Wahlvorschlag eingereicht
Die Linke schlägt Clara Bünger für Geheimdienst-Kontrolle vor
Hintergrund
Das Parlamentarische Kontrollgremium ist das zentrale Organ zur parlamentarischen Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste. Es überwacht BND, Verfassungsschutz und MAD und besteht aus Abgeordneten aller Fraktionen. Die Mitglieder werden proportional zur Fraktionsstärke gewählt und haben Zugang zu geheimen Informationen der Dienste.
Die Fraktion Die Linke hat Clara Bünger als Kandidatin für das Parlamentarische Kontrollgremium vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag wurde am 5. Mai 2026 im Bundestag eingereicht (Drucksache 21/5735).
Das Parlamentarische Kontrollgremium überwacht gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes die deutschen Nachrichtendienste. Dazu gehören der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst (MAD). Die Abgeordneten in diesem Gremium haben Zugang zu streng vertraulichen Informationen über die Arbeit der Geheimdienste. Dies ist bemerkenswert, da nur wenige Parlamentarier Einblick in die Operationen der Nachrichtendienste erhalten.
Das Gremium funktioniert wie ein parlamentarischer Aufsichtsrat für die deutschen Geheimdienste – es kontrolliert, ob sie sich an Gesetze halten.
Die Zusammensetzung entspricht den Stärkeverhältnissen der Fraktionen im Bundestag. Wer soll die deutschen Geheimdienste überwachen? – diese Frage stellt sich bei jeder Neubesetzung des Gremiums. Hintergrund ist die besondere Sensibilität der Materie.
Clara Bünger wird als Vertreterin der Linksfraktion an der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste mitwirken. Das Gremium tagt grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Grund liegt auf der Hand: Es arbeitet mit hochsensiblen Informationen.
Der Bundestag stimmt über den Wahlvorschlag der Linken ab. Die Wahl findet in einer der kommenden Plenarsitzungen statt – durch geheime Abstimmung der Abgeordneten.
Betroffen sind alle Bürger, da das Gremium die Geheimdienste kontrolliert, die weitreichende Befugnisse zur Überwachung haben. Auch die Arbeit der Nachrichtendienste BND, Verfassungsschutz und MAD wird durch die Zusammensetzung des Kontrollgremiums beeinflusst.
Der Bundestag muss über den Wahlvorschlag abstimmen. Da es sich um eine personelle Entscheidung handelt, erfolgt die Wahl in der Regel in einer der nächsten Plenarsitzungen. Das Parlamentarische Kontrollgremium tagt dann mit dem neuen Mitglied weiter.
- Parlamentarisches Kontrollgremium
- Geheimes Gremium des Bundestags, das die deutschen Nachrichtendienste BND, Verfassungsschutz und MAD überwacht und kontrolliert.
- Artikel 45d Grundgesetz
- Verfassungsartikel, der die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste durch ein spezielles Gremium des Bundestags regelt.























































