständig weitergeführt wird, nehmen laut Bundesregierung derzeit lediglich 131 Betriebe aktiv teil (Stand: 25. August 2026). Wie viele weitere Unternehmen durch die Zielvereinbarung indirekt Maßnahmen ergriffen haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Private Haushalte und die Initiative „Zu gut für die Tonne!“
Seit 2012 sensibilisiert das BMLEH Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Initiative „Zu gut für die Tonne!“ — unter anderem über eine App mit mehr als 800 Reste-Rezepten, eine jährliche Aktionswoche und Social-Media-Präsenz. Ein Citizen-Science-Projekt des Dialogforums private Haushalte ergab 2022, dass der Einsatz einer Informationsbroschüre in Testhaushalten zu einer Abfallreduktion von 25 Prozent führte. Eine repräsentative Evaluation einzelner Maßnahmen hat bislang nicht stattgefunden. Ab Ende 2026 ist eine jährliche repräsentative Umfrage zur Bekanntheit der Initiative geplant. Themen wie Einkaufsplanung, richtige Lagerung und Resteverwertung stehen im Mittelpunkt — Aspekte, die für jeden Haushalt direkt relevant sind. Mehr zum Thema Forschungsförderung und Datenlücken in Deutschland auch unter Rahmenbedingungen für Forschung grundlegend verbessern.
Offene Flanken: Vorernteverluste und Primärproduktion
Einen blinden Fleck bilden die sogenannten Vorernteverluste: Lebensmittel, die noch auf dem Feld bleiben, weil sie Qualitätsanforderungen des Handels nicht erfüllen. Diese fallen rechtlich nicht unter den Begriff „Lebensmittelabfall“ und werden amtlich nicht erfasst. Die Bundesregierung plant auch keine entsprechende Datenerhebung. Eine nicht repräsentative Thünen-Institut-Studie zeigt, dass im Durchschnitt 15 Prozent der produzierten Obst- und Gemüsemenge nicht den Qualitätsanforderungen eines Einzelhändlers entsprechen; 6 Prozent gelten als Lebensmittelverluste in der Lieferkette. Auf EU-Ebene setzt sich Deutschland derzeit nicht für eigene Reduktionsziele in der Primärproduktion ein. Auch zu Treibhausgasemissionen durch Lebensmittelverschwendung gibt es keine sektorale Aufschlüsselung — das jährliche Einsparpotenzial bei der Behandlung von Lebensmittelabfällen beläuft sich laut Bundesregierung auf knapp 0,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. Ähnliche Fragen zur Transparenz staatlicher Programme behandelt auch der Beitrag zur Games-Förderung: 137,7 Mio. Euro und offene Erfolgskontrolle.
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Betroffen sind alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die private Haushalte stellen den größten Einzelsektor bei Lebensmittelabfällen. Darüber hinaus sind landwirtschaftliche Betriebe, Lebensmittelverarbeiter, der Groß- und Einzelhandel sowie die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung (mehr als 200.000 Betriebe in der Außer-Haus-Verpflegung) von den EU-Reduktionspflichten unmittelbar betroffen. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten über die neue Kompetenzstelle KLAV gezielte Unterstützung.
Die Bundesregierung beantwortet viele Fragen inhaltlich, verweist aber bei mehreren Detailfragen auf andere Antworten oder gibt an, keine Daten zu besitzen — etwa zu Vorernteverlusten, Vorschlachtungsverlusten und dem Wasserverbrauch durch Lebensmittelverschwendung. Zu sektorspezifischen Fortschritten der Nationalen Strategie kann keine Aussage gemacht werden.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Lebensmittelabfälle: 10,8 Mio. Tonnen und EU-Ziele bis 2030 →
- Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL)
- EU-Richtlinie (zuletzt geändert durch (EU) 2025/1892), die Mitgliedstaaten zu verbindlichen Reduktionszielen bei Lebensmittelabfällen verpflichtet und die Methodik zur Berichterstattung vorgibt.
- KLAV
- Kompetenzstelle zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle und -verluste, 2025 eingerichtet als sektorübergreifende Anlaufstelle für Unternehmen aller Stufen der Lebensmittelversorgungskette.
- Vorernteverluste
- Verluste von Lebensmitteln noch vor der Ernte, etwa durch Marktanforderungen bedingte Nicht-Ernte. Sie fallen derzeit nicht unter die gesetzliche EU-Definition von Lebensmittelabfällen und werden amtlich nicht erfasst.
Was sind die EU-Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle?
Bis 2030 sollen in der Herstellung und Verarbeitung 10 Prozent der Lebensmittelabfälle vermieden werden. Im Handel, in der Außer-Haus-Verpflegung und in privaten Haushalten sind 30 Prozent Reduzierung pro Kopf als Summenziel vorgesehen.
Wie viele Lebensmittelabfälle entstehen in Deutschland jährlich?
Laut der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7511) fallen in Deutschland jährlich 10,8 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an. Die Gesamtmenge hat sich von 2020 bis 2024 vorläufigen Zahlen zufolge um bis zu zwei Millionen Tonnen reduziert.
Wer erfasst die Lebensmittelabfälle in Deutschland?
Das Umweltbundesamt (UBA) erstellt die Daten für die EU-Berichterstattung, das Statistische Bundesamt liefert die Datenbasis. Federführend für die EU-Berichtspflicht ist das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7862 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































