- Bundesweit fast 1,9 Millionen Anträge auf Schwerbehinderung im Jahr 2025
- Wartezeiten reichen von 3 Wochen bis 18 Monate je nach Bundesland
- Bundesregierung hat keine eigenen Daten — Verfahren ist Ländersache
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7610 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Schwerbehindertenausweise dokumentieren den Grad der Behinderung (GdB) und ermöglichen Betroffenen den Zugang zu zahlreichen Nachteilsausgleichen — etwa im Steuerrecht, im öffentlichen Nahverkehr und im Arbeitsrecht. Die Bearbeitung der Anträge obliegt nach Art. 83 und 84 des Grundgesetzes den Ländern, die eigene Behördenstrukturen unterhalten. Die demografische Entwicklung lässt die Antragszahlen steigen: Bundesweit wurden 2025 knapp 1,9 Millionen Anträge verzeichnet, etwa 14 Prozent mehr als noch 2021 (rund 1,51 Millionen). Die Bewertung des GdB richtet sich bundeseinheitlich nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen hat.
- 1.901.178 — Anträge auf Feststellung einer Behinderung bundesweit im Jahr 2025 (höchster Wert im Zehn-Jahres-Zeitraum).
- 1.509.567 — Anträge im Jahr 2021 (Tiefstand; pandemiebedingt rückläufig).
- 455.639 — Anträge allein in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 (größtes Bundesland nach Antragszahl).
- 11.647 — Anträge in Bremen im Jahr 2025 (kleinstes Bundesland nach Antragszahl).
- 1,5 Mrd. Euro — Förderung des Bundes für das Digitalisierungsprogramm Föderal zur Entwicklung von Online-Verwaltungsleistungen (2020–2023).
Im Detail
Erkenntnisse über die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Feststellung einer Behinderung und des GdB sowie auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises liegen der Bundesregierung somit nicht vor.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7610
Wer in Deutschland einen Schwerbehindertenausweis beantragt, kann je nach Wohnort zwischen drei Wochen und 18 Monaten auf eine Entscheidung warten. Diese extreme Bandbreite ist Ausgangspunkt einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7392), die die Bundesregierung am 12. August 2026 mit der Drucksache 21/7610 beantwortet hat. Das Ergebnis: Für die meisten Detailfragen hat der Bund schlicht keine Daten.
Schwerbehindertenausweis: Bearbeitungsdauer ist Ländersache
Die Bundesregierung stellt in ihrer Vorbemerkung klar, dass die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB) nach Art. 83 und 84 des Grundgesetzes ausschließlich Aufgabe der Länder ist. Der Bund verfügt weder über ein Weisungsrecht noch über die Fachaufsicht. Konkrete Erkenntnisse zu Bearbeitungszeiten, offenem Antragsrückstand oder Personalausstattung in den Versorgungsverwaltungen liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Auf nahezu alle Detailfragen — darunter Bearbeitungszeiten je Bundesland, Vergütung von Gutachtern und Personalentwicklung — verweist sie auf eben diese Vorbemerkung.
Antragszahlen steigen seit 2022 deutlich
Was der Bund liefern kann, sind die bundesweiten Antragszahlen. Laut der der Antwort beigefügten Tabelle gingen im Jahr 2025 bundesweit knapp 1,9 Millionen Anträge auf Feststellung einer Behinderung ein — gegenüber rund 1,51 Millionen im Tiefstwert-Jahr 2021. Nordrhein-Westfalen verzeichnet mit 455.639 Anträgen die höchste Zahl, Bremen mit 11.647 die niedrigste. Die Bundesregierung spricht von einem klaren Aufwärtstrend, der sich aus der alternden Gesellschaft erklärt: Ab der Altersgruppe der 45- bis 55-Jährigen steigt die Zahl schwerbehinderter Menschen laut Statistischem Bundesamt stark an, am häufigsten sind die über 65-Jährigen betroffen.
Was gilt aktuell beim GdB-Bewertungsmaßstab?
Die Kriterien für die GdB-Bewertung sind bundeseinheitlich in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) geregelt. Maßgeblich ist nicht eine bestimmte Diagnose, sondern die Auswirkung auf die gesellschaftliche Teilhabe. So beträgt der GdB nach einer Nierentransplantation während der zweijährigen Heilungsbewährung 100; danach richtet er sich nach der verbliebenen Funktionsstörung. Landesspezifische Bewertungsmaßstäbe bestehen nicht. Das BMAS kann die Bearbeitungsdauer allenfalls mittelbar beeinflussen, indem es die GdB-Kriterien so gestaltet, dass eine zügige Massenverfahrensbearbeitung möglich ist.
