- 410 dokumentierte Todesfälle Schwarzer Menschen in Gewahrsam seit 1990
- 56 % erleben Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, 62 % auf dem Wohnungsmarkt
- Linke fragt nach AGG-Reform und unabhängigen Beschwerdestellen bei Polizei
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7588 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) wurde 2020 vom Bundestag in Auftrag gegeben. Sein Monitoringbericht 2026 sowie die FRA-Studie ‚Being Black in the EU‘ 2024 der EU-Grundrechteagentur bilden zentrale Referenzdokumente dieser Anfrage. Laut der FRA-Studie verzeichnet Deutschland im europäischen Vergleich Spitzenwerte rassistischer Diskriminierung gegenüber Schwarzen Menschen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte im Fall Basu gegen Deutschland (Az. 215/19, Urteil vom 18. Oktober 2022), dass behördeninterne Ermittlungen bei rassistischer Diskriminierung die menschenrechtlich geforderte Unabhängigkeit verfehlen. Die Vereinten Nationen haben mit Resolution 79/193 eine zweite UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2025–2034) ausgerufen.
- 410 Todesfälle — Schwarze Menschen in staatlichem Gewahrsam seit 1990, dokumentiert durch zivilgesellschaftliche Initiative DEATH IN CUSTODY.
- 46 Prozent — Schwarze Menschen in Deutschland mit Kontakt zu Bildungseinrichtungen erleben dort laut FRA-Studie 2024 rassistische Diskriminierung; im Afrozensus 2020 gaben dies sogar 81 Prozent an.
- 56 Prozent (Arbeit) / 62 Prozent (Wohnen) — Anteil Schwarzer Menschen in Deutschland, die auf dem Arbeits- bzw. Wohnungsmarkt Diskriminierung erfahren (FRA-Studie 2024).
- 2025–2034 — Zeitraum der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft, ausgerufen durch UN-Resolution 79/193.
Im Detail
Dass die 410 Todesfälle in Gewahrsam seit 1990 überhaupt dokumentiert sind (vgl. DEATH IN CUSTODY), ist allein dem Einsatz Schwarzer und antirassistischer Organisationen zu verdanken, da eine systematische staatliche Erfassung bis heute fehlt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7588
Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Menschen in Deutschland sind laut aktuellen Studien europaweit am stärksten von rassistischer Diskriminierung betroffen. Die FRA-Studie Being Black in the EU der EU-Grundrechteagentur aus dem Jahr 2024 dokumentiert Spitzenwerte: 56 Prozent erleben Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, 62 Prozent auf dem Wohnungsmarkt. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Die Linke am 14. August 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7588 Anti-Schwarzer Rassismus in Deutschland eingereicht und richtet 16 Fragen an die Bundesregierung.
Anti-Schwarzer Rassismus: Zahlen und Datenlage
Zivilgesellschaftliche Organisationen haben seit 1990 insgesamt 410 Todesfälle Schwarzer Menschen in staatlichem Gewahrsam dokumentiert — darunter die Initiative DEATH IN CUSTODY. Eine systematische staatliche Erfassung dieser Fälle existiert nach Angaben der Fragesteller bis heute nicht. Die Linke fragt die Bundesregierung deshalb konkret, wie viele solcher Todesfälle ihr seit 1990 bekannt geworden sind und ob sie plant, diese Datenlücke zu schließen. Dabei verweist die Anfrage auf aktuelle Ereignisse: den polizeilichen Todesschuss auf den 21-jährigen Lorenz A. in Oldenburg sowie den Tod des 15-jährigen Nelson in Haft im Jahr 2025.
Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa), 2020 vom Bundestag in Auftrag gegeben, hält in seinem Monitoringbericht 2026 fest, dass Anti-Schwarzer Rassismus alle Lebensbereiche durchdringt. In Bildungseinrichtungen gaben laut FRA-Studie 2024 46 Prozent der Schwarzen Menschen in Deutschland an, dort Diskriminierung erlebt zu haben; im Afrozensus 2020 waren es sogar 81 Prozent. Gleichzeitig meldete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zuletzt einen historischen Höchststand an rassistischen Beratungsfällen.
