- 145 Mio. Euro BMZ-Naturschutzförderung in Tansania unter Kontrolle
- Maasai berichten von Zwangsumsiedlungen durch Schutzgebiete
- 41 Fragen zu FPIC, WWF, ZGF und Volkswagen-CO2-Projekten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7592 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert in Tansania nach eigenen Angaben laufende Naturschutzprojekte im Umfang von rund 145 Mio. Euro. Internationale Medien und Menschenrechtsorganisationen berichten seit mehreren Jahren über gewaltsame Vertreibungen indigener Maasai-Gemeinschaften in Nordtansania, insbesondere in der Ngorongoro Conservation Area und der Region Loliondo. Zivilgesellschaftliche Gruppen wie die MISA Solidarity stellen einen Zusammenhang zwischen Naturschutzprojekten – auch solchen mit deutscher Beteiligung – und diesen Vertreibungen her. Die Maasai selbst haben eine eigene „Maasai Conservation Vision“ entwickelt und der Bundesregierung mehrfach zur Aufnahme in Förderprogramme vorgelegt. Eine frühere Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (BT-Drs. 20/12793) hatte bereits Straftaten im Rahmen auslandsfinanzierter Naturschutzvorhaben thematisiert.
- 145 Mio. Euro — laufendes BMZ-Engagement im tansanischen Naturschutzbereich (Stand 2026 laut Transparenzportal des Bundes)
- 1,42 Mio. Hektar — geplante Schutzgebietsausweisung in Nordtansania im Rahmen des Projekts Unganisha (Laufzeit 2018–2035)
- 461.000 Hektar — neue Schutzgebiete, die allein im Rahmen von Unganisha II geplant sind und deren FPIC-Konformität die Anfrage hinterfragt
- 41 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage, eingereicht am 14. August 2026
Im Detail
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist der bedeutendste bilaterale Geldgeber in diesem Risikobereich. Es gibt an, in Tansania aktuell Projekte im Bereich Naturschutzbereich in Tansania in einer Größenordnung von etwa 145 Mio. Euro zu finanzieren.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7592
Rund 145 Millionen Euro an deutschen Steuergeldern fließen derzeit über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Naturschutzprojekte in Tansania. Die Fraktion Die Linke stellt in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7592 vom 14. August 2026 in 41 Detailfragen die Forderung, ob diese Mittel mittelbar zu Menschenrechtsverletzungen gegen indigene Maasai-Gemeinschaften in Nordtansania beitragen.
Maasai-Vertreibungen im Schatten des Naturschutzes
Seit Jahren dokumentieren Menschenrechtsorganisationen, internationale Medien und lokale Gruppen in Tansania Zwangsumsiedlungen, Einschränkungen traditioneller Weiderechte und Gewalt durch Ranger und Sicherheitskräfte in den Regionen Ngorongoro und Loliondo. Die Fragesteller verweisen auf Berichte der MISA Solidarity sowie auf Aufrufe tansanischer Dorfvorsteher: Im Januar 2025 appellierten Councilors des Distrikts Ngorongoro demnach daran, die Naturschutzfinanzierungen in ihren Dörfern zu beenden. Bereits im September 2023 sollen Dorfvorsteher gefordert haben, dass die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF) alle ihre Aktivitäten im Distrikt einstellen solle.
BMZ-Förderung: Wer bekommt das Geld?
Zu den zentralen Empfängern deutscher Entwicklungsgelder in Tansania gehören laut der Anfrage neben der ZGF auch der WWF Deutschland, die staatlichen tansanischen Behörden Ministry of Natural Resources and Tourism (MNRT), Tanzania National Parks (TANAPA) und Tanzania Wildlife Management Authority (TAWA). Die Fraktion Die Linke fragt konkret, wie viel Geld jeweils an diese Stellen floss – aufgeschlüsselt nach Jahr, Mittelart und Höhe. Besonders im Fokus steht das WWF-Projekt „Unganisha“, das im Rahmen von zwei Projektphasen (2018 bis 2035) die Ausweisung von insgesamt 1,42 Millionen Hektar Schutzgebiete in Nordtansania vorsieht. Allein in der zweiten Projektphase (Unganisha II) sind 461.000 Hektar neue Schutzgebiete geplant.
