Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8175 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 2 Petitionen vom Ausschuss am 23. September 2026 abgeschlossen
- Finanzpolitik-Petition: Anliegen teilweise erfüllt
- Schuldrecht-Petition: Verfahren ohne Abhilfe beendet
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist das parlamentarische Gremium, das Bürgeranliegen entgegennimmt und prüft. In regelmäßigen Abständen fasst er die abgeschlossenen Verfahren in sogenannten Sammelübersichten zusammen, über die der Bundestag im Plenum abstimmt. Die Sammelübersicht 325 (BT-Drs. 21/8175) vom 23. September 2026 umfasst zwei Petitionen aus der 20. und einer früheren Wahlperiode.
Im Detail
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 23. September 2026 die Sammelübersicht 325 beschlossen. Das Dokument liegt als BT-Drs. 21/8175 vor und enthält Beschlussempfehlungen zu zwei Bürgerpetitionen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen. Die amtierende Vorsitzende des Ausschusses, Dr. Hülya Düber, hat die Empfehlungen unterzeichnet.
Petitionsausschuss: Zwei Verfahren abgeschlossen
Die erste Petition (Aktenzeichen Pet 3-20-08-600-034253) wurde von einem Einsender aus Kleinmachnow eingereicht und betrifft das Themenfeld Finanzpolitik. Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Verfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nach Prüfung teilweise entsprochen worden ist. Das bedeutet: Die zuständigen Stellen haben das Anliegen des Petenten zumindest in Teilen aufgegriffen oder berücksichtigt — eine vollständige Erfüllung aller Forderungen erfolgte hingegen nicht.
Die zweite Petition (Aktenzeichen Pet 4-20-07-481-034698) stammt von einem Einsender aus Sachsenheim und betrifft das Recht der Schuldverhältnisse. Hier empfiehlt der Ausschuss den Abschluss des Verfahrens ohne den Zusatz einer teilweisen Abhilfe. Das Verfahren wird damit regulär beendet.
Petitionsrecht: Bürger können Bundestag direkt ansprechen
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und gibt jeder Person das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben, leitet sie gegebenenfalls an zuständige Bundesministerien weiter und gibt abschließend eine Empfehlung ab. Die Sammelübersichten, in denen mehrere Verfahren gebündelt werden, ermöglichen eine effiziente Abarbeitung der eingehenden Petitionen im Plenum.
Die Beschlüsse der Sammelübersicht 325 wurden laut Protokoll Nr. 21/38 am 23. September 2026 gefasst. Es handelt sich um eine Vorabfassung der Drucksache, die durch die lektorierte Version ersetzt wird. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über die Sammelübersicht steht noch aus.
Petitionsverfahren sind grundsätzlich öffentlich — die konkreten Inhalte der Eingaben werden in den Sammelübersichten jedoch nur schlagwortartig beschrieben, um die Persönlichkeitsrechte der Einsender zu wahren. Detailliertere Informationen zu einzelnen Verfahren sind über die Petitionsdatenbank des Bundestages zugänglich, sofern die Petenten einer Veröffentlichung zugestimmt haben.
Weitere Informationen zu parlamentarischen Anfragen und Fragestellunden finden sich in der Fragestunde vom 23. September 2026, die ebenfalls an diesem Tag stattfand.
Weiterlesen:
- Fragestunde Bundestag: 67 Fragen zu Agrar, GKV und Hitzeschutz
- Schriftliche Fragen Juli 2026: 144 Antworten im Überblick
Betroffen sind die beiden Petenten: ein Einsender aus Kleinmachnow (14532) mit einer Eingabe zur Finanzpolitik sowie ein Einsender aus Sachsenheim (74343) mit einer Eingabe zum Recht der Schuldverhältnisse. Beide Verfahren werden mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses abgeschlossen.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlung am 23. September 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestags-Plenum über die Sammelübersicht 325 steht noch aus. Mit der Annahme der Beschlussempfehlung werden beide Petitionsverfahren formell beendet.
- Sammelübersicht
- Regelmäßig veröffentlichtes Dokument des Petitionsausschusses, das mehrere abgeschlossene Petitionsverfahren mit Beschlussempfehlungen zusammenfasst.
- Petitionsverfahren
- Das formelle Prüfverfahren des Petitionsausschusses zu einer Bürger- oder Organisationseingabe beim Deutschen Bundestag.
- Teilweise entsprochen
- Das Anliegen des Petenten wurde durch Maßnahmen der zuständigen Stellen zumindest in Teilen berücksichtigt.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst abgeschlossene Petitionsverfahren in regelmäßigen Sammelübersichten zusammen und legt diese dem Bundestag zur Beschlussfassung vor.
Was bedeutet 'teilweise entsprochen'?
Das Anliegen des Petenten wurde vom zuständigen Ministerium oder einer anderen Stelle zumindest in Teilen aufgegriffen oder berücksichtigt, ohne dass alle Forderungen erfüllt wurden.
Was passiert nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses?
Der Bundestag stimmt im Plenum über die Sammelübersicht ab und beschließt damit formell den Abschluss der enthaltenen Petitionsverfahren.


































































