- Ostdeutsche stellen knapp 20 Prozent der Bevölkerung, aber nur 12,1 Prozent der Spitzenpositionen
- In Wirtschaft, Kultur und Justiz teils Repräsentationsrate von null Prozent
- 16 Fragen zu Bundesbehörden, Gerichten, DAX-Konzernen und Bundesunternehmen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6502 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Laut Artikel 36 Absatz 1 des Grundgesetzes sollen Beamte aus allen Bundesländern in angemessenem Verhältnis bei obersten Bundesbehörden eingesetzt werden. Trotz dieser Verfassungsvorgabe sind Ostdeutsche — definiert nach Geburtsort in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin — in Führungspositionen des öffentlichen Lebens seit der Wiedervereinigung strukturell unterrepräsentiert. Der Anteil stieg laut Angaben der Fragesteller bis 2024 zwar auf 12,1 Prozent, liegt damit aber noch immer weit unter dem Bevölkerungsanteil von knapp 20 Prozent. Besonders in Wirtschaft, Kultur, Justiz und Zivilgesellschaft sind die Fortschritte nach Darstellung der Fraktion minimal, teilweise mit Repräsentationsraten von null Prozent.
- ~20 % — Anteil der Ostdeutschen an der Gesamtbevölkerung Deutschlands.
- 12,1 % — Anteil Ostdeutscher in Spitzenpositionen im Jahr 2024 laut Angaben der Fragesteller.
- 0 % — Repräsentationsrate in einzelnen Bereichen wie Teilen der Wirtschaft, Kultur und Zivilgesellschaft laut Vorbemerkung.
- 227 — Zahl der deutschen Auslandsvertretungen, deren Leitungen auf ostdeutsche Herkunft abgefragt werden.
- 154 — Standorte des Goethe-Instituts, bei denen der Geburtsort der Leitungen erfragt wird.
Im Detail
„Seit der Wende sind Ostdeutsche jedoch in Spitzenpositionen unterrepräsentiert.“
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6502, Fraktion Die Linke
Über 35 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung sind Menschen aus Ostdeutschland in Führungspositionen von Bundesbehörden, Gerichten, Wissenschaft und großen Unternehmen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Laut Angaben der Fragesteller machen Ostdeutsche knapp 20 Prozent der Gesamtbevölkerung aus, belegen aber nur 12,1 Prozent der Spitzenpositionen — und selbst dieser Wert kaschiert, dass in einzelnen Bereichen wie Wirtschaft, Kultur oder Zivilgesellschaft die Repräsentationsrate teils bei null Prozent liegt.
Die Fraktion Die Linke hat am 15. Juni 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6502 beim Deutschen Bundestag eingereicht. In 16 konkreten Fragen verlangt sie von der Bundesregierung Auskunft darüber, wie viele ostdeutsche Führungskräfte in zentralen staatlichen und wirtschaftlichen Institutionen vertreten sind — und welche Maßnahmen die Regierung unternommen hat, um die Repräsentationslücke zu schließen.
Repräsentationslücke in Zahlen: Was gefragt wird
Die Anfrage richtet sich auf konkrete Zahlen: Wie viele der Leiterinnen und Leiter der 227 deutschen Auslandsvertretungen und der 154 Standorte des Goethe-Instituts sind in den neuen Bundesländern (einschließlich Ost-Berlin) geboren? Wie hoch ist der Anteil ostdeutscher Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in Bundesministerien? Wie sieht die Situation in der Justiz aus — beim Bundesverfassungsgericht, beim Bundesgerichtshof und an Landes- und Verwaltungsgerichten? Und wie viele Bundesbehörden und Bundesunternehmen in Ostdeutschland werden tatsächlich von Ostdeutschen geleitet?
Auch der Anteil Ostdeutscher in den Vorständen, Geschäftsführungen und Aufsichtsräten der deutschen DAX-Konzerne wird abgefragt — sowohl bundesweit als auch gesondert für ostdeutsche Standorte. Hinzu kommen Fragen zur Deutschen Bahn AG und weiteren Bundesunternehmen, aufgeschlüsselt nach Beschäftigten je 1.000 Einwohner pro Bundesland.
Was gilt aktuell?