FPIC: Völkerrechtliche Pflicht unter Kontrolle
Ein Schwerpunkt der Anfrage gilt dem Prinzip der „freien, vorherigen und informierten Zustimmung“ (FPIC) nach ILO-Konvention 169, die indigenen Völkern das Recht auf Mitsprache bei sie betreffenden Projekten einräumt. Die Abgeordneten fragen, ob das BMZ dieses Prinzip bei der Etablierung von Schutzgebieten sichergestellt hat und ob konkrete Konsultationsdokumente vorliegen. Außerdem wird gefragt, ob das BMZ plant, FPIC-Prozesse mit Maasai-Gemeinden für laufende und geplante Projekte nachzuholen – oder ob die Finanzierungen auch ohne eine solche Zustimmung fortgeführt werden. Dazu verlangen die Fragesteller Auskunft darüber, ob und wie die Maasai-eigene „Maasai Conservation Vision“, die auf Koexistenz von Wildtieren und Weidetieren setzt, in die Förderprogramme integriert wurde.
Volkswagen und CO2-Zertifikate im Projektgebiet
Die Anfrage thematisiert auch die Rolle des Autobauers Volkswagen: Der Konzern plant demnach, auf knapp einer Million Hektar Land in Nordtansania CO2-Zertifikate (carbon credits) zu generieren – einer Fläche, die laut Fragestellern erheblich mit BMZ-Projektgebieten überlappt. Die Abgeordneten fragen, ob die Bundesregierung hierin einen Zielkonflikt sieht und ob es Gespräche zwischen Bundesregierung, Volkswagen, Volkswagen Climatepartners und dem Projektimplementierer Soils For the Future gab. Ähnliche Fragen zu Straftaten im Zusammenhang mit auslandsfinanzierten Naturschutz-, Klimaschutz- und Tourismusvorhaben knüpfen ausdrücklich an frühere Antworten der Bundesregierung zu BT-Drs. 20/12793 an, in der entsprechende Informationen als Verschlusssache eingestuft worden waren.
Einen vergleichbaren parlamentarischen Kontrollansatz gegenüber staatlich geförderter Entwicklungszusammenarbeit zeigt auch die Anfrage zum Zivilen Friedensdienst mit 824 Mio. Euro BMZ-Förderung. Zu Transparenz und Mittelverwendung bei gemeinnützigen Stiftungen mit Bundesbezug wird auch in der Anfrage zur Stiftung EVZ nachgefragt. Die Frage nach deutschen Entwicklungsgeldern für privatwirtschaftliche Akteure beleuchtet zudem die Anfrage zu Business Scouts for Development mit 62 Mio. Euro.
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Direkt betroffen sind indigene Maasai-Gemeinschaften in Nordtansania, insbesondere in den Distrikten Ngorongoro und Loliondo. Mittelbar berührt sind deutsche Entwicklungsorganisationen wie WWF Deutschland und die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF), die tansanischen Behörden MNRT, TANAPA und TAWA sowie deutsche Steuerzahler, deren Mittel über das BMZ in diese Projekte fließen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7592) wurde am 14. August 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit, zu antworten. Eine schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- FPIC
- Free, Prior and Informed Consent – das Recht indigener Völker auf freie, vorherige und informierte Zustimmung zu Projekten, die sie betreffen. In ILO-Konvention 169 völkerrechtlich verankert.
- ILO-Konvention 169
- Internationales Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Rechte indigener und in Stämmen lebender Völker, das unter anderem Konsultations- und Landrechte regelt.
- Carbon Credits
- CO2-Zertifikate, mit denen Unternehmen Treibhausgasemissionen kompensieren können. Sie werden durch Klimaschutzprojekte wie Aufforstung oder Schutzgebiete generiert.
Warum steht das BMZ-Engagement in Tansania in der Kritik?
Laut den Fragestellern stehen BMZ-geförderte Naturschutz- und Tourismusprojekte in Nordtansania im Zusammenhang mit Zwangsumsiedlungen, eingeschränkten Weiderechten und Gewalt gegen indigene Maasai-Gemeinschaften.
Was ist FPIC und warum ist es relevant?
FPIC steht für 'Free, Prior and Informed Consent' – die freie, vorherige und informierte Zustimmung indigener Völker zu sie betreffenden Projekten. Es ist in der ILO-Konvention 169 völkerrechtlich verankert und gilt auch für staatlich finanzierte Entwicklungsprojekte.
Welche deutschen Organisationen sind in die Projekte eingebunden?
Laut der Anfrage sind unter anderem der WWF Deutschland, die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF), die KfW und die GIZ an den fraglichen Projekten in Tansania beteiligt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7592 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































