- Zielverfehlung im Moorschutz: knapp 50 Mio. Tonnen CO₂ über dem Ziel
- 1,75 Mrd. Euro für Moor-Wiedervernässung 2026–2029 eingeplant
- Nur 90.000 von 1,8 Mio. Hektar Moorböden sollen bis 2030 vernässt werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6708 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Moore bedecken in Deutschland rund 5 Prozent der Landfläche, verursachen im entwässerten Zustand aber etwa 7 Prozent der gesamten nationalen Treibhausgasemissionen — rund 58 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente jährlich. Das Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet den LULUCF-Sektor (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) bis 2030 zu einer Netto-Treibhausgassenke von mindestens 25 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten. Das Thünen-Institut und das Umweltbundesamt haben Projektionsdaten vorgelegt, die auf eine massive Zielverfehlung hindeuten. Die Bundesregierung setzt mit der neuen Palu-Richtlinie auf ein freiwilliges Förderprogramm, das Landwirte bei der Umstellung auf nasse Moornutzung (Paludikultur) finanziell unterstützt.
- 50 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente — erwartete Zielverfehlung im LULUCF-Sektor für das Jahr 2030 laut Projektionsdaten 2026
- 1,75 Mrd. Euro — Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Palu-Richtlinie im Zeitraum 2026–2029
- 90.000 Hektar — Ziel der Wiedervernässung bis 2030 bei einer Gesamtmoorböden-Fläche von 1,6–1,8 Millionen Hektar
- unter 55 Euro — Vermeidungskosten pro Tonne CO₂-Äquivalent bei der Moorwiedervernässung (mehrheitlich)
- 21 Mrd. Euro — laut Umweltbundesamt bis 2049 erforderliche Gesamtinvestitionen, die Klimaschäden von 67,5 Mrd. Euro vermeiden könnten
Im Detail
Im Jahr 2030 liegen die Emissionen bei 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Das entspricht einer Zielverfehlung in Höhe von knapp 50 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6708, Antwort zu Frage 11
Entwässerte Moore sind eine der größten und zugleich am wenigsten beachteten Quellen von Treibhausgasen in Deutschland. Obwohl Moorböden nur rund 5 Prozent der deutschen Landfläche ausmachen, verursachen sie im entwässerten Zustand rund 7 Prozent der gesamten nationalen Treibhausgasemissionen — umgerechnet etwa 58 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente jährlich. Die Bundesregierung hat nun in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/6708, 24. Juni 2026) erstmals offiziell eingeräumt, dass das gesetzliche Klimaschutzziel für diesen Bereich bis 2030 nicht erreicht werden wird.
Moorschutz: Zielverfehlung von knapp 50 Millionen Tonnen erwartet
Das Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet den sogenannten LULUCF-Sektor — also Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft — bis 2030 zu einer Netto-Treibhausgassenke von mindestens 25 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten. Laut den Projektionsdaten 2026 werden die Emissionen in diesem Sektor stattdessen bei 25 Millionen Tonnen über dem Zielwert liegen. Das entspricht einer Zielverfehlung von knapp 50 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten. Auch der Wissenschaftliche Beirat für Natürlichen Klimaschutz kommt laut Bundesregierung zu dem Schluss, dass das LULUCF-Ziel für 2030 in keinem der betrachteten Szenarien als realistisch erreichbar erscheint. Die Ziellücke soll erst ab dem Jahr 2045 vollständig geschlossen werden.
Was gilt aktuell beim Moorschutz?
Bislang sind Moore in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz als Biotope gesetzlich geschützt — Handlungen, die zu ihrer Zerstörung führen können, sind verboten. Eine aktive Pflicht zur Wiedervernässung besteht jedoch nicht. Die landwirtschaftliche Nutzung entwässerter Moorböden ist weiterhin zulässig, solange die EU-Standards zum Erhalt der Flächen in einem guten ökologischen Zustand (GLÖZ) eingehalten werden. Ein generelles Verbot der Neu-Entwässerung lehnt die Bundesregierung ab; sie hält die bestehenden Regelungen für hinreichend.
Palu-Richtlinie: 1,75 Milliarden Euro für freiwillige Vernässung
Das zentrale Instrument der Bundesregierung ist die neue Palu-Richtlinie, die auf Freiwilligkeit und wirtschaftliche Anreize setzt. Im Zeitraum 2026 bis 2029 stellt die Bundesregierung dafür rund 1,75 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit. Das Programm fördert unter anderem wasserbauliche Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung, den Ausgleich für Ertragsverluste der Landwirte sowie Investitionen in Paludikultur-Technik — also die landwirtschaftliche Nutzung wiedervernässter Moorflächen. Bis 2030 sollen auf diese Weise 90.000 Hektar Moorböden wiedervernässt werden. Das entspricht nur etwa 5 Prozent der insgesamt 1,6 bis 1,8 Millionen Hektar entwässerter Moorböden in Deutschland. Einen verbindlichen Zeitplan für die Wiedervernässung der restlichen Flächen gibt es laut Bundesregierung derzeit nicht.
Die Vermeidungskosten durch Moorwiedervernässung liegen laut Bundesregierung mehrheitlich unter 55 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent — ein vergleichsweise günstiger Wert. Das Umweltbundesamt schätzt, dass bis 2049 Gesamtinvestitionen von 21 Milliarden Euro nötig wären, um Klimaschäden im Wert von 67,5 Milliarden Euro zu vermeiden. Trotzdem plant die Regierung keine weitreichenden staatlichen Eingriffe wie eine Moor-Steuer oder Zwangsverpflichtungen.
