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Home Themen Wirtschaft & Finanzen

Kommunalfinanzen: Linke fordert Grundgesetzänderung zur Entschuldung

durch Redaktion Bundestag
14. Juli 2026
in Wirtschaft & Finanzen
4
Illustration: Bundestagsdrucksache 21/6977

KI-generiertes Titelbild zur Bundestagsdrucksache 21/6977

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VerfahrensstandEntschließungsantrag
Abgelehnt
✓
Einbringung
Wird häufig im Zusammenhang mit einem laufenden Tagesordnungspunkt eingebracht.
✓
Plenardebatte
Beratung im Bundestag, meist direkt im Plenum ohne Ausschussüberweisung.
✓
Abstimmung
Direkte Abstimmung im Bundestag.
4
Politische Stellungnahme
Annahme = politisches Signal an Regierung oder Öffentlichkeit; rechtlich nicht bindend.
Vorgang VO337023 →
⏱ 6 Min. Lesezeit🔄 Akt.: 14.07.2026
⚖️ Verfahrensstand
❌Abgelehnt
📅 09.07.2026
⚡ Auf einen Blick
  • Kommunaler Liquiditätskreditbestand beträgt 41,6 Milliarden Euro
  • Geplante Bundesbeteiligung von 250 Mio. Euro jährlich laut Linke zu niedrig
  • Linke fordert Grundgesetzänderung für hälftige Bund-Beteiligung an Entschuldung
🔗 Hintergrund: Der Entschließungsantrag bezieht sich auf das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG), das in BT-Drs. 21/6560 und 21/6885 eingebracht wurde und sich in dritter Lesung befindet.

  • Kommunalfinanzen: Grüne fordern Rücknahme des LKEG
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Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6977 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

Das Finanzierungsdefizit der Flächenländer belief sich im Jahr 2025 laut Bundesratsdrucksache 254/26(B) auf rund 31,9 Milliarden Euro; der Bestand kommunaler Liquiditätskredite lag gleichzeitig bei 41,6 Milliarden Euro. Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG, BT-Drs. 21/6560 und 21/6885) der Bundesregierung befindet sich in dritter Lesung und sieht eine jährliche Bundesbeteiligung von 250 Millionen Euro vor. Die Linke hält diese Summe angesichts der Verschuldungslage für nicht ausreichend und hat deshalb parallel einen Entschließungsantrag eingebracht.

📊 Zahlen auf einen Blick
  • 31,9 Mrd. Euro — Finanzierungsdefizit der Flächenländer im Jahr 2025 (Bundesratsdrucksache 254/26(B)).
  • 41,6 Mrd. Euro — Bestand kommunaler Liquiditätskredite laut Drucksache.
  • 250 Mio. Euro — Jährliche Bundesbeteiligung laut LKEG-Entwurf, die die Linke als unzureichend bewertet.
  • 50 Prozent — Bundesanteil an kommunaler Entschuldung, den die Linke per Grundgesetz festschreiben will.
  • 100 Prozent — Anteil der DDR-Zusatzversorgungslasten, von denen ostdeutsche Länder dauerhaft befreit werden sollen.

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Infografik BT-Drs. 21/6977
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Im Detail

Die vorgesehene Bundesbeteiligung in Höhe von jährlich 250 Millionen Euro steht in einem deutlichen Missverhältnis zum Umfang der bestehenden kommunalen Altschulden sowie der aktuellen Finanzierungsdefizite.

— BT-Drs. 21/6977, Begründung Die Linke

Deutschlands Kommunen stecken in einer tiefen Finanzkrise: Das Finanzierungsdefizit der Flächenländer betrug im Jahr 2025 rund 31,9 Milliarden Euro, der Bestand kommunaler Liquiditätskredite stieg auf 41,6 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Die Linke am 8. Juli 2026 zur dritten Lesung des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG) den Entschließungsantrag BT-Drs. 21/6977 eingebracht.

Die Linke hält die im Regierungsentwurf vorgesehene jährliche Bundesbeteiligung von 250 Millionen Euro für völlig unzureichend. In der Begründung des Antrags heißt es, diese Summe stehe in einem deutlichen Missverhältnis zum tatsächlichen Ausmaß der kommunalen Verschuldung. Außerdem sei die Maßnahme zeitlich befristet und daher strukturell wirkungslos.

Was gilt aktuell?

Das Grundgesetz verbietet dem Bund derzeit, sich direkt an der Entschuldung von Kommunen zu beteiligen — Kommunalfinanzen sind verfassungsrechtlich Ländersache. Das LKEG versucht, im bestehenden Rechtsrahmen eine begrenzte Bundesbeteiligung zu organisieren. Die Linke sieht darin jedoch keine ausreichende Lösung und fordert stattdessen eine Änderung des Grundgesetzes selbst, um dem Bund dauerhafte Finanzkompetenzen für kommunale Entschuldung zu verschaffen.