Artikel 36 Absatz 1 des Grundgesetzes schreibt vor, dass bei obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis eingesetzt werden sollen. Trotz dieser Verfassungsvorgabe hat der sogenannte Elitentransfer nach der Wiedervereinigung — bei dem westdeutsche Führungskräfte massenhaft Leitungspositionen in Ostdeutschland übernahmen — bis heute strukturelle Folgen. Wissenschaftliche Studien, darunter eine aktuelle Untersuchung der Universität Leipzig, belegen, dass die Unterrepräsentation junger Ostdeutscher in Führungspositionen immer noch direkte Nachwirkung dieses Prozesses aus den 1990er Jahren ist.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag (Znr. 3242 f.) zur Umsetzung des Bundeskonzepts zur Steigerung des Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen der Bundesverwaltung bekannt. Konkret fragt Die Linke nun, welche Maßnahmen seit Amtsantritt tatsächlich ergriffen wurden, welche Budgets dafür bereitgestellt wurden und ob neue Bundesbehörden oder Forschungseinrichtungen in Ostdeutschland angesiedelt wurden.
Repräsentationslücke und politische Folgen
Die gesellschaftliche Dimension der Repräsentationslücke geht über reine Personalstatistiken hinaus. Der Deutschlandmonitor 2025 belegt laut Vorbemerkung der Fragesteller, dass der gefühlte Ausschluss von politischen Entscheidungsprozessen und kultureller Repräsentation gesellschaftliche Veränderungen bei Teilen der ostdeutschen Bevölkerung als zusätzliche Bedrohung oder Belastung wahrgenommen wird. Die Anfrage stellt somit die Verbindung zwischen mangelnder institutioneller Repräsentation und politischem Entfremdungsgefühl her.
Nicht zuletzt fragt Die Linke, ob die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt durch Einsparungen Stellen in ostdeutschen Bundesbehörden oder Bundesunternehmen gestrichen hat — ein Aspekt, der unmittelbar die wirtschaftliche Entwicklung der neuen Bundesländer berührt. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, bis zum 6. Juli 2026 zu antworten.
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Betroffen sind rund 16 Millionen Menschen, die in Ostdeutschland geboren wurden oder dort aufgewachsen sind. Die Anfrage richtet den Fokus besonders auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Richterinnen und Richter an Bundesgerichten, Leitungspersonen von Bundesbehörden sowie Führungskräfte in DAX-Konzernen und Bundesunternehmen wie der Deutschen Bahn AG.
Die Anfrage (BT-Drs. 21/6502) wurde am 15. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die bis zum 6. Juli 2026 läuft. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Repräsentationslücke
- Bezeichnet die Differenz zwischen dem Bevölkerungsanteil einer Gruppe und ihrem tatsächlichen Anteil an Führungspositionen in Gesellschaft, Wirtschaft oder Verwaltung.
- Bundeskonzept Ostdeutsche
- Ein Regierungsprogramm zur gezielten Erhöhung des Anteils von in Ostdeutschland geborenen Personen in Führungspositionen der Bundesverwaltung.
- Elitentransfer
- Bezeichnet den Prozess nach der Wiedervereinigung, bei dem westdeutsche Führungskräfte in großer Zahl Leitungsstellen in ostdeutschen Behörden, Unternehmen und Institutionen übernahmen.
Was ist die Repräsentationslücke Ostdeutscher?
Obwohl Ostdeutsche knapp 20 Prozent der deutschen Bevölkerung ausmachen, sind sie in Führungspositionen in Verwaltung, Wirtschaft, Justiz und Wissenschaft deutlich unterrepräsentiert — 2024 lag ihr Anteil an Spitzenpositionen bei nur 12,1 Prozent.
Was ist das Bundeskonzept zur Steigerung ostdeutscher Führungskräfte?
Das Bundeskonzept ist ein Regierungsprogramm, das den Anteil von Ostdeutschen in Führungspositionen der Bundesverwaltung gezielt erhöhen soll. Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zur Umsetzung bekannt.
Warum sind Ostdeutsche in Führungspositionen unterrepräsentiert?
Wissenschaftliche Studien, u.a. der Universität Leipzig, sehen die Ursache im Elitentransfer von West nach Ost nach der Wiedervereinigung in den 1990er Jahren, dessen Nachwirkungen bis heute spürbar sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6502 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






































































