- Bundespolizei: nur 9 % Frauen in Besoldungsgruppe A16
- BKA-Frauenanteil gesamt 41 %, Bundespolizei nur 26 %
- Gesetzliches Gleichstellungsziel bis Ende 2025 deutlich verfehlt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7671 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesgleichstellungsgesetz verpflichtet Bundesbehörden, bis zum 31. Dezember 2025 eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen herzustellen. Im gesamten öffentlichen Dienst des Bundes besetzen Frauen laut Bundesministerium für Familie inzwischen 47 Prozent der Führungspositionen. Bei den Sicherheitsbehörden liegt dieser Wert deutlich darunter. Der Tätigkeitsbericht des Bundespolizeibeauftragten für den Zeitraum Juli 2025 bis Juni 2026 hat die Unterrepräsentation von Frauen bei der Bundespolizei thematisiert und Handlungsempfehlungen formuliert. Eine vergleichbare Kleine Anfrage zur 19. Wahlperiode (BT-Drs. 19/32523) dient den Fragestellern als Referenz für die erbetenen Aufschlüsselungen.
- 41,18 % — Frauenanteil aller Beschäftigten beim BKA
- 26,1 % — Frauenanteil aller Beschäftigten bei der Bundespolizei
- 9 % — Frauenanteil in Bundespolizei-Führungspositionen der Besoldungsgruppe A16
- 27 % — Frauenanteil in BKA-Führungspositionen der Besoldungsgruppe A16
- 47 % — Frauenanteil in Führungspositionen der gesamten Bundesverwaltung als Vergleichswert
Im Detail
Damit haben die Polizeibehörden bei weitem das in § 1 Absatz 2 Bundesgleichstellungsgesetz festgelegte Ziel verfehlt, bis zum 31. Dezember 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7671
Bei der Bundespolizei sind lediglich 26,1 Prozent der Beschäftigten Frauen — in den höchsten Führungsrängen der Besoldungsgruppe A16 sinkt dieser Anteil auf 9 Prozent. Beim Bundeskriminalamt (BKA) fällt die Gesamtquote mit 41,18 Prozent zwar höher aus, doch auch dort erreichen Frauen in der Besoldungsgruppe A16 nur 27 Prozent. Damit verfehlen beide Bundesbehörden das gesetzlich verankerte Ziel, bis zum 31. Dezember 2025 gleichberechtigte Teilhabe in Führungspositionen herzustellen, erheblich.
Zum Vergleich: In der gesamten Bundesverwaltung besetzen Frauen inzwischen 47 Prozent der Führungspositionen. Das Gleichstellungsziel aus § 1 Absatz 2 Bundesgleichstellungsgesetz gilt damit für die Sicherheitsbehörden als klar verfehlt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 18. August 2026 mit BT-Drs. 21/7671 eine Kleine Anfrage mit insgesamt 60 Einzelfragen eingereicht, um Ursachen, Entwicklungen und geplante Maßnahmen der Bundesregierung zu erfahren.
Frauenanteil bei BKA und Bundespolizei im Detail
Die Anfrage thematisiert drei Ebenen der Unterrepräsentation: die Gesamtbeschäftigung, den operativen Vollzugsdienst und die Führungspositionen. Im Polizeivollzugsdienst — also dem Kernbereich der uniformierten Schutz- und Ermittlungsarbeit — ist der Frauenanteil erfahrungsgemäß besonders niedrig. Die Fragesteller bitten die Bundesregierung, Bewerberzahlen nach Geschlecht und Laufbahn für die vergangenen fünf Jahre aufzuschlüsseln sowie darzulegen, ob Frauen und Männer im Bewerbungsverfahren unterschiedlich häufig ausscheiden. Auch Ausbildungsabbrüche (Frage 13) sollen geschlechterspezifisch ausgewertet werden.
