Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8090 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 129 Überprüfungsverfahren an deutschen Flughäfen seit 12. Juni 2026
- 34 BAMF-Entscheidungen im Grenzverfahren — 22 davon abgelehnt
- Neue Standorte in Ingolstadt und Ratingen geplant ab 2027
Hintergrund
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) trat am 12. Juni 2026 in Kraft und verpflichtet EU-Mitgliedstaaten, an den Außengrenzen Screening- und Grenzverfahren einzuführen. Für Deutschland legt ein Durchführungsbeschluss der EU-Kommission 374 Plätze für das Grenzverfahren fest. Das neue System ersetzt das bisherige deutsche Flughafenverfahren und sieht vor, dass das BAMF innerhalb von acht Wochen über Asylanträge entscheidet. Die Verfahren finden unter der sogenannten Fiktion der Nichteinreise statt.
- 129 — Überprüfungsverfahren (Screening) an deutschen Außengrenzen vom 12. Juni bis 31. Juli 2026
- 34 — Entscheidungen im Asylgrenzverfahren durch das BAMF bis 31. August 2026; davon 22 als offensichtlich unbegründet abgelehnt
- 69 — Personen, die nach dem Screening an eine Aufnahmeeinrichtung im Inland weitergeleitet wurden
- 1,0 Monat — durchschnittliche Dauer der Asylgrenzverfahren (Spanne: 0,2 Monate Georgien bis 1,8 Monate Angola)
- 374 Plätze — von der EU-Kommission für Deutschland vorgegebene Kapazität für das Grenzverfahren; aktuell wird dieser Wert noch nicht erreicht
Im Detail
Die Bundesregierung kann keine Angaben zu den Kosten für den Umbau und Betrieb der Grenzverfahrenseinrichtungen machen, da sich die Kostenermittlung in einem laufenden Prozess befindet.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8090, Frage 12
Drei Monate nach dem Start des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 liegen erstmals belastbare Zahlen zur Umsetzung des Asylgrenzverfahrens in Deutschland vor. Laut BT-Drs. 21/8090 hat die Bundespolizei bis Ende Juli 2026 insgesamt 129 Überprüfungsverfahren (Screenings) an deutschen Außengrenzen durchgeführt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bis Ende August 2026 in 34 Asylgrenzverfahren entschieden — 22 davon als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
Asylgrenzverfahren: Standorte und erste Ergebnisse
Der mit Abstand größte Anteil der Screenings entfiel auf den Flughafen Frankfurt am Main (59 Personen), gefolgt von Stuttgart (21) und Düsseldorf (13). Die 34 BAMF-Entscheidungen im Grenzverfahren konzentrierten sich auf Frankfurt/Flughafen (28 Fälle), München (5) und Gießen (1). Von den 34 Entscheidungen endeten drei mit Flüchtlingsschutz und zwei mit subsidiärem Schutz. In vier Fällen wurde Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates festgestellt, vier Anträge galten als unzulässig. Kein einziger Antrag führte zur Anerkennung als Asylberechtigter.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag bei 1,0 Monat — weit unter der gesetzlich vorgesehenen Frist von acht Wochen. Die schnellsten Verfahren betrafen Georgien (0,2 Monate), die längsten Angola (1,8 Monate). Unter den im Screeningverfahren überprüften Personen befanden sich 38 Minderjährige: 21 Kinder unter 14 Jahren und 17 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren.
Was gilt aktuell beim Asylgrenzverfahren?
Das Asylgrenzverfahren ersetzt seit dem 12. Juni 2026 das bisherige deutsche Flughafenverfahren. Es umfasst ein vollständiges Asylverfahren, das unter der sogenannten Fiktion der Nichteinreise stattfindet: Asylsuchende gelten rechtlich als nicht nach Deutschland eingereist, obwohl sie sich faktisch auf deutschem Boden befinden. Deutschland muss laut Durchführungsbeschluss der EU-Kommission 374 Plätze für das Grenzverfahren bereitstellen — diese Kapazität wird nach den vorliegenden Zahlen noch deutlich unterschritten. 69 der 129 überprüften Personen wurden nach dem Screening an eine Aufnahmeeinrichtung im Inland weitergeleitet, also in das reguläre Asylverfahren überführt.
Neue Standorte ab 2027 geplant
Um die EU-vorgegebene Platzkapazität zu erreichen, planen mehrere Bundesländer den Ausbau von Grenzverfahrenseinrichtungen. Bayern will die frühere Justizvollzugsanstalt Ingolstadt als zweiten Standort eröffnen — geplant ist dies für das zweite Quartal 2027. Gemeinsam mit dem bestehenden Standort am Flughafen München sollen dort 54 Plätze entstehen. Nordrhein-Westfalen plant eine Interimseinrichtung mit 60 Plätzen in Ratingen (voraussichtlich Anfang 2027) sowie eine Dauereinrichtung am Flughafen Düsseldorf mit 50 Plätzen. Ob am Flughafen Hamburg eine Einrichtung errichtet wird, prüft das Land noch.
