- 916 Mio. Euro Bundesmittel für Sportstättensanierung 2025–2026 bewilligt
- 60 % der unter Zehnjährigen können laut DLRG nicht sicher schwimmen
- 939 Kommunen beantragten 3,16 Mrd. Euro aus dem Schwimmbad-Programm
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7807 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Jahr 2025 ertranken laut Deutscher Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) 393 Menschen in deutschen Gewässern. Eine vom DLRG 2022 in Auftrag gegebene FORSA-Umfrage ergab, dass 60 Prozent der unter Zehnjährigen nicht sicher schwimmen können und ein Fünftel gar nicht. Die Bäderallianz Deutschland beziffert den Sanierungsbedarf bei der Bäderinfrastruktur auf bis zu 20 Milliarden Euro und fordert ein Bundesförderprogramm von 12 Milliarden Euro über zwölf Jahre sowie eine Servicestelle Bädersanierung im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Der Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung sieht mindestens eine Milliarde Euro für die Sportstättensanierung in der laufenden Legislaturperiode vor.
- 916 Mio. Euro — Programmmittel im Bundesprogramm SKS für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, davon 250 Mio. Euro für Schwimmbäder
- 939 Interessenbekundungen — Kommunen und Landkreise meldeten Bedarf mit einem Gesamtvolumen von 3,163 Mrd. Euro an
- 60 % — Anteil der unter Zehnjährigen, die laut DLRG-Umfrage (2022) nicht sicher schwimmen können
- 393 — Tödliche Ertrinkungsunfälle in Deutschland im Jahr 2025 laut DLRG
- 52 — Schwimmeinrichtungen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), überwiegend für den Dienstsport der Bundeswehr
Im Detail
Der Bundesregierung liegen aus diesem Grund keine eigenen Informationen vor, auf deren Grundlage sich umfassende und belastbare Aussagen zu beispielsweise Anzahl, Zahlenentwicklung (einschließlich Neubauten und Schließungen), Betreiberstruktur sowie Sanierungsbedarf der Schwimmbäder in Deutschland treffen ließen.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7807
Rund 60 Prozent der unter Zehnjährigen in Deutschland können nicht sicher schwimmen, ein Fünftel gar nicht. Diese Zahlen aus einer DLRG-Umfrage von 2022 stehen im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke zur Schwimmfähigkeit der Bevölkerung und zur Bäderinfrastruktur (BT-Drs. 21/7625). Die Bundesregierung hat die Anfrage am 31. August 2026 mit der Drucksache 21/7807 beantwortet – und dabei deutliche Datenlücken offengelegt.
Schwimmfähigkeit: Keine eigenen Daten beim Bund
Auf die Frage, wie sich die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung in den vergangenen 20 Jahren entwickelt habe, antwortet die Bundesregierung, dass ihr über die genannte FORSA-Umfrage hinaus keine eigenen Statistiken vorliegen. Auch zur Frage, wie viele Schulen keinen erreichbaren Schwimmbadbetrieb haben oder keinen Schwimmunterricht anbieten können, verfügt die Regierung über keine Erkenntnisse. Für Fragen der Unterrichtsgestaltung seien ausschließlich die Länder zuständig, heißt es in der Antwort.
Bäderinfrastruktur: Zuständigkeit liegt bei Ländern und Kommunen
Die Bäderinfrastruktur in Deutschland ist föderalistisch organisiert. Schwimmbäder befinden sich überwiegend im Eigentum von Kommunen oder kommunalen Betrieben; die Verantwortung für Unterhaltung, Sanierung und Betrieb liegt bei den Ländern. Aus diesem Grund verfügt die Bundesregierung nach eigenen Angaben über keine belastbaren Daten zu Anzahl, Neubauten, Schließungen oder dem Sanierungsbedarf der Bäder. Auch Forschungsprojekte wie der Digitale Sportstättenatlas Deutschland konnten bislang kein vollständiges Bild liefern, weil länderübergreifende einheitliche Standards fehlen und keine Meldepflicht für Schließungen besteht.
Die Bäderallianz Deutschland schätzt den Sanierungsbedarf bundesweit auf bis zu 20 Milliarden Euro. Die Forderung der Allianz nach einem nationalen Bäderförderprogramm von 12 Milliarden Euro über zwölf Jahre hat die Bundesregierung laut Drucksache zur Kenntnis genommen, ohne konkrete Konsequenzen zu benennen.
916 Millionen Euro für Sportstättensanierung
Trotz fehlender Gesamtdaten hat der Deutsche Bundestag für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 insgesamt 916 Millionen Euro im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) bereitgestellt. Das Volumen setzt sich aus zwei allgemeinen Tranchen zu je 333 Millionen Euro sowie einer gesonderten Tranche von 250 Millionen Euro ausschließlich für die Sanierung von Schwimmbädern zusammen. Die Nachfrage übersteigt das Angebot erheblich: Auf den Projektaufruf vom 20. März 2026 gingen 939 prüffähige Interessenbekundungen mit einem Gesamtfördervolumen von 3,163 Milliarden Euro ein – mehr als das Zwölffache des verfügbaren Budgets. Die Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ist laut Bundesregierung für September 2026 geplant. Weitere Mittel ab 2027 obliegen dem Haushaltsgesetzgeber.
