- 81.256 Bürgergeldempfänger begannen 2025 eine SGB-III-Weiterbildung
- Nur 27,2 % waren drei Monate nach Kursende sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Kosten je Teilnehmer: Bundesregierung hat keine Daten für 2025
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7812 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) fördert die Bundesagentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Bürgergeldempfänger — also Personen im SGB-II-Rechtskreis — können unter bestimmten Voraussetzungen an diesen Maßnahmen teilnehmen, obwohl der SGB-II-Rechtskreis primär von den Jobcentern betreut wird. Die Frage, wie wirksam diese Förderinstrumente für die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen tatsächlich sind, ist seit Jahren Gegenstand arbeitsmarktpolitischer Debatten. Die Anfrage (BT-Drs. 21/7594) zielt darauf ab, Teilnahmezahlen, Abbruchquoten und vor allem die Quote der anschließenden Arbeitsmarktintegration zu beziffern.
- 81.256 — Gesamtzahl der Eintritte von SGB-II-Personen in SGB-III-Weiterbildungen im Jahr 2025
- 74.309 — Teilnehmer, die die Maßnahme erfolgreich abgeschlossen haben (rund 91 %)
- 22.324 (27,2 %) — Absolventen, die drei Monate nach Maßnahmeende sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren
- 4.989 — Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen, größte Einzelbranche bei der Arbeitsmarktintegration
- 660 — Vorzeitige Beendigungen wegen Arbeitsaufnahme noch während der Maßnahme
Im Detail
Angaben liegen der Bundesregierung für das Berichtsjahr 2025 nicht vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7812, S. 4
Rund 81.256 Bürgergeldempfänger sind im Jahr 2025 in eine nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geförderte berufliche Weiterbildung eingetreten. Drei Monate nach Abschluss der Maßnahme waren 22.324 von ihnen — entsprechend 27,2 Prozent — in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7812) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 31. August 2026 übermittelt hat.
SGB-III-Weiterbildung für Bürgergeldempfänger: Wer nimmt teil?
Die SGB-III-Förderung beruflicher Weiterbildung richtet sich grundsätzlich an Arbeitnehmer und Arbeitsuchende im Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit. Bürgergeldempfänger — also Personen im SGB-II-Rechtskreis — können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Zugang zu diesen Maßnahmen erhalten, obwohl sie primär von den Jobcentern nach SGB II betreut werden. Laut Drucksache lagen der Bundesregierung keine Daten zu Bewilligungen vor; ausgewiesen werden konnten nur die tatsächlichen Eintritte in Maßnahmen.
Von den 81.256 Eintritten schlossen 74.309 Personen die Maßnahme erfolgreich ab. Lediglich 660 Teilnehmer beendeten die Weiterbildung vorzeitig, weil sie bereits während der Maßnahme eine Arbeit aufnahmen. Weitere 1.364 brachen wegen längerer Fehlzeiten ab, 2.546 aus sonstigen Gründen.
Arbeitsmarktintegration: 27 Prozent nach drei Monaten
Die zentrale Frage nach der Wirksamkeit der Bürgergeld-Weiterbildung beantwortet die Drucksache mit einem eingeschränkten Datenbild: Für das Berichtsjahr 2025 lagen zum Zeitpunkt der Anfrage lediglich Verbleibsdaten nach drei Monaten vor. Demnach waren 22.324 der 82.032 ausgetretenen Teilnehmer drei Monate nach Maßnahmeende sozialversicherungspflichtig beschäftigt — eine Quote von 27,2 Prozent. Angaben für sechs und zwölf Monate nach Maßnahmeende stehen noch aus; die Bundesregierung verweist auf die laufende Verbleibsanalyse der Bundesagentur für Arbeit.
