- 248 Mio. Euro Steuergeld für Afrika-Programm seit 2010 ausgegeben
- Durchführende NGO im Transparenzportal anonym — kein Name öffentlich
- 20 Fragen zu Identität, Kosten, Ergebnissen und politischer Einflussnahme
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6438 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert seit 2010 unter dem Titel ‚Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara‘ eine Reihe von Maßnahmen in subsaharischen Staaten. Im Transparenzportal des Bundes sind neun IATI-Maßnahmen mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von rund 254,52 Mio. Euro verzeichnet; tatsächlich ausgegeben wurden laut Portal ca. 248,2 Mio. Euro. Die durchführende Organisation wird dabei lediglich als ‚donor country based NGO‘ geführt — eine Praxis, die nach Angaben der Fragesteller im Widerspruch zu Transparenzanforderungen steht. Allein die Maßnahme DE-1-201928134 hatte ein Finanzierungsvolumen von 56,3 Mio. Euro, von dem bis Ende 2022 rund 54 Mio. Euro abgeflossen sind.
- 254,52 Mio. Euro — geplantes Gesamtfinanzierungsvolumen aller neun IATI-Maßnahmen laut Transparenzportal
- 248,2 Mio. Euro — tatsächlich ausgegebene Mittel für das Programm seit 2010
- 56,3 Mio. Euro — Finanzierungsvolumen allein für die Maßnahme DE-1-201928134 (2019)
- 53,999 Mio. Euro — von der Maßnahme DE-1-201928134 bis Ende 2022 abgeflossene Mittel
- 9 IATI-Maßnahmen — Einzelprojekte innerhalb des Regionalprogramms, alle über anonyme NGO abgewickelt
Im Detail
Trotz des hohen Mitteleinsatzes von über 248 Mio. Euro und der mehr als 15-jährigen Laufzeit bleibt die konkrete durchführende Nichtregierungsorganisation im Transparenzportal des Bundes derzeit lediglich als „donor country based NGO“ anonymisiert.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6438
Seit 2010 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) rund 248 Millionen Euro aus Bundesmitteln in das Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara geflossen lassen. Im Transparenzportal des Bundes ist die durchführende Organisation dabei lediglich als „donor country based NGO“ vermerkt — ohne Namen, ohne Rechtsform, ohne Sitz. Das betrifft neun einzelne IATI-Maßnahmen und einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren. Dieser Umstand ist der Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6438 vom 11. Juni 2026.
Eingereicht haben sie die AfD-Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel, Martina Uhr und Dr. Michael Espendiller. Insgesamt 20 Fragen richten sie an die Bundesregierung — zu Transparenz und Mittelverwendung, zu messbaren Ergebnissen, zur Rolle parteinaher Stiftungen und schließlich zur Frage, ob ein solches Programm mit dem Souveränitätsanspruch afrikanischer Staaten vereinbar sei.
Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara: Was ist bekannt?
Laut den Daten im Transparenzportal (Stand: 11. Juni 2026) umfasst das Programm neun Einzelmaßnahmen mit IATI-Kennungen von DE-1-201028216 bis DE-1-202228278. Das geplante Gesamtvolumen lag bei rund 254,52 Mio. Euro, ausgegeben wurden 248,2 Mio. Euro. Die Maßnahme DE-1-201928134 allein hatte ein veranschlagtes Volumen von 56,3 Mio. Euro — bis Ende 2022 waren davon rund 54 Mio. Euro abgeflossen. Inhaltlich sind laut Portal die Stärkung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen als Schwerpunkte angegeben, dazu die Unterstützung von Parlamenten und Parteien, verantwortungsvolle Medienarbeit und geschlechterbezogene Entwicklungsarbeit in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern.
Die Fragesteller geben an, zu anderen Abrufzeitpunkten seien im Portal parteinahe Stiftungen als Durchführungsorganisationen eingetragen gewesen. Diese Abweichung steht im Mittelpunkt mehrerer der 20 Fragen. Gefragt wird, welche NGOs mit vollständigem Namen, Rechtsform, Sitz und Geschäftsführung für welche IATI-Maßnahmen verantwortlich waren — und ob es dabei Überschneidungen mit parteinahen Stiftungen gegeben habe.
