Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8171 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Petition zu Energienetzen und Stromtrassen aus Hamfelde behandelt
- Petitionsausschuss empfiehlt Abschluss des Verfahrens
- 1 Petition in Sammelübersicht 321 vom 23. September 2026
Hintergrund
Der Ausbau von Energienetzen und Stromtrassen ist ein zentrales Thema der deutschen Energiewende. Bürgerinnen und Bürger können beim Deutschen Bundestag Petitionen einreichen, wenn sie Anliegen an Gesetzgebung oder Verwaltungshandeln haben. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und gibt eine Beschlussempfehlung ab, über die das Plenum des Bundestages abstimmt. Die Sammelübersicht 321 (BT-Drs. 21/8171) vom 23. September 2026 enthält eine einzelne Petition aus Hamfelde im Kreis Stormarn zum Thema Energienetze und Stromtrassen.
Im Detail
Eine Petition zu Energienetzen und Stromtrassen aus Hamfelde im Kreis Stormarn beschäftigt den Deutschen Bundestag. Der Petitionsausschuss hat die Eingabe in seiner Sammelübersicht 321 (BT-Drs. 21/8171) vom 23. September 2026 behandelt und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Die Petition trägt das Aktenzeichen Pet 1-21-09-75110-005196. Als Inhalt der Eingabe vermerkt die Drucksache das Thema „Energienetze und Stromtrassen“. Weitere Details zum konkreten Anliegen des Einsenders sind in der vorliegenden Vorabfassung nicht aufgeführt. Der Beschluss des Petitionsausschusses datiert ebenfalls auf den 23. September 2026 (Protokoll Nr. 21/38).
Energienetze und Stromtrassen als Petitionsthema
Der Ausbau von Energienetzen und Stromtrassen gehört zu den zentralen infrastrukturellen Aufgaben der deutschen Energiewende. Trassenprojekte betreffen häufig direkt die Wohnumgebung von Anwohnerinnen und Anwohnern — etwa durch Leitungsverläufe in der Nähe von Wohngebieten, Fragen zur elektromagnetischen Belastung oder Eingriffe ins Landschaftsbild. Das parlamentarische Petitionsrecht ermöglicht es betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, solche Anliegen unmittelbar an den Bundestag zu richten.
Was gilt aktuell?
Der Petitionsausschuss hat die Petition geprüft und empfiehlt dem Bundestag, das Verfahren abzuschließen. Eine solche Empfehlung ergeht, wenn das Anliegen bereits anderweitig berücksichtigt wurde, die zuständigen Stellen informiert wurden oder eine parlamentarische Einflussnahme aus anderen Gründen nicht geboten erscheint. Über die Annahme der Beschlussempfehlung muss das Plenum des Bundestages noch abstimmen.
Die Sammelübersicht 321 umfasst in dieser Drucksache eine einzige Petition. Amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses ist Dr. Hülya Düber, die die Drucksache unterzeichnet hat.
Thematisch verwandte Fragestunden und schriftliche Fragen im Bundestag beleuchten regelmäßig Fragen der Energieinfrastruktur. Einen Überblick über aktuelle parlamentarische Anfragen bietet etwa die Fragestunde vom 23. September 2026 mit 56 Fragen zu Landwirtschaft bis Umwelt sowie die Schriftlichen Fragen Juli 2026 mit 144 Antworten der Bundesregierung.
Weiterlesen:
- Fragestunde Bundestag: 67 Fragen zu Agrar, GKV und Hitzeschutz
- Schriftliche Fragen KW 34/2026: 90 Antworten der Bundesregierung
Unmittelbar betroffen ist der Einsender der Petition aus 22929 Hamfelde (Stormarn). Mittelbar berührt das Thema Energienetze und Stromtrassen alle Bürgerinnen und Bürger, die von Planung und Ausbau von Stromleitungen in ihrer Region betroffen sind.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlung am 23. September 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über die Annahme der Empfehlung steht noch aus. Wird die Empfehlung angenommen, gilt das Petitionsverfahren als abgeschlossen.
- Petition
- Schriftliche Eingabe an den Deutschen Bundestag, mit der Bürgerinnen und Bürger Bitten oder Beschwerden vortragen können. Das Grundgesetz garantiert dieses Recht in Artikel 17.
- Sammelübersicht
- Dokument des Petitionsausschusses, das mehrere Petitionen mit gleichlautender Beschlussempfehlung bündelt und dem Plenum zur Abstimmung vorlegt.
- Petitionsverfahren abschließen
- Empfehlung des Ausschusses, eine Petition nicht weiter zu verfolgen — weil das Anliegen erledigt, nicht umsetzbar oder anderweitig berücksichtigt ist.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst mehrere behandelte Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor. Der Bundestag stimmt dann über die Empfehlungen ab.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen'?
Der Ausschuss hat die Petition geprüft und empfiehlt, das Verfahren zu beenden — entweder weil das Anliegen bereits berücksichtigt wurde, nicht umsetzbar ist oder anderweitig erledigt gilt.
Worum geht es bei der Petition zu Energienetzen und Stromtrassen?
Die Drucksache nennt als Inhalt lediglich 'Energienetze und Stromtrassen'. Detaillierte Angaben zum konkreten Anliegen des Einsenders aus Hamfelde sind in der vorliegenden Vorabfassung nicht enthalten.


































