Kommunalfinanzen: Was Die Linke konkret fordert

Der Antrag enthält fünf Forderungen an die Bundesregierung. Kernstück ist eine Grundgesetzänderung, die dem Bund erlaubt, sich zu 50 Prozent an der Entschuldung kommunaler Liquiditätskredite zu beteiligen, sobald ein Land seine Kommunen selbst entschuldet oder entschuldet hat. Für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg — die als Land und Kommune zugleich fungieren — soll der Bund kommunal bedingte Schulden übernehmen, bis eine Entschuldung von 50 Prozent des Verschuldungsniveaus vergleichbarer Großstädte in Flächenländern erreicht ist.

Parallel dazu fordert die Fraktion, die ostdeutschen Länder vollständig und dauerhaft von den Lasten der DDR-Zusatz- und Sonderversorgungssysteme zu befreien. Bislang ist die erhöhte Bundesbeteiligung an diesen Aufwendungen nur bis Ende 2029 befristet. Auch die Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in Ostdeutschland sollen unverzüglich vollständig durch den Bund übernommen werden. Schließlich verlangt Die Linke ein Gesetz, das den Bund verpflichtet, bei jeder künftigen Aufgabenerweiterung den Kommunen die dafür notwendigen Finanzmittel bereitzustellen — das sogenannte Konnexitätsprinzip auf Bundesebene.

Strukturelle Unterfinanzierung als zentrales Problem

Die Linke argumentiert, dass steigende Sozialausgaben, die fortlaufende Ausweitung gesetzlicher Aufgaben und erheblicher Investitionsbedarf in Infrastruktur und Daseinsvorsorge die kommunalen Haushalte belasten — und dass das LKEG daran strukturell nichts ändert. Ohne dauerhafte, aufgabengerechte Finanzausstattung sei eine nachhaltige Konsolidierung kommunaler Haushalte nicht zu erwarten. Wie angespannt die Versorgungslage in vielen Kommunen ist, zeigt auch der Blick auf ungleiche Gesundheitsversorgung nach Einkommen und Status — ein Phänomen, das eng mit der kommunalen Finanzkraft zusammenhängt.

Der Antrag wurde von Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sowie der gesamten Fraktion Die Linke unterzeichnet. Er steht im Kontext der laufenden Haushalts- und Reformdebatten, in denen auch andere finanzpolitische Vorhaben diskutiert werden. So debattiert der Bundestag parallel etwa über die Kosten der GKV-Reform für Krankenkassen und über Einsparungen beim Elterngeld.

Da die Linke in der Opposition ist, rechnen Beobachter nicht damit, dass der Antrag eine Mehrheit im Plenum findet. Dennoch setzt er politische Marken für die Debatte um eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzen — ein Thema, das angesichts des anhaltenden Investitionsstaus in Schulen, Straßen und Breitbandausbau politisch unter Druck steht.

Weiterlesen:

  • Bundestag 08.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
  • Infrastruktur mit Zukunft
👥 Wen betrifft das?

Betroffen sind alle deutschen Kommunen, insbesondere hoch verschuldete Städte und Gemeinden in strukturschwachen Regionen. Besondere Berücksichtigung fordert die Linke für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, die als Land und Kommune zugleich einer Doppelbelastung unterliegen. Zudem sind ostdeutsche Länder betroffen, die noch Kosten aus den DDR-Zusatz- und Sonderversorgungssystemen tragen.

Parlamentarischer Fahrplan

Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile abgelehnt. (Stand: 09.07.2026)

⚖️ Erwähnte Gesetze
  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
  • AAÜG – Gesetz zur Überführung von Ansprüchen aus Zusatzversorgungssystemen
📖 Begriffe erklärt
Liquiditätskredite (Kassenkredite)
Kurzfristige Schulden von Kommunen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen im laufenden Haushalt — kein Investitionskredit, sondern strukturelles Defizitfinanzierungsinstrument.
AAÜG
Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes — regelt DDR-Rentenansprüche bestimmter Berufsgruppen und deren Kostenverteilung.
LKEG
Länder- und Kommunalentlastungsgesetz — Gesetzentwurf der Bundesregierung zur finanziellen Entlastung von Ländern und Kommunen, derzeit in dritter Lesung im Bundestag.
❓ Häufige Fragen

Was sind kommunale Liquiditätskredite?

Liquiditätskredite sind kurzfristige Kassenkredite, mit denen Kommunen laufende Ausgaben finanzieren, wenn Einnahmen nicht ausreichen — vergleichbar mit einem Überziehungskredit. Ihr Bestand lag laut Drucksache Ende 2025 bei 41,6 Milliarden Euro.

Was sieht das LKEG vor, gegen das sich der Antrag richtet?

Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (BT-Drs. 21/6560, 21/6885) sieht eine jährliche Bundesbeteiligung von 250 Millionen Euro zur Stabilisierung kommunaler Finanzen vor, die die Linke als unzureichend und zeitlich befristet kritisiert.

Was sind die DDR-Zusatzversorgungssysteme (AAÜG)?

Das sind Renten-Zusatzversorgungen aus der DDR-Zeit für bestimmte Berufsgruppen. Die Kosten tragen derzeit die ostdeutschen Länder anteilig; die Linke fordert eine vollständige und dauerhafte Übernahme durch den Bund.

Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6977 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

📄 Quelle: Deutscher Bundestag / DIP — BT-Drs. 21/6977 | Entschließungsantrag | Original-PDF | dip.bundestag.de

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