- Freiberufliche Tänzerinnen verdienten 2025 im Schnitt 12.618 Euro jährlich
- BKM förderte Tanz 2021–2026 mit 21,7 Mio. Euro exklusive Sonderprogramme
- Kein neues Stipendienprogramm, kein eigener Bundesetat für Basishonorare geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7517 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die zeitgenössische Tanzszene in Deutschland umfasst nach Angaben des Dachverbands Tanz Deutschland rund 15.000 professionelle Tanzschaffende. Die Fraktion Die Linke hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7128 40 Fragen zur sozialen Lage dieser Berufsgruppe und zur Bundesförderung des Tanzes gestellt. Anlass war unter anderem das nominal seit 2017 eingefrorene Budget des TANZPAKT Stadt-Land-Bund sowie der Wegfall der Bundesförderung für das Netzwerk ‚explore dance‘ im Haushaltsjahr 2026. Die Antwort wurde vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien am 7. August 2026 übermittelt.
- 12.618 Euro — Durchschnittliches Jahresarbeitseinkommen freiberuflicher Tänzerinnen laut KSK-Daten 2025.
- 21,74 Mio. Euro — BKM-Fördermittel für den Tanz 2021–2026 (exklusive NEUSTART KULTUR, Haushaltsstelle Kap. 0452, Titel 684 21).
- 28 Mio. Euro — Anteil des Hauptstadtkulturfonds an der Tanzförderung 2017–2026 (ca. 50 % der dortigen Mittel für Darstellende Künste).
- 1,125 Mio. Euro — Jährliches Bundesbudget für TANZPAKT Stadt-Land-Bund, nominal seit 2017 unverändert.
- 1.813 Projekte — Goethe-Institut-Projekte im Bereich Theater/Tanz im Ausland, 2021–2026, finanziert durch das Auswärtige Amt.
Im Detail
Darüberhinausgehende Kompensationen aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen können angesichts der angespannten Haushaltslage finanziell nicht geleistet werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7517, Antwort zu Frage 5
Freiberufliche Tänzerinnen erzielten 2025 ein durchschnittliches Jahresarbeitseinkommen von 12.618 Euro — Choreografinnen und Ballettmeisterinnen kamen auf 16.650 Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als BT-Drs. 21/7517 am 7. August 2026 veröffentlicht wurde. Die 40 Fragen umfassende Anfrage beleuchtet die finanzielle Lage der Tanzszene, die Höhe der Bundesförderung und die sozialpolitischen Konsequenzen prekärer Erwerbsbiografien.
Tanzförderung des Bundes: Welche Programme existieren?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat im Zeitraum 2021 bis 2026 über die Haushaltsstelle Kap. 0452, Titel 684 21 insgesamt 21,743 Mio. Euro ausschließlich für den Tanz ausgegeben — exklusive der Sondermittel aus dem Programm NEUSTART KULTUR. Hinzu kommen Mittel des Bundesministeriums für Bildung, Forschung, Senioren, Frauen und Jugend in Höhe von rund 14,7 Mio. Euro. Zu den laufenden BKM-Projekten gehören unter anderem der TANZPAKT Stadt-Land-Bund mit 1,125 Mio. Euro jährlich, das Programm Dance On mit insgesamt 2,431 Mio. Euro für 2023 bis 2027 sowie das Bundesjugendballett mit insgesamt 2,8 Mio. Euro für denselben Zeitraum. Das Pina Bausch Archiv erhält jährlich 400.000 Euro, der Hauptstadtkulturfonds floss 2017 bis 2026 mit rund 28 Mio. Euro zu etwa 50 Prozent in Tanzprojekte.
Einkommen und Altersarmut: Was gilt aktuell?
