- Mindestens 20 Strafanzeigen von Bundesressorts bis Juli 2026
- Verteidigungsministerium stellt allein 13 Anzeigen
- Ausgang der meisten Ermittlungen der Regierung unbekannt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7822 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD-Fraktion hatte bereits in der 20. Wahlperiode (BT-Drs. 20/12694) nach Strafanzeigen durch Bundesregierungsmitglieder gefragt. Für die 21. Legislaturperiode lieferte die Bundesregierung mit BT-Drs. 21/3444 im Dezember 2025 eine erste Antwort für den Zeitraum September 2024 bis November 2025. Die vorliegende Drucksache 21/7822 schließt daran an und deckt den Zeitraum Dezember 2025 bis Juli 2026 ab. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelte die Antwort im Namen der Bundesregierung am 1. September 2026.
- 20+ — Strafanzeigen von Bundesressorts im Zeitraum Dezember 2025 bis Juli 2026 (Mindestzahl laut Drucksache)
- 13 — Anzeigen allein vom Bundesministerium der Verteidigung, verteilt auf sechs Monate
- 1 — Eingestelltes Ermittlungsverfahren bekannt (Beleidigung, Dezember 2025, Verteidigung); Täter nicht ermittelt
- 4 Ressorts — Auswärtiges Amt, Verteidigung, Forschung/Technologie/Raumfahrt und Bildung/Familie/Senioren/Frauen/Jugend meldeten Strafanzeigen; alle übrigen meldeten Fehlanzeige
Im Detail
Im Übrigen ist nicht bekannt, ob Ermittlungsverfahren zu den Strafanzeigen der Ressorts eingeleitet wurden, und wenn ja, welchen Ausgang diese hatten.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7822, S. 2
Bundesministerien haben zwischen Dezember 2025 und Juli 2026 mindestens 20 Strafanzeigen erstattet — überwiegend wegen Beleidigung und Bedrohung von Amtsträgern. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7822, beantwortet am 1. September 2026).
Strafanzeigen der Bundesregierung: Verteidigung dominiert
Das Bundesministerium der Verteidigung ist mit 13 Strafanzeigen in sechs Monaten mit Abstand der aktivste Anzeigesteller unter den Bundesressorts. Die Anzeigen verteilen sich auf die Monate Dezember 2025 sowie März bis Juli 2026. Die Tatvorwürfe reichen von Beleidigung und Bedrohung über die Billigung von Straftaten bis hin zur Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans. Eine Anzeige vom März 2026 betrifft das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, eine weitere vom Juli 2026 die öffentliche Aufforderung zu Straftaten.
Das Auswärtige Amt meldete für Juli 2026 eine Anzeige wegen aller in Betracht kommenden Delikte. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt erstattete im Juli 2026 eine Anzeige wegen Beleidigung, gegen Personen des politischen Lebens gerichteter Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung sowie Volksverhetzung. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend meldete eine Anzeige für Februar 2026 ohne nähere Angabe des Straftatbestands. Alle übrigen Ressorts meldeten Fehlanzeige.
Was gilt aktuell?
Strafanzeigen durch Behörden sind im deutschen Recht jedermann zugänglich — auch Bundesministerien können als juristische Körperschaften des öffentlichen Rechts Anzeige erstatten, wenn Amtsträger oder Einrichtungen in ihrer dienstlichen Funktion betroffen sind. Die Anzeige verpflichtet die Staatsanwaltschaft zur Prüfung; ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, entscheidet die Strafverfolgungsbehörde eigenständig. Ministerien haben keinen Anspruch auf Auskunft über den Verfahrensausgang.
Ermittlungsausgang größtenteils unbekannt
Auf die Frage, wie viele der angezeigten Fälle zu Ermittlungsverfahren geführt haben und wie diese ausgingen, gibt die Bundesregierung eine eingeschränkte Antwort: Lediglich für einen Fall beim Verteidigungsministerium — eine Beleidigungsanzeige vom Dezember 2025 — ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Für alle übrigen Anzeigen ist der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht bekannt, ob überhaupt Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden und welchen Ausgang diese hatten. Dies erklärt sich aus der Verfassungsstruktur: Staatsanwaltschaften unterliegen nicht der Berichtspflicht gegenüber den anzeigenden Ministerien.
Die Drucksache 21/7822 schließt an eine frühere Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/3444, Dezember 2025) an, die den Zeitraum September 2024 bis November 2025 abgedeckt hatte. Die AfD-Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Christoph Birghan und Thomas Fetsch sowie weitere Fraktionsmitglieder hatten die Kleine Anfrage am 18. August 2026 eingereicht. Bereits in der 20. Wahlperiode hatte die AfD-Fraktion mit BT-Drs. 20/12694 eine vergleichbare Anfrage gestellt, die damals den Zeitraum ab Januar 2014 umfasste.
Aktuelle Debatten über den Schutz von Amtsträgern und die Zunahme von Hass und Hetze im politischen Raum bilden den gesellschaftlichen Rahmen für diese Anfrage. Wie das politische Lagebild in Deutschland zeigt, sind Amtsträger zunehmend Ziel von Anfeindungen — sowohl online als auch offline.
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Betroffen sind Bundesministerien als anzeigeerstattende Behörden sowie die unbekannten Beschuldigten, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Mittelbar betroffen sind Amtsträger, deren persönliche Sicherheit Anlass für einzelne Anzeigen war, darunter laut Drucksache auch der Bundespräsident und Mitglieder von Verfassungsorganen.
Zu Frage 2 verweist die Bundesregierung darauf, dass ihr der Ausgang der Ermittlungsverfahren bei den meisten Ressorts schlicht nicht bekannt sei. Nur für einen eingestellten Fall beim Verteidigungsministerium liegen konkrete Informationen vor. Dies ist keine Ausweichung, sondern eine strukturelle Wissenslücke: Staatsanwaltschaften sind den Ministerien gegenüber nicht berichtspflichtig.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Strafanzeigen von Bundesministern: AfD fragt nach Bilanz →
- Fehlanzeige
- Offizielle Mitteilung einer Behörde, dass in einem bestimmten Bereich keine zu meldenden Vorgänge vorlagen — hier: keine Strafanzeigen erstattet.
- Ermittlungsverfahren
- Das von der Staatsanwaltschaft nach Eingang einer Strafanzeige eingeleitete Verfahren zur Prüfung eines Tatverdachts. Es endet mit Anklage, Einstellung oder anderen Maßnahmen.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete die Bundesregierung zu konkreten Sachverhalten schriftlich befragen können. Die Regierung muss innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung ans Bundeskanzleramt antworten.
Welches Ressort hat die meisten Strafanzeigen gestellt?
Das Bundesministerium der Verteidigung hat im Zeitraum Dezember 2025 bis Juli 2026 mit 13 Anzeigen die meisten Strafanzeigen erstattet, darunter Fälle wegen Beleidigung, Bedrohung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten.
Wegen welcher Straftaten wurden die Anzeigen erstattet?
Die häufigsten Straftatbestände sind Beleidigung und Bedrohung. Hinzu kommen Anzeigen wegen Nötigung von Verfassungsorganen, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Billigung von Straftaten.
Kennt die Regierung den Ausgang der Ermittlungen?
Nur in einem Fall — einer Beleidigungsanzeige des Verteidigungsministeriums vom Dezember 2025 — ist der Ausgang bekannt: Das Verfahren wurde mangels ermittelbarem Täter eingestellt. Bei allen anderen Anzeigen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7822 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































