Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8178 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Petition zu Prostitutionsregulierung aus Bochum eingereicht
- Teilüberweisung ans Bundesministerium empfohlen
- Prostituiertenschutz-Kommission prüft Sachverhalt derzeit
Hintergrund
Das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 regelt in Deutschland Anmeldepflichten, Kondompflicht und Erlaubnisverfahren für Prostitutionsstätten. Laut Drucksache 21/8178 prüft eine eigens eingerichtete Prostituiertenschutz-Kommission derzeit den Sachverhalt rund um alternative Ansätze im Umgang mit Prostitution. Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlung am 23. September 2026 im Rahmen der Sitzung Protokoll Nr. 21/38 verabschiedet.
Im Detail
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend – als Material zu überweisen, soweit sie die Möglichkeit anderer Ansätze im Umgang mit Prostitution betrifft und die Ergebnisse der Prostituiertenschutz-Kommission, die den Sachverhalt gegenwärtig prüft, einbezieht.
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/8178, Petitionsausschuss
Eine Petition zum Thema Prostitution aus Bochum hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 23. September 2026 beraten und eine zweigeteilte Beschlussempfehlung verabschiedet. Laut Drucksache 21/8178 empfiehlt der Ausschuss, die Eingabe soweit sie alternative Ansätze im Umgang mit Prostitution betrifft als Material an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSJ) zu überweisen. Im Übrigen soll das Petitionsverfahren abgeschlossen werden.
Inhalt der Petition zur Prostitution
Die unter dem Aktenzeichen Pet 4-20-17-2168-035079 geführte Eingabe stammt von einem Einsender mit Wohnsitz in 44801 Bochum. Die Sammelübersicht nennt als Inhalt der Eingabe das Thema Prostitution. Weitergehende Angaben zum konkreten Anliegen des Petenten enthält die Drucksache nicht. Die Überweisung als Material bedeutet, dass das Ministerium die Petition zur Kenntnis nehmen und bei seiner weiteren Arbeit berücksichtigen soll, ohne dabei zu einer konkreten gesetzgeberischen oder administrativen Maßnahme verpflichtet zu werden.
Prostituiertenschutz-Kommission im Mittelpunkt
Besonderes Gewicht legt die Beschlussempfehlung auf die laufende Arbeit der Prostituiertenschutz-Kommission. Laut Drucksache prüft diese den Sachverhalt gegenwärtig; ihre Ergebnisse sollen in die Bearbeitung der überwiesenen Petition einbezogen werden. Das Prostituiertenschutzgesetz, das seit 2017 gilt, verpflichtet Prostituierte zur Anmeldung und Betreiber von Prostitutionsstätten zur Einholung einer behördlichen Erlaubnis. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wird politisch und gesellschaftlich diskutiert, ob dieser Regulierungsansatz wirksam schützt oder ob alternative Modelle — etwa ein dem sogenannten Nordischen Modell angelehntes Verbot der Nachfrage — zielführender wären.
Was gilt aktuell?
In Deutschland ist Prostitution legal und seit 2017 durch das Prostituiertenschutzgesetz reguliert. Es sieht unter anderem gesundheitliche Beratungspflichten, die Kondompflicht sowie kommunale Erlaubnisverfahren für Betriebe vor. Ob und in welche Richtung das Gesetz reformiert wird, ist Gegenstand der laufenden Kommissionsarbeit, auf die der Petitionsausschuss in seiner Empfehlung ausdrücklich verweist.
Die Beschlussempfehlung wurde laut Drucksache in der 38. Sitzung des Petitionsausschusses (Protokoll Nr. 21/38) beschlossen. Amtierende Vorsitzende des Ausschusses ist Dr. Hülya Düber. Die Drucksache trägt den Vermerk „Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.“
Weitere Informationen zu parlamentarischen Anfragen und Fragestunden finden sich im Bericht zur Fragestunde vom 23. September 2026, in der 56 Fragen zu Themen von Landwirtschaft bis Umwelt behandelt wurden.
Weiterlesen:
- Fragestunde Bundestag: 67 Fragen zu Agrar, GKV und Hitzeschutz
- Schriftliche Fragen Juli 2026: 144 Antworten im Überblick
Unmittelbar betroffen von der weiteren politischen Debatte sind Personen, die in der Prostitution tätig sind, sowie Betreiber entsprechender Einrichtungen. Mittelbar berührt sind alle, die sich für eine Reform der Prostitutionspolitik einsetzen oder entsprechende gesellschaftliche Regelungen verfolgen.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlung am 23. September 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über die Annahme der Sammelübersicht 328 steht noch aus. Nach einer Annahme liegt die Petition dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Material vor; die Prostituiertenschutz-Kommission soll die Ergebnisse einbeziehen.
- Überweisung als Material
- Der Petitionsausschuss leitet die Eingabe zur Kenntnisnahme an ein Ministerium weiter, ohne dass dieses zu einer konkreten Maßnahme verpflichtet ist.
- Sammelübersicht
- Dokument, in dem der Petitionsausschuss seine Beschlussempfehlungen zu einer oder mehreren Petitionen zusammenfasst und dem Bundestag zur Abstimmung vorlegt.
- Prostituiertenschutzgesetz
- Seit 2017 geltendes Bundesgesetz, das u. a. Anmeldepflicht für Prostituierte und Erlaubnisverfahren für Betreiber von Prostitutionsstätten regelt.
Was fordert die Petition aus Bochum?
Die Drucksache nennt als Inhalt der Eingabe das Thema Prostitution. Genauere Angaben zum konkreten Anliegen sind der Sammelübersicht nicht zu entnehmen.
Was bedeutet die Überweisung als Material?
Das Ministerium erhält die Petition zur Kenntnis und Berücksichtigung bei seiner Arbeit, ist aber nicht verpflichtet, konkrete Maßnahmen zu ergreifen.
Was ist die Prostituiertenschutz-Kommission?
Laut Drucksache prüft diese Kommission den Sachverhalt rund um den Umgang mit Prostitution gegenwärtig; ihre Ergebnisse sollen in die Überweisung einbezogen werden.


































