Racial Profiling und polizeiexterne Beschwerdestellen
Ein Schwerpunkt der Anfrage gilt dem Kontakt Schwarzer Menschen mit Sicherheitsbehörden. Die Fraktion erkundigt sich, wie die Bundesregierung die Praxis anlasslosen polizeilichen Kontrollierens nach § 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) bewertet, wenn Schwarze Menschen davon überproportional betroffen sind. Kriminologische Forschung im Rahmen des Projekts KviAPol (Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen) belegt laut Anfrage, dass strafjustizielle Verfahren gegen Beamte in Fällen rassistischer Gewalt fast ausnahmslos eingestellt werden. Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Urteil Basu gegen Deutschland vom 18. Oktober 2022 (Az. 215/19) festgestellt, dass behördeninterne Ermittlungen bei rassistischer Diskriminierung die menschenrechtlich geforderte Unabhängigkeit verfehlen. Die Anfrage fragt deshalb, ob die Bundesregierung bundesweite, polizeiexterne Beschwerde- und Ermittlungsstellen plant.
AGG-Reform und Schutzlücken auf Wohnungs- und Arbeitsmarkt
Das Antidiskriminierungsrecht steht ebenfalls im Fokus. Die Linke erkundigt sich nach konkreten Reformplänen für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), um Schutzlücken bei rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt zu schließen. Diese Lücken seien von der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung festgestellt worden.
Förderung Schwarzer Selbstorganisationen und UN-Dekade
Die Anfrage thematisiert auch die finanzielle Lage Schwarzer Selbstorganisationen. Die Fraktion fragt, in welcher Höhe in den vergangenen fünf Jahren Bundesmittel gezielt an Organisationen gegen Anti-Schwarzen Rassismus vergeben wurden und welchen prozentualen Anteil diese am Gesamtbudget der Antidiskriminierungs- und Demokratieförderprogramme des Bundes ausmachten. Hintergrund ist die von den Vereinten Nationen mit Resolution 79/193 ausgerufene zweite UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2025–2034). Die Linke erkundigt sich, welche Strategie die Bundesregierung verfolgt, um die Ziele dieser Dekade institutionell und finanziell auf Bundesebene umzusetzen.
Diskriminierung in Behörden und im Bildungssystem
Weitere Fragen betreffen die Situation Schwarzer Geflüchteter in Einrichtungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Diskriminierungsrisiken in Sozialbehörden wie der Bundesagentur für Arbeit sowie die Verankerung von Themen wie Kolonialismus und Anti-Schwarzer Rassismus in Schulcurricula. Die Anfrage bezieht sich dabei auf den EOTO Monitoringbericht 2025 und die InRa-Studie 2026, die vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegeben wurde. Auch gesundheitliche Folgen von Anti-Schwarzem Rassismus, etwa chronische Stressbelastungen, werden angesprochen.
Die Anfrage wurde am 12. August 2026 von Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und der Fraktion Die Linke unterzeichnet. Abgeordnete wie Ferat Koçak, Clara Bünger, Dr. Gregor Gysi und Bodo Ramelow zählen zu den Einreichenden. Ob und wie die Bundesregierung auf die 16 Fragen antwortet, bleibt abzuwarten. Die Themen Anti-Schwarzer Rassismus und Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen stehen auch andernorts auf der parlamentarischen Agenda.
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Die Anfrage richtet sich auf die Situation Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen in Deutschland. Laut den in der Anfrage genannten Studien sind diese Gruppen überproportional von Polizeikontrollen, Diskriminierung in Bildungseinrichtungen, auf dem Wohnungsmarkt und dem Arbeitsmarkt sowie in Behörden betroffen. Auch Schwarze Geflüchtete in Einrichtungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden explizit erwähnt.
Die Kleine Anfrage ist am 14. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- NaDiRa
- Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor; 2020 vom Bundestag in Auftrag gegeben, um rassistische Diskriminierung in Deutschland systematisch zu erfassen und zu dokumentieren.
- Racial Profiling
- Verdachtsunabhängige polizeiliche Kontrollen, die sich an äußerlichen Merkmalen wie Hautfarbe orientieren, ohne konkreten Anlass.
- AGG
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; schützt vor Diskriminierung u. a. aufgrund ethnischer Herkunft in Arbeit, Bildung und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.
Was ist Anti-Schwarzer Rassismus (ASR)?
ASR bezeichnet spezifische rassistische Diskriminierung gegenüber Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Menschen, die laut den in der Anfrage zitierten Studien alle Lebensbereiche durchdringt.
Was ist das AGG und warum wird es in der Anfrage erwähnt?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Diskriminierung unter anderem aufgrund der ethnischen Herkunft schützen. Die Fraktion sieht laut Anfrage Schutzlücken auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt und fragt nach konkreten Reformplänen.
Was ist Racial Profiling?
Racial Profiling bezeichnet verdachtsunabhängige Polizeikontrollen, die sich an äußerlichen Merkmalen wie Hautfarbe orientieren. Die Anfrage verweist auf Studien, wonach Schwarze Menschen davon überproportional betroffen sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7588 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