Zu den Kosten für Umbau und Betrieb der bestehenden und geplanten Einrichtungen kann die Bundesregierung keine Angaben machen. Laut Drucksache befindet sich die Kostenermittlung noch in einem laufenden Prozess. Auch Daten zur Feststellung besonderer Schutzbedarfe im Rahmen des Grenzverfahrens werden nicht systematisch erfasst — auf entsprechende Fragen der Fraktion Die Linke musste die Bundesregierung mit Verweis auf fehlende Statistiken antworten. Die Verantwortung für den Schutz vulnerabler Gruppen und Minderjähriger in den Einrichtungen liegt laut Bundesregierung bei den Ländern.
Herkunftsländer: Ukraine und Iran führen beim Screening
Die größte Gruppe unter den 129 im Screeningverfahren überprüften Personen stellten ukrainische Staatsangehörige (48), gefolgt von Iranern (18) und Afghanen (7). Im Grenzverfahren selbst dominierten hingegen Brasilianer (5 Fälle) und Georgier (4 Fälle) — Herkunftsländer, die in der EU häufig als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, was die hohe Ablehnungsquote erklärt. Alle vier georgischen Anträge endeten als unzulässig, alle fünf brasilianischen als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Positive Entscheidungen gab es vor allem für Afghanen (2 Anerkennungen als Flüchtlinge) und Guineaner (1 Flüchtlingsschutz, 1 subsidiärer Schutz).
Weitere Informationen zu verwandten Themen der parlamentarischen Kontrolle im Bereich Zuwanderung und Grenzschutz finden sich auch im Beitrag zu den Binnengrenzkontrollen an der polnischen Grenze.
Weiterlesen:
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Betroffen sind Asylsuchende, die an deutschen Außengrenzen — insbesondere an internationalen Flughäfen — ankommen. Im erfassten Zeitraum waren darunter 38 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen aus 27 verschiedenen Herkunftsländern. Die größte Gruppe bildeten ukrainische Staatsangehörige (48 Personen). Mittelbar betroffen sind auch Länder und Kommunen, die Einrichtungen für das Grenzverfahren bereitstellen müssen.
Bei mehreren Fragen — darunter zur Feststellung besonderer Schutzbedarfe (Fragen 2 und 6) sowie zu den aktuellen Standortkapazitäten (Frage 9) — verweist die Bundesregierung auf fehlende Statistiken oder andere Drucksachen. Zu Umbau- und Betriebskosten der Einrichtungen macht sie keine Angaben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. GEAS-Grenzverfahren: Linke fragt nach Umsetzung in Deutschland →
- GEAS
- Gemeinsames Europäisches Asylsystem — das reformierte EU-Regelwerk für Asylverfahren, das am 12. Juni 2026 in Kraft trat und unter anderem Grenzverfahren an den Außengrenzen vorschreibt.
- Fiktion der Nichteinreise
- Rechtskonstruktion, nach der Asylsuchende im Grenzverfahren als nicht in das Hoheitsgebiet eingereist gelten, obwohl sie sich physisch im Land befinden.
- Überprüfungsverfahren (Screening)
- Vorgelagerte Kontrolle an der EU-Außengrenze gemäß Verordnung (EU) 2024/1356, die vor dem eigentlichen Asylverfahren stattfindet und u. a. Identität, Gesundheit und Sicherheitsrisiken prüft.
Was ist der Unterschied zwischen Screening- und Grenzverfahren?
Das Screeningverfahren ist eine vorgelagerte Überprüfung an der Außengrenze gemäß EU-Verordnung 2024/1356. Das Grenzverfahren ist das anschließende vollständige Asylverfahren, das das BAMF innerhalb von acht Wochen abschließen muss.
Wo finden Asylgrenzverfahren in Deutschland statt?
Laut Drucksache laufen Grenzverfahren derzeit an den BAMF-Außenstellen Frankfurt/Flughafen, München und Gießen. Neue Standorte sind für Ingolstadt und Ratingen ab 2027 geplant.
Wie lange dauern die Grenzverfahren durchschnittlich?
Im Zeitraum Juni bis August 2026 dauerten die Asylgrenzverfahren im Schnitt 1,0 Monate. Die kürzesten Verfahren betrafen Georgien (0,2 Monate), die längsten Angola (1,8 Monate).


































