Keine Ordnungsrecht, keine Moor-Steuer
Auf die Frage, welche ordnungsrechtlichen Instrumente bereitstehen, wenn freiwillige Maßnahmen bis 2028 nicht greifen, antwortet die Bundesregierung knapp: Es werden keine ordnungspolitischen Instrumente bereitgehalten. Eine gesetzliche Pflicht zur Wiedervernässung für Flächen in öffentlicher Hand plant sie ebenfalls nicht. Die Einführung einer Abgabe auf Emissionen aus entwässerten Moorböden — eine sogenannte Moor-Steuer — ist nach Angaben der Bundesregierung nicht geplant. Zu mehreren konkreten Datenfragen — etwa wie viele öffentliche Flächen bereits vernässt sind oder welcher Anteil an Flächen am Veto einzelner Eigentümer scheitert — erklärt die Bundesregierung, dass ihr keine Daten vorliegen.
Landwirte, die in Paludikultur-Technik investieren, haben laut Bundesregierung nach Bewilligung einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Zuwendungen. Staatliche Abnahmegarantien für Paludikultur-Produkte wie Schilfdämmung oder Torfmoos-Substrate gibt es hingegen nicht. Der Aufbau von Wertschöpfungsketten befinde sich noch am Anfang, räumt die Bundesregierung ein. Auch Fragen zur langfristigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit — etwa ob sich Paludikulturen nach Auslaufen der Förderung selbst tragen — beantwortet die Bundesregierung nur mit Verweisen auf laufende Pilotvorhaben. Mehr zu den Herausforderungen bei der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft findet sich in einem weiteren Beitrag.
Für die Einhaltung der Wasserstände gilt in Fördermodul 3 eine Bindefrist. Unterschreitungen, die im Einflussbereich des Förderempfängers liegen, können zuwendungsrechtliche Konsequenzen haben. Zuständige Wasserbehörden in den Ländern sollen laut Bundesregierung gestärkt werden — Daten zur aktuellen personellen Ausstattung liegen dem Bund allerdings nicht vor. Inwieweit der Mangel an Fachkapazitäten das Programm bremst, bleibt damit offen.
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Betroffen sind vor allem Landwirte, die auf Moorböden wirtschaften — besonders in Norddeutschland, Brandenburg und Bayern. Darüber hinaus berührt die Zielverfehlung alle Steuerzahler, da Deutschland bei dauerhafter Verfehlung der EU-Klimaschutzziele im LULUCF-Sektor zu Ausgleichszahlungen verpflichtet sein könnte. Naturschutzverbände und Anwohner in moornahen Regionen sind ebenfalls betroffen, da Wiedervernässung lokale Wasserverhältnisse und Infrastruktur verändert.
Die Bundesregierung beantwortet einen Großteil der Fragen inhaltlich, verweist bei mehreren Detailfragen jedoch auf vorherige Antworten (z. B. Fragen 9, 26, 33, 35, 37–40, 52–53, 55). Zu mehreren konkreten Datenfragen — etwa zur personellen Ausstattung der Wasserbehörden, zum öffentlichen Moorflächenbestand oder zur gesellschaftlichen Zustimmung — erklärt die Bundesregierung, dass ihr keine Daten vorliegen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 24.06.2026) Moorschutz: Klimaziel 2030 durch nur 90.000 Hektar verfehlt →
- LULUCF-Sektor
- Abkürzung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land-Use Change and Forestry). Dieser Sektor umfasst Emissionen und Kohlenstoffbindung durch Wälder, Moore und landwirtschaftliche Flächen.
- Paludikultur
- Landwirtschaftliche Nutzung wiedervernässter Moorböden, z. B. Anbau von Schilf, Torfmoos oder anderen nässetoleranten Pflanzen als Alternative zur entwässerungsbasierten Landwirtschaft.
- Palu-Richtlinie
- Bundesförderrichtlinie zur Bewirtschaftung von Moorböden mit klimaschonenden Produktionsverfahren; stellt 2026–2029 rund 1,75 Mrd. Euro bereit.
Wie groß ist die Ziellücke Deutschlands bei Moorböden bis 2030?
Laut Bundesregierung beträgt die erwartete Zielverfehlung im LULUCF-Sektor knapp 50 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente: Die Emissionen liegen 2030 voraussichtlich bei 25 Millionen Tonnen, während das gesetzliche Ziel eine Netto-Treibhausgassenke von mindestens 25 Millionen Tonnen vorschreibt.
Was ist die Palu-Richtlinie?
Die Palu-Richtlinie ist ein Förderprogramm des Bundes, das die klimaschonende Bewirtschaftung von Moorböden und ihre Wiedervernässung unterstützt. Für den Zeitraum 2026 bis 2029 stellt die Bundesregierung dafür rund 1,75 Milliarden Euro bereit.
Plant die Bundesregierung eine Moor-Steuer oder Zwangsverpflichtungen?
Nein. Die Einführung einer Abgabe auf Emissionen aus entwässerten Moorböden ist laut Bundesregierung nicht geplant. Auch ordnungsrechtliche Zwangsinstrumente für den Fall einer Zielverfehlung sind nicht vorgesehen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6708 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