Digitalisierung des Schwerbehindertenausweis-Verfahrens
Eine vollumfängliche bundesweit einheitliche Digitalisierungsvorgabe kann der Bund nur im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vorgeben — und dieses sieht keine spezifische Umsetzungsfrist vor. Über das Bundesportal verwaltung.bund.de sind die Verwaltungsleistungen rund um den Schwerbehindertenausweis digital abrufbar. Den Ausbau in der Fläche unterstützt der Bund: Das Digitalisierungsprogramm Föderal wurde mit rund 1,5 Milliarden Euro gefördert, über 200 Onlinedienste entstanden nach dem Einer-für-Alle-Prinzip. Eine Verwaltungsvereinbarung mit Thüringen sieht den flächendeckenden Rollout des digitalen Schwerbehindertenausweis-Verfahrens in Thüringer Kommunen vor. Die Bundesregierung betont jedoch, dass eine nicht-digitale Antragstellung aus Gründen des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 GG) weiterhin möglich bleiben muss — nicht alle Menschen können digitale Verfahren gleichermaßen nutzen. Eine bundesweit einheitliche digitale Schnittstelle zwischen Behörden, Ärzten und medizinischen Stellen ist nach Angaben der Bundesregierung derzeit nicht geplant.
Sozialstaatskommission und Modernisierungsagenda
Als konkrete Bundesmaßnahme zur Entlastung der Sozialverwaltung verweist die Bundesregierung auf die Arbeit der Sozialstaatskommission, die 26 Empfehlungen auf vier Handlungsfeldern erarbeitet hat: Systematisierung von Sozialleistungen, Rechtvereinfachung, konsequente Verwaltungsdigitalisierung und Verbesserung der Erwerbsanreize. Diese Maßnahmen befinden sich nach Angaben der Bundesregierung in der Umsetzung. Für Menschen mit Behinderung bedeutet das kurzfristig wenig: Solange Antragszahlen steigen, Fachkräfte in den Behörden fehlen und die Kommunikation zwischen Behörden und Ärzten teils noch postalisch läuft, bleibt die Bearbeitungsdauer ein Problem auf Landesebene — das der Bund nur begleiten, nicht anordnen kann. Wie sich die Situation in den einzelnen Bundesländern konkret entwickelt, lässt sich anhand der Debatte um Datenlücken in Bundesbehörden einordnen: Fehlende Mess- und Berichtspflichten auf Landesebene sind kein Einzelfall.
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Betroffen sind Menschen mit länger als sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigungen, die einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Besonders häufig betroffen sind ältere Menschen ab 45 Jahren; den größten Anteil stellen die über 65-Jährigen. Auch Behörden in den Ländern sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Befundunterlagen erstellen, sind von langen Verfahren belastet.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten inhaltlichen Fragen mit einem Verweis auf die Länderzuständigkeit nach Art. 83/84 GG. Konkrete Zahlen zu Bearbeitungszeiten, offenem Antragsbestand, Personalausstattung und Gutachtervergütung liegen ihr nach eigenen Angaben nicht vor. Lediglich zu Antragszahlen (Frage 2) und GdB-Bewertungsmaßstäben (Frage 15) sowie zur OZG-Digitalisierung (Fragen 6–8) macht sie substanzielle Angaben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Schwerbehindertenausweis: Wartezeit bis zu 18 Monate je nach Bundesland →
- Grad der Behinderung (GdB)
- Maß für die Auswirkungen einer Behinderung auf die gesellschaftliche Teilhabe, festgestellt nach den bundeseinheitlichen Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Ab GdB 50 gilt eine Person als schwerbehindert.
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
- Bundesrechtsverordnung des BMAS, deren Anlage die Grundsätze für die GdB-Bewertung enthält. Sie gilt für alle Behörden aller Länder gleichermaßen verbindlich.
- Onlinezugangsgesetz (OZG)
- Bundesgesetz, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Eine spezifische Umsetzungsfrist ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen.
Warum kann der Bund die Wartezeiten nicht verkürzen?
Die Feststellung einer Behinderung und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises führen die Länder als eigene Angelegenheit aus (Art. 83, 84 GG). Der Bund hat weder Weisungsrecht noch Fachaufsicht.
Wie viele Anträge werden jährlich gestellt?
Im Jahr 2025 gingen bundesweit rund 1,9 Millionen Anträge auf Feststellung einer Behinderung ein — gegenüber rund 1,67 Millionen im Jahr 2016.
Welche Altersgruppen stellen besonders viele Anträge?
Laut Statistischem Bundesamt steigt die Zahl schwerbehinderter Menschen stark ab der Altersgruppe der 45- bis 55-Jährigen an. Am häufigsten sind die 65-Jährigen und Älteren betroffen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7610 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