Beurteilungen, Beförderungen und Standzeiten
Mehrere Fragen richten sich auf strukturelle Benachteiligungen im Karriereverlauf. So erkundigt sich die Anfrage, wie lange Frauen im Vergleich zu Männern brauchen, um befördert zu werden, wie Beurteilungsnoten nach Geschlecht verteilt sind und wie hoch der Anteil von Bestnoten in den jeweiligen Vergleichsgruppen ist. Hintergrund ist die Annahme, dass Teilzeitbeschäftigung — die überwiegend von Frauen genutzt wird — in manchen Behörden karrierehemmend wirkt. Fragen 27 bis 36 beleuchten deshalb ausführlich die Verteilung von Teilzeit- und Homeoffice-Regelungen sowie deren Zusammenspiel mit Führungsfunktionen.
Frauen mit Einwanderungsgeschichte
Ein eigener Fragenblock (Fragen 53 bis 60) widmet sich dem Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte bei BKA und Bundespolizei. Die Fragesteller verweisen auf die sogenannte DuCS-Studie 2024, wonach die Repräsentationslücke in der Bundesverwaltung für diese Gruppe bei 18,8 Prozentpunkten liegt. Konkret gefragt wird nach dem Frauenanteil mit Einwanderungsgeschichte in Führungspositionen ab Besoldungsgruppe A12 sowie nach konkreten Zielen und Maßnahmen der Bundesregierung, diese Lücke zu schließen.
Spezialkräfte und Akademiestandorte
Darüber hinaus interessiert die Fragesteller, wie viele Frauen in den polizeilichen Spezialkräften des BKA tätig sind — etwa in Auslands- und Spezialkräften oder Mobilen Einsatzkommandos — und wie sich dieser Anteil in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat. Für die Bundespolizei soll die Verteilung je Direktion dargestellt werden. Frage 16 betrifft die Geschlechterverteilung des Ausbildungspersonals an den Standorten der Bundespolizeiakademie inklusive aller Außenstellen.
Die breite Themenpalette der Anfrage zeigt, dass der Frauenanteil bei BKA und Bundespolizei nicht nur eine Frage der Einstellungszahlen ist, sondern strukturell auf Beurteilungs-, Beförderungs- und Arbeitszeitregelungen beruht. Eine vergleichbare Anfrage wurde bereits in der 19. Wahlperiode gestellt (BT-Drs. 19/32523); die Fragesteller nehmen darauf ausdrücklich Bezug und fordern eine analoge Aufschlüsselung der Daten.
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Betroffen sind Bewerberinnen und Beschäftigte bei Bundeskriminalamt und Bundespolizei — insbesondere Frauen in Vollzugs- und Führungsdiensten. Darüber hinaus richtet sich die Anfrage auf Frauen mit Einwanderungsgeschichte, für die eine besondere Repräsentationslücke in der Bundesverwaltung dokumentiert ist.
Die Kleine Anfrage wurde am 20. August 2026 als BT-Drs. 21/7671 veröffentlicht. Die Bundesregierung muss die Fragen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt schriftlich beantworten. Die Antwort ist noch nicht veröffentlicht.
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung; § 1 Abs. 2 schrieb vor, bis Ende 2025 gleichberechtigte Teilhabe in Führungspositionen zu erreichen.
- Besoldungsgruppe A15/A16
- Obere Laufbahngruppen im deutschen Beamtenrecht, die typischerweise Führungspositionen im gehobenen und höheren Dienst umfassen.
- Repräsentationslücke
- Differenz zwischen dem Anteil einer Bevölkerungsgruppe in der Gesamtgesellschaft und ihrem Anteil in einer Institution, hier der Bundesverwaltung.
Wie hoch ist der Frauenanteil bei der Bundespolizei?
Laut Drucksache beträgt der Frauenanteil bei der Bundespolizei insgesamt 26,1 Prozent; in Führungspositionen der Besoldungsgruppe A16 liegt er sogar nur bei 9 Prozent.
Was schreibt das Bundesgleichstellungsgesetz vor?
§ 1 Absatz 2 Bundesgleichstellungsgesetz legte fest, dass bis zum 31. Dezember 2025 eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen im Bundesdienst erreicht sein soll.
Welche Zahlen gelten für das BKA?
Das BKA hat einen Frauenanteil von 41,18 Prozent insgesamt; in Führungspositionen der Besoldungsgruppe A15/E15 sind es 30 Prozent, in A16 nur 27 Prozent.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7671 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