Das Einkommensniveau in der Tanzsparte zählt zu den niedrigsten unter den darstellenden Künsten. Mit einem Durchschnittseinkommen von 12.618 Euro liegt es weit unter dem gesetzlichen Mindestlohnäquivalent einer Vollzeitbeschäftigung. Unterbrochene Erwerbsbiografien, ein Gender-Pay-Gap von rund 20 Prozent sowie das frühe altersbedingte Karriereende erhöhen das Risiko von Altersarmut erheblich. Zur Frage branchenspezifischer Maßnahmen gegen Altersarmut erklärt die Bundesregierung, solche seien grundsätzlich nicht vorgesehen. Wer im Alter keine ausreichenden Eigenmittel habe, werde durch die Grundsicherung im Alter abgesichert.
Ein bundesweites Stipendienprogramm analog zu den KUNSTFONDS-Stipendien der Bildenden Künste lehnt die Bundesregierung ab. Einzelkünstlerinnen und -künstler könnten sich beim Fonds Darstellende Künste oder beim Hauptstadtkulturfonds bewerben. Auch einen gesonderten Bundesetat zur Deckung der ab 2026 empfohlenen Basishonorare — 3.600 Euro monatlich für KSK-Versicherte, 4.220 Euro für Nicht-KSK-Versicherte — plant die Regierung nicht. Bei Projekten mit mindestens hälftiger BKM-Förderung gelten diese Honoraruntergrenzen allerdings als Förderauflage und müssen im Verwendungsnachweis dokumentiert werden.
TANZPAKT und das Matchfunding-Problem
Das zentrale Strukturförderprogramm TANZPAKT Stadt-Land-Bund läuft seit 2017 mit einem nominal konstanten Jahresbudget von 1,125 Mio. Euro. In Zeiten gestiegener Tarife und hoher Inflation entspricht dies einer realen Mittelkürzung. Auf die Frage, ob das Matchfunding-Prinzip — Bundesmittel fließen nur, wenn Kommunen oder Länder mindestens gleich viel beisteuern — für strukturschwache Flächenländer wie das Saarland oder Sachsen-Anhalt flexibilisiert werden könne, antwortet die Bundesregierung mit einem klaren Nein: Es gebe keine bundesseitige Finanzierungskompetenz zum Ausgleich unterschiedlicher Finanzkraft der Länder. Fördermittel fließen laut Drucksache überproportional in urbane Zentren, weil strukturschwache Kommunen die nötigen Eigenanteile oft nicht aufbringen können.
Wegfall von Programmen und das Herrenberg-Urteil
Das preisgekrönte Netzwerk „explore dance – Netzwerk Tanz für junges Publikum“ hat seine Bundesförderung im Haushaltsjahr 2026 verloren. Eine einmalige Zahlung von 300.000 Euro war für 2024 vorgesehen; eine Fortsetzung scheiterte an der angespannten Haushaltslage. Eine Kompensation auf Bundesebene scheidet laut Regierung aufgrund der Kulturhoheit der Länder aus. Ebenso ist das Modellprojekt „Verbindungen fördern“ des Bundesverbands Freie Darstellende Künste mit einem Gesamtvolumen von 15,9 Mio. Euro 2025 regulär ausgelaufen. Das Ziel, Länder und Kommunen durch die Anschubfinanzierung stärker in die Pflicht zu nehmen, sei, so die Regierung, „bedauerlicherweise nicht in erwünschter Weise gelungen.“
Musik- und Tanzschulen sind außerdem von den Folgen des sogenannten Herrenberg-Urteils des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 betroffen, das die Statusfeststellung von Honorarlehrkräften verschärft hat. Eine Übergangsregelung nach § 127 SGB IV gilt bis Ende 2027. Der Koalitionsvertrag sieht eine Reform des sozialversicherungsrechtlichen Erwerbsstatus vor, die auch Kulturtätigkeiten einschließen soll; die konkrete Umsetzung prüft das Bundesarbeitsministerium derzeit noch. Auch eine Erweiterung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Solo-Selbständige lehnt die Regierung ab, da die Haushaltslage der Bundesagentur für Arbeit keine neuen Aufgaben zulasse.