Die Branchenverteilung zeigt, dass die meisten Absolventen im Gesundheits- und Sozialwesen (4.989 Personen) eine Stelle fanden, gefolgt von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (4.037) und Verkehr und Lagerei (3.903). Der Handel kam auf 2.169 Beschäftigte, das verarbeitende Gewerbe auf 1.305. Eine Differenzierung nach Vollzeit, Teilzeit oder befristeten Verhältnissen liege laut Bundesregierung nicht vor.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht können Bürgergeldempfänger SGB-III-geförderte Weiterbildungen in Anspruch nehmen, wenn die Bundesagentur für Arbeit die Fördervoraussetzungen anerkennt. Die Finanzierung umfasst Lehrgangskosten sowie unterstützende Leistungen wie Fahrkosten, Kinderbetreuungszuschüsse und Weiterbildungsgeld. Zu den tatsächlichen Kosten für das Jahr 2025 — weder zu Durchschnitts- noch zu Gesamtkosten — lagen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Daten vor. Diese Datenlücke erschwert eine vollständige Kosten-Nutzen-Bewertung der Maßnahmen erheblich.
Das Thema der Weiterbildungsförderung für Transferleistungsbeziehende steht in einem breiteren arbeitsmarktpolitischen Zusammenhang: Die Debatte um die Wirksamkeit des deutschen Sozialstaatsmodells und die Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt ist seit Jahren politisch umstritten. Zugleich zeigen aktuelle Wirtschaftsdaten — etwa der Rückgang ausländischer Direktinvestitionen auf ein 17-Jahres-Tief — dass der Fachkräftebedarf in Deutschland strukturell wächst, was den Stellenwert aktiver Arbeitsmarktpolitik unterstreicht.
Datenlücken in der Antwort
Die Bundesregierung beantwortet nicht alle sechs gestellten Fragen vollständig. Zu Bewilligungszahlen (Frage 1) sowie zu Durchschnitts- und Gesamtkosten (Fragen 5 und 6) verweist sie darauf, dass die entsprechenden Daten nicht vorlägen. Damit bleibt offen, wie viel der Staat pro Weiterbildungsteilnehmer und pro erfolgreich integrierter Person tatsächlich aufwendet — ein Kernparameter für jede Wirksamkeitsbewertung.
Weiterlesen:
Betroffen sind Bürgergeldempfänger, die über SGB-III-Instrumente gefördert werden, sowie Steuerzahler und Beitragszahler, die diese Maßnahmen finanzieren. Die Daten zeigen, dass die Maßnahmen alle Bundesländer und ein breites Branchenspektrum betreffen — von Pflege und Handel bis Verkehr und Logistik.
Bei zwei der sechs Fragen weicht die Bundesregierung aus: Zu Bewilligungszahlen (Frage 1) sowie zu Durchschnitts- und Gesamtkosten (Fragen 5 und 6) liegen ihr nach eigenen Angaben keine Daten vor. Die Kernfragen zur Zahl der Eintritte und zum Verbleib nach drei Monaten werden hingegen vollständig mit Tabellen der Bundesagentur für Arbeit beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bürgergeld-Weiterbildung: AfD fragt nach Kosten und Jobvermittlung →
- SGB-III-Weiterbildung
- Berufliche Weiterbildungsmaßnahme, die nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird — etwa durch Kostenübernahme für Lehrgänge oder Zahlung von Weiterbildungsgeld.
- Rechtskreis SGB II
- Bezeichnet Personen, die Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen und von Jobcentern betreut werden.
- Verbleibsanalyse
- Statistische Auswertung der Bundesagentur für Arbeit, die zeigt, wo Teilnehmende an Arbeitsmarktmaßnahmen nach Kursende beschäftigt sind oder welchen Status sie haben.
Wie viele Bürgergeldempfänger nahmen 2025 an Weiterbildungen teil?
Laut Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2025 insgesamt 81.256 Eintritte von Personen aus dem SGB-II-Rechtskreis in eine geförderte Weiterbildung.
Wie viele fanden danach einen sozialversicherungspflichtigen Job?
Drei Monate nach Maßnahmeende waren 22.324 der ausgetretenen Teilnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, das entspricht 27,2 Prozent.
Was kosten diese Weiterbildungen den Staat?
Angaben zu Lehrgangs- und Nebenkosten sowie zu Durchschnittskosten je Teilnehmer liegen der Bundesregierung für das Jahr 2025 nach eigenen Angaben nicht vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7812 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