Transparenz und Kontrolle der Mittelverwendung
Die Anfrage greift auch die Erfolgskontrolle auf. Welche messbaren Ergebnisse seien in Abschlussberichten dokumentiert worden, welche unabhängigen Evaluierungen lägen vor, und wie seien Verwaltungs-, Personal- und Reisekosten von den direkten Projektmitteln getrennt ausgewiesen worden? Daneben wird gefragt, nach welchen Kriterien das BMZ die ausführende NGO ausgewählt habe und warum deren Name nicht öffentlich zugänglich sei. Zu diesem Thema berichtete drucksachlich.de bereits in Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara: 248 Mio. Euro, NGO anonym.
Weitere Fragen betreffen mögliche Migrationsanreize durch das Programm. Auch ob über nicht namentlich genannte NGOs faktisch Außenpolitik ohne öffentliche Kenntnis betrieben werde, wollen die Abgeordneten wissen. Zur Debatte über staatliche Förderung und Transparenz bei Organisationen im politischen Umfeld hat drucksachlich.de bereits berichtet: AfD-Parteitag Erfurt: Staatliche Förderung von Protestorganisationen.
Was gilt aktuell?
Das Transparenzportal des Bundes verpflichtet Zuwendungsempfänger zur Veröffentlichung von Projektdaten im IATI-Standard. Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur namentlichen Nennung der Durchführungsorganisation in der gezeigten Detailtiefe besteht nach geltendem Recht allerdings nicht zwingend. Die Anfrage zielt darauf ab, ob das BMZ freiwillig oder auf Grundlage interner Richtlinien auf eine vollständige Offenlegung verzichte. Wer ein Programm dieser Größenordnung konkret durchführt, liegt laut Drucksache in der Entscheidung des BMZ.
Hinsichtlich der deutschen Entwicklungspolitik in der Region und der Debatte über Rohstoff- und Entwicklungspartnerschaften in Afrika ist auch folgender Beitrag relevant: USA sichern Rohstoffe und Bundesregierung schaut tatenlos zu. Grundsätzliche Fragen zur Verwendung staatlicher Mittel im Ausland werden auch im Kontext anderer Programme diskutiert, etwa bei den Afghanistan-Aufnahmeprogrammen.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, die 20 Fragen zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 2. Juli 2026.
Weiterlesen:
- Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara: 248 Mio. Euro, NGO anonym
- AfD-Parteitag Erfurt: Staatliche Förderung von Protestorganisationen
- Afghanistan-Aufnahmeprogramme: Rechtsgrundlage und Kosten gefragt
Betroffen sind in erster Linie deutsche Steuerzahler, deren Mittel über mehr als 15 Jahre in das Programm geflossen sind. Darüber hinaus betrifft die Frage nach politischer Einflussnahme Parlamente, Parteien, Medien und Zivilgesellschaft in den Empfängerländern südlich der Sahara. Auch parteinahe Stiftungen könnten als mögliche Durchführungsorganisationen betroffen sein, sofern die Anfrage entsprechende Zusammenhänge aufdeckt.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6438 wurde am 11. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zu antworten; die Frist läuft bis zum 2. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Drucksache im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder im Plenum erörtert werden.
- IATI-Maßnahme
- IATI steht für International Aid Transparency Initiative. IATI-Maßnahmen sind standardisiert erfasste Entwicklungshilfeprojekte, die im internationalen Transparenzregister veröffentlicht werden.
- donor country based NGO
- Englischer Begriff für eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz im Geberland (hier: Deutschland), die Entwicklungsprojekte im Auftrag staatlicher Stellen umsetzt.
- BMZ
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — das zuständige Ministerium für deutsche Entwicklungspolitik.
Was ist das Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara?
Ein Förderprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das seit 2010 läuft und laut Transparenzportal insgesamt rund 248 Mio. Euro Steuermittel umfasst. Schwerpunkte sind demokratische Strukturen, Medienarbeit und regionale Integration.
Warum ist die durchführende Organisation nicht bekannt?
Im Transparenzportal des Bundes ist die Organisation lediglich als 'donor country based NGO' eingetragen, ohne Nennung des vollständigen Namens. Die Fragesteller kritisieren dies als Mangel an Transparenz.
Welche Rolle spielen parteinahe Stiftungen?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller waren zu anderen Abrufzeitpunkten parteinahe Stiftungen als Durchführungsorganisationen angegeben. Die Anfrage fragt nach möglichen Überschneidungen oder Doppelförderungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6438 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































