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- Persönliche Meldepflicht im Jobcenter soll Videotelefonie-Option ersetzen
- Fernbus-Passagierlisten sollen wöchentlich an Bundespolizei gemeldet werden
- Kindergeld für EU-Auslandskinder soll nach Lebenshaltungskosten gestaffelt werden
Hintergrund
Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vorgelegt, der nach Darstellung der AfD-Fraktion im Wesentlichen aus unverbindlichen Prüfaufträgen besteht. Parallel dazu sieht der Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung (BT-Drs. 21/7870) vor, persönliche Meldetermine in Jobcentern auf Videotelefonie zu verlagern. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss vom 17. März 2026 (L 7 AS 497/25) entschieden, dass selbst eine Vergütung unterhalb des Mindestlohns den Arbeitnehmerstatus nach dem Freizügigkeitsgesetz begründen kann, wenn die Tätigkeit nicht völlig untergeordnet ist. Der vorliegende Antrag knüpft zudem an frühere AfD-Anträge an, insbesondere BT-Drs. 21/6642 und 21/4942.
Im Detail
Notwendig ist stattdessen ein konsequenter Kurswechsel, der lückenlose Kontrolle dort schafft, wo Leistungsvoraussetzungen faktisch nicht überprüft werden, klare gesetzliche Ausschlussgründe dort, wo sie bislang fehlen, und eine Neuordnung des Leistungszugangs dort, wo er bislang zu Zuwanderung in die Sozialsysteme einlädt.
— Antragsteller, BT-Drs. 21/8118
Bürgergeld-Empfängerinnen und -empfänger sowie EU-Zugewanderte, die über Minijobs Zugang zur Grundsicherung erhalten, stehen im Mittelpunkt des AfD-Antrags BT-Drs. 21/8118 vom 22. September 2026. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, in sieben konkreten Bereichen gesetzliche Lücken zu schließen, die aus ihrer Sicht organisierten Sozialleistungsmissbrauch begünstigen.
Bürgergeld-Kontrolle durch persönliche Meldepflicht
Einen zentralen Streitpunkt bildet die geplante Digitalisierung von Jobcenter-Terminen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Arbeitsförderung (BT-Drs. 21/7870) sieht vor, persönliche Meldepflichten auf Videotelefonie zu verlagern. Die AfD-Fraktion hält das für einen Rückschritt bei der Bürgergeld-Kontrolle: Ein Videoanruf könne weder die tatsächliche Ortsanwesenheit noch die Identität verlässlich belegen. Bildschirmhintergrund, IP-Adresse und Mobilfunkverbindung ließen keinen belastbaren Rückschluss auf den Aufenthaltsort zu. Hinzu komme das Risiko KI-gestützter Deepfakes, die Identitätstäuschungen im digitalen Termin erleichtern könnten. Der Antrag fordert daher, Meldetermine grundsätzlich weiterhin persönlich zu verpflichten — Videotelefonie nur ausnahmsweise bei nachgewiesener eingeschränkter Wegefähigkeit.
Leistungsausschluss bei Haftbefehlen
Der Aktionsplan der Bundesregierung sieht einen Leistungsausschluss lediglich für rechtskräftig Verurteilte vor, die sich dem Strafantritt entziehen. Nationale Untersuchungshaftbefehle und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind nach Darstellung der Fraktion ausgenommen. Der Antrag fordert, den Ausschluss auf alle Personen auszuweiten, gegen die ein Untersuchungs- oder Strafvollstreckungshaftbefehl vorliegt und die sich dem staatlichen Zugriff entziehen — betroffen wären Leistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG. Flankierend soll ein bundeseinheitliches elektronisches Justiz-Sozial-Meldeverfahren eingeführt werden, das Haftbefehlsdaten automatisiert zwischen Justiz und Sozialleistungsträgern abgleicht.
Zahlungsstopp bei ungenehmigter Ortsabwesenheit
Der Antrag verlangt einen gesetzlichen Automatismus: Sobald hinreichende Anhaltspunkte für eine ungenehmigte Ortsabwesenheit vorliegen, sollen laufende Geldleistungen und Unterkunftskosten vorläufig eingestellt werden. Die Wiederaufnahme der Zahlungen soll ausnahmslos an eine persönliche Vorsprache im Jobcenter geknüpft werden. Der einstweilige Rechtsschutz nach § 86b SGG bleibe laut Begründung unberührt; zu Unrecht einbehaltene Leistungen wären rückwirkend nachzuzahlen.
Fernbus-Passagierlisten zur Kontrolle von Pendelmigration
Im grenzüberschreitenden Fernbusverkehr in Staaten außerhalb des Schengen-Raums fehlen laut Antrag systematische Kontrollmöglichkeiten. Betreiber wie FlixBus sollen künftig wöchentlich Passagierlisten — Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisedokumentennummer — an die Bundespolizei melden. Jobcenter sollen bei konkretem Verdacht auf ungenehmigte Ortsabwesenheit diese Daten datenschutzkonform abrufen dürfen. Ergänzend soll ein Datenabruf zu Ein- und Ausreisen von Nicht-EU-Ausländern über deutsche Flughäfen ermöglicht werden.