Zusätzlich können Länder und Kommunen aus dem 100-Milliarden-Euro-SVIK über das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) auch Mittel für Sportinfrastruktur einsetzen. Den konkreten Anteil legen die Länder in eigener Zuständigkeit fest. Informationen zu weiteren Förderprogrammen – etwa der Nationalen Klimaschutzinitiative und dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – sind in umfangreichen Anlagen zur Drucksache aufgeführt.
52 Schwimmeinrichtungen im Bundesbesitz
Auf Bundesebene befinden sich laut Antwort 52 Schwimmeinrichtungen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Davon entfallen 45 auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Diese Einrichtungen dienen primär der dienstlichen Schwimmausbildung und sind nicht öffentlich zugänglich. Ein Teil der Bäder befindet sich aufgrund ihres baulichen Zustands derzeit nicht in Nutzung.
Modellvorhaben „Deutschland lernt Schwimmen“
Als direkter Maßnahmenansatz zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit hat das Bundeskanzleramt gemeinsam mit dem Deutschen Schwimmverband (DSV) und der DLRG ein Umsetzungskonzept für das Modellvorhaben „Deutschland lernt Schwimmen“ erarbeitet, das im Haushalt 2026 verankert ist. Ziel ist es, mehr Kindern – insbesondere aus einkommensschwachen Familien, aus strukturschwachen Regionen sowie Kindern mit Behinderung – den Zugang zu qualitätsgesicherten Schwimmkursen zu ermöglichen. Der erste Förderaufruf ist laut Bundesregierung für Herbst 2026 vorgesehen. Konkrete Förderbedingungen und das Antragsverfahren werden derzeit ausgearbeitet. Überlegungen zur Unterstützung der Länder bei der Ausbildung von Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrern hat die Bundesregierung bislang nicht aufgenommen.
Die fehlende Datenbasis für eine gesamtdeutsche Bestandsaufnahme der Bäderinfrastruktur bleibt ein zentrales politisches Problem, wie auch die Anfrage der Linken verdeutlicht. Vergleichbare Herausforderungen zeigen sich bei anderen Infrastrukturthemen, etwa bei Investitionslücken in der Wirtschaftsinfrastruktur oder beim Einsatz von SVIK-Mitteln in anderen Förderbereichen.
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Besonders betroffen sind Kinder aus einkommensschwachen Familien, da laut DLRG ein starker Zusammenhang zwischen Haushaltseinkommen der Eltern und Schwimmfähigkeit der Kinder besteht. Darüber hinaus sind Kommunen und Landkreise als Betreiber von Schwimmbädern betroffen, die auf Bundesförderung angewiesen sind, um den erheblichen Sanierungsstau abzubauen. Schulen ohne erreichbares Schwimmbad können keinen Schwimmunterricht anbieten – wie viele das betrifft, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Die Bundesregierung beantwortet die zentralen Fragen zu Anzahl, Schließungen und Sanierungsbedarf der Bäder (Fragen 2, 3, 5, 6, 13) pauschal mit dem Verweis auf fehlende eigene Daten und die föderale Zuständigkeit. Fragen zu Schulen ohne Schwimmbadzugang (Fragen 12, 20–22) und zur Zahl der Schwimmlehrer (Frage 18) bleiben ohne konkrete Zahlen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Schwimmfähigkeit: 60 % der Kinder nicht sicher im Wasser →
- SKS-Schwimmbäder
- Das Bundesprogramm 'Sanierung Kommunale Sportstätten – Schwimmbäder' stellt 250 Millionen Euro zweckgebunden für die Sanierung von Schwimmbädern aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) bereit.
- SVIK
- Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ist ein außerbudgetärer Fonds des Bundes, aus dem unter anderem Sportstättensanierungen und Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen finanziert werden.
- Bäderallianz Deutschland
- Ein Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen, der sich für den Erhalt und Ausbau der Schwimmbadinfrastruktur einsetzt und einen nationalen Schwimmbadplan sowie ein Bundesförderprogramm fordert.
Wie viel Geld stellt der Bund für Schwimmbadsanierungen bereit?
Für 2025 und 2026 stehen insgesamt 916 Millionen Euro im Bundesprogramm 'Sanierung kommunaler Sportstätten' (SKS) bereit, davon 250 Millionen Euro ausschließlich für Schwimmbäder.
Warum kennt die Bundesregierung die genaue Zahl der Schwimmbäder nicht?
Schwimmbäder sind überwiegend im Eigentum von Kommunen oder kommunalen Betrieben. Die Informationshoheit über Anzahl und Zustand liegt bei den dezentralen Eigentümern und Betreibern, nicht beim Bund.
Was ist das Modellvorhaben 'Deutschland lernt Schwimmen'?
Das Bundeskanzleramt hat gemeinsam mit dem Deutschen Schwimmverband und der DLRG ein Konzept erarbeitet, das Kindern – besonders aus einkommensschwachen Familien und strukturschwachen Regionen – den Zugang zu Schwimmkursen ermöglichen soll. Der erste Förderaufruf ist für Herbst 2026 geplant.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7807 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