Statistische Unsichtbarkeit bleibt
Tanz wird in den Monitoringberichten zur Kultur- und Kreativwirtschaft nicht als eigene Wirtschaftsklasse ausgewiesen, sondern dem Teilmarkt „Markt für Darstellende Künste“ zugeordnet. Eine Änderung der Erhebungsmethodik plant die Bundesregierung nach eigenen Angaben derzeit nicht. Diese fehlende Datenbasis erschwert eine zielgerichtete Kulturpolitik für die Tanzsparte. Ähnliches gilt für die Auswärtige Kulturpolitik: Das Goethe-Institut hat 2021 bis 2026 insgesamt 1.813 Projekte im Bereich Theater/Tanz im Ausland umgesetzt, eine spartenspezifische Aufschlüsselung der Mittel ist laut Regierung wegen interdisziplinärer Verflechtungen nicht möglich.
Das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ soll ab 2028 fortgesetzt werden; Vorkehrungen dafür seien nach Angaben der Bundesregierung getroffen. Tanzprojekte machen fast ein Viertel aller Maßnahmen des Programms aus. Aktuelle Informationen zu verwandten Kulturförderungsthemen finden sich auch im Beitrag zur BMZ-Förderung des Zivilen Friedensdienstes sowie zu den Maasai-Vertreibungen und der BMZ-Naturschutzförderung.
Weiterlesen:
- Klimafinanzierung: 6-Milliarden-Versprechen unter Druck
- Anti-Schwarzer Rassismus: Linke stellt 16 Fragen an Bundesregierung
Betroffen sind rund 15.000 professionelle Tanzschaffende in Deutschland, insbesondere die rund 12.000 freiberuflich tätigen Tänzerinnen, Tänzer, Choreografinnen und Choreografen. Darüber hinaus sind Musik- und Tanzschulen, freie Ensembles sowie Netzwerkprojekte in strukturschwachen Regionen betroffen, die auf Bundeskofinanzierung angewiesen sind.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen beantwortet, verweist bei Fragen zu Länderzuständigkeiten (Tanzausbildung, regionale Strukturen) aber konsequent auf die Kulturhoheit der Länder und lehnt neue Bundesinitiativen unter Verweis auf die Haushaltslage und verfassungsrechtliche Kompetenzgrenzen ab. Fragen zur Systematisierung der Förderung werden mit allgemeinen Hinweisen auf bestehende Programme beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Tanzförderung: 15.000 Tanzschaffende in prekärer Lage →
- TANZPAKT Stadt-Land-Bund
- Bundesförderprogramm für strukturbildende Tanzvorhaben, das Bundesmittel an eine Ko-Finanzierung durch Kommunen oder Länder in mindestens gleicher Höhe knüpft (Matchfunding). Das jährliche Bundesbudget beträgt 1,125 Mio. Euro.
- Künstlersozialkasse (KSK)
- Einrichtung, die selbständige Künstlerinnen und Künstler in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert. Voraussetzung ist ein jährliches Mindestarbeitseinkommen von 3.900 Euro.
- Matchfunding
- Förderprinzip, bei dem Bundesmittel nur fließen, wenn Kommunen oder Länder einen mindestens gleich hohen Eigenanteil beisteuern. Strukturschwache Regionen können diesen Anteil oft nicht aufbringen.
Wie viel verdienen freie Tänzerinnen im Durchschnitt?
Laut Daten der Künstlersozialkasse für 2025 lag das durchschnittliche Jahresarbeitseinkommen freiberuflicher Tänzerinnen bei 12.618 Euro, Choreografinnen und Ballettmeisterinnen verdienten im Mittel 16.650 Euro.
Wie viel Geld gibt der Bund jährlich für den TANZPAKT aus?
Das jährliche Bundesbudget für den TANZPAKT Stadt-Land-Bund beträgt seit Programmstart unverändert 1,125 Mio. Euro.
Plant der Bund ein Stipendienprogramm für Tänzerinnen und Tänzer?
Nein. Die Bundesregierung lehnt ein bundesweites Stipendienprogramm ab und verweist auf bestehende Fördermöglichkeiten beim Fonds Darstellende Künste und beim Hauptstadtkulturfonds.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7517 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