Minijob-Zugang zum SGB II einschränken
Ein Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. März 2026 (L 7 AS 497/25) hat nach Darstellung der Antragsteller gezeigt, dass selbst eine Vergütung unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns den unionsrechtlichen Arbeitnehmerstatus begründen kann, wenn die Tätigkeit nicht völlig untergeordnet ist. Daraus folge ein sofortiger Anspruch auf aufstockende SGB-II-Leistungen für den gesamten Familienverband. Der Antrag fordert, gesetzlich festzuschreiben, dass Minijobs unterhalb der sozialversicherungspflichtigen Schwelle keinen solchen Status begründen. Fingierte Arbeitsverhältnisse und Scheinselbstständigkeit sollen durch verschärfte Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bekämpft werden. Auf EU-Ebene soll auf eine Anpassung der Freizügigkeitsrichtlinie (2004/38/EG) hingewirkt werden.
Kindergeld nach Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates
Deutschland zahlt laut Antragsbegründung monatlich Kindergeld auch für Kinder, die dauerhaft im EU-Ausland leben, obwohl die Lebenshaltungskosten dort teils deutlich unter deutschem Niveau liegen. Der Antrag fordert eine Änderung von § 66 EStG und § 6 BKGG: Die Höhe des Kindergeldes soll für im EU-Ausland lebende Kinder nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums gestaffelt werden, die über 200 Staaten vier Einkommensgruppen zuordnet. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung sollen die Familienkassen die tatsächlichen Wohnsitzverhältnisse der betroffenen Kinder strenger prüfen. Über die Vereinbarkeit mit EU-Recht äußert sich die Begründung: Das EuGH-Urteil vom 16. April 2026 (C-642/24) sei wegen der Einbindung des Kindergeldes in den steuerlichen Familienleistungsausgleich nicht einschlägig.
Der Antrag ergänzt eine Reihe früherer AfD-Initiativen zum gleichen Themenkomplex, darunter BT-Drs. 21/6642 zur Neuordnung des SGB-II-Zugangs für Ausländer und BT-Drs. 21/4942 zur Eindämmung von Minijob-Aufstockungen. Die Bundesregierung lehnte vergleichbare Forderungen bislang ab; ihr Aktionsplan beschränkt sich nach Darstellung der Fraktion auf Prüfaufträge. Wie das Parlament über den neuen Antrag entscheidet, wird sich in der Ausschussberatung zeigen. Thematisch verwandt ist auch die Debatte um die Geldwäsche-Reform und die Bekämpfung von Finanzkriminalität sowie Fragen zur GEAS-Asylreform und der BAMF-Praxis.
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Der Antrag betrifft in erster Linie Bürgergeld-Beziehende, die ihren Leistungsanspruch nachweisen müssen, sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die über Minijobs oder Gewerbeanmeldungen Zugang zu SGB-II-Leistungen erlangen. Familien mit Kindern, die dauerhaft in anderen EU-Mitgliedstaaten leben und in Deutschland Kindergeld beziehen, wären von einer möglichen Kindergeldstaffelung betroffen. Fernbusunternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr würden durch neue Meldepflichten gegenüber der Bundespolizei verpflichtet.
Berlin, 14. September 2026. Das Bundesverteidigungsministerium will die älteren Flugabwehr-Fregatten durch acht neue Schiffe des Typs F-127 ersetzen. Doch die geplante Beschaffung wird deutlich teurer als bislang angenommen. Statt rund 26 Milliarden Euro werden in dieser frühen Planungsphase inzwischen bis zu 40 Milliarden Euro veranschlagt. Damit würde ein einziges Schiff rund… …
Der Antrag wurde am 22. September 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Als nächster Schritt folgt die Überweisung an den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Ausschuss für Arbeit und Soziales — sowie die Ausschussberatung. Die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages steht noch aus.
- Pendelmigration
- Im Kontext dieses Antrags bezeichnet der Begriff das regelmäßige Reisen von Sozialleistungsbeziehenden in ihre Herkunftsländer, während weiterhin deutsche Grundsicherungsleistungen fließen, ohne dass die Ortsabwesenheit genehmigt wurde.
- Minijob-Aufstockung
- EU-Ausländerinnen und -Ausländer können über eine geringfügige Beschäftigung den unionsrechtlichen Arbeitnehmerstatus erlangen und damit Anspruch auf ergänzende SGB-II-Leistungen für den gesamten Familienverband begründen.
- Ländergruppeneinteilung
- Eine Einteilung des Bundesfinanzministeriums, die über 200 Staaten anhand des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens vier Gruppen zuordnet; sie wird im Steuerrecht bereits zur Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse verwendet.
Was soll sich bei Jobcenter-Terminen konkret ändern?
Laut Antrag sollen Meldetermine grundsätzlich persönlich wahrgenommen werden. Videotelefonie wäre nur noch bei nachgewiesener eingeschränkter Wegefähigkeit erlaubt, verbunden mit Kontrollstandards gegen KI-gestützte Identitätstäuschungen.
Wie soll die sogenannte Pendelmigration kontrolliert werden?
Fernbusunternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr außerhalb des Schengen-Raums sollen wöchentlich Passagierlisten an die Bundespolizei melden; Jobcenter sollen diese Daten bei konkretem Missbrauchsverdacht abrufen dürfen.
Was ändert sich beim Kindergeld für EU-Auslandskinder?
Der Antrag fordert eine Gesetzesänderung bei § 66 EStG und § 6 BKGG: Das Kindergeld für Kinder mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat soll nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden.

































































