- Bund sieht Zuständigkeit bei Ländern und Kommunen
- Kein Nachfolgeprogramm für Aktionsplan 'Queer Leben' geplant
- Europaweit hat fast jede fünfte queere Person Wohnungslosigkeit erlebt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7513 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit verfolgt das Ziel, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) regelt die Erhebung soziodemografischer Daten zu untergebrachten wohnungslosen Personen auf Bundesebene. Der Aktionsplan ‚Queer Leben‘ der vorangegangenen Legislaturperiode wurde laut Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Januar 2026 für planmäßig abgeschlossen erklärt, obwohl von 134 geplanten Vorhaben nach Angaben der Fragesteller nur 83 umgesetzt oder angestoßen wurden. Die Zuständigkeit für konkrete Wohnungslosenhilfe liegt verfassungsrechtlich bei den Ländern und Kommunen; dem Bund kommt laut Regierung eine koordinierende, vernetzende und forschende Funktion zu.
- ca. 20 % — Europaweit hat fast jede fünfte queere Person laut ILGA-Europe einmal Wohnungslosigkeit erlebt.
- 16,4 % — Nur dieser Anteil der Fachkräfte in der Münchner Wohnungslosenhilfe gab an, dass ein offenes Auftreten von trans* und inter* Personen in ihrer Einrichtung problemlos möglich sei.
- 134 geplante / 83 umgesetzte Vorhaben — Im Aktionsplan ‚Queer Leben‘ wurden nach Angaben der Fragesteller nur 83 von 134 geplanten Maßnahmen umgesetzt oder angestoßen.
- 50 Maßnahmen — Das Jahresarbeitsprogramm 2026 des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit enthält 50 Maßnahmen, davon keine einzige mit Bezug zu queerer Wohnungslosigkeit.
Im Detail
Die Bundesregierung hat hierzu bislang keine Gespräche geführt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7513, Antwort zu Frage 4
Queere Menschen sind in Deutschland und europaweit überproportional häufig von Wohnungslosigkeit betroffen — ein Problem, das im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bisher keine eigenständige Berücksichtigung findet. Die Bundesregierung hat am 6. August 2026 auf 18 Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet (BT-Drs. 21/7513) und dabei ihre Position klar umrissen: Für konkrete Maßnahmen zur queeren Wohnungslosigkeit sind überwiegend Länder und Kommunen zuständig.
Queere Wohnungslosigkeit: Ausmaß und Ursachen
Europaweit hat fast jede fünfte queere Person einmal in ihrem Leben Wohnungslosigkeit erlebt, wie Daten von ILGA-Europe zeigen. Die Gründe sind vielfältig: familiäre Ablehnung nach dem Coming-out, Diskriminierung auf Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie erhöhte psychische Belastung durch sogenannten Minoritätenstress. In Berlin schätzt die erste landesweite Grundlagenstudie zu queerer Wohnungslosigkeit, dass rund 15 Prozent aller wohnungslosen Personen dem queeren Spektrum angehören — ihr Anteil in der Wohnungsnotfallhilfe liegt aber nur bei 5 bis 6 Prozent. Der Grund: Viele queere Wohnungslose meiden das Hilfesystem, weil sie dort auf Diskriminierung stoßen oder sich durch das überwiegend binär strukturierte Unterbringungssystem nicht ausreichend geschützt fühlen. So gaben in einer Studie unter Fachkräften der Münchner Wohnungslosenhilfe nur 16,4 Prozent an, dass ein offenes Auftreten von trans* und inter* Personen in ihrer Einrichtung problemlos möglich sei.
Was gilt aktuell?
Die Zuständigkeit für Wohnungslosenhilfe liegt verfassungsrechtlich bei den Ländern und Kommunen. Der Bund nimmt laut eigener Darstellung eine koordinierende, vernetzende und forschende Funktion wahr — vor allem über das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit und seinen Lenkungskreis. Das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) regelt, welche soziodemografischen Daten zu untergebrachten wohnungslosen Personen bundesweit erhoben werden. Daten zu sexueller oder geschlechtlicher Identität werden darin bislang nicht erfasst. Eine Erweiterung steht laut Bundesregierung unter dem Vorbehalt des Datenschutzes und des damit verbundenen bürokratischen Aufwands.
Aktionsplan ohne queere Wohnungslosigkeit
Das Jahresarbeitsprogramm 2026 des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit umfasst 50 Maßnahmen — keine davon bezieht sich auf queere Wohnungslosigkeit. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass die Jahresprogramme auf freiwilligen Beiträgen der beteiligten Akteure und Ressorts beruhen und für 2026 keine entsprechenden Maßnahmen gemeldet wurden. Queere wohnungslose Menschen werden laut Regierung dennoch in den Facharbeitsgruppen des Nationalen Forums als besonders schutzbedürftige Gruppe berücksichtigt.
Besonders aufschlussreich ist die Antwort zu Frage 4: Die Grünen hatten nachgehakt, mit welchen Akteuren die Bundesregierung bereits Gespräche zur angekündigten „Sensibilisierung in Gesprächen“ geführt habe. Die Antwort der Bundesregierung ist knapp: „Die Bundesregierung hat hierzu bislang keine Gespräche geführt.“
Kein Nachfolgeprogramm für Aktionsplan ‚Queer Leben‘
Der Aktionsplan „Queer Leben“ der vorangegangenen Legislaturperiode wurde im Januar 2026 vom zuständigen Bundesministerium für planmäßig abgeschlossen erklärt. Nach Angaben der Fragesteller wurden dabei jedoch nur 83 von 134 geplanten Vorhaben umgesetzt oder angestoßen. Ein Nachfolgeprogramm ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen; die relevanten Handlungsbereiche sollen im Rahmen der jeweiligen Ressortzuständigkeiten weiterbearbeitet werden. Auch eine Förderung von Modellprojekten zur queersensiblen Wohnungslosenhilfe wie dem Berliner Projekt „Queer*Home“ ist laut Antwort derzeit nicht geplant.
Für Standards zur Unterbringung von nicht-binären, inter* und trans* Personen in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe verweist die Bundesregierung auf den im Jahr 2026 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung herausgegebenen „Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen“, der entsprechende Empfehlungen an Länder und Kommunen enthält. Eine bundesweite Studie nach dem Vorbild der Berliner Grundlagenstudie zu queerer Wohnungslosigkeit prüft die Regierung nach eigener Aussage, hat aber keine Beauftragung angekündigt. Die Fragen zu Housing-First-Ansätzen sowie zur Umsetzung von Schutzpflichten aus der Istanbul-Konvention beantwortet die Regierung ebenfalls mit dem Verweis auf Länderzuständigkeit.
Thematisch verwandt sind parlamentarische Anfragen zu anderen vulnerablen Gruppen, etwa zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus oder zur Frage nach Schutz für verfolgte Minderheiten. Auch Debatten über die Mittelverwendung im Bereich gesellschaftlicher Teilhabe, wie bei der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft, zeigen das breite parlamentarische Interesse an staatlich geförderter Antidiskriminierungsarbeit.
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Betroffen sind lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen (LSBTIQ), die von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder diese erlebt haben. Besonders gefährdet sind nicht-binäre, inter* und trans* Personen, die im überwiegend binär strukturierten Unterbringungssystem der Wohnungsnotfallhilfe auf Schutzprobleme stoßen. Auch queere Jugendliche, queere Menschen mit Fluchterfahrung sowie queere Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zählen zu den angesprochenen Risikogruppen.
Bei mindestens acht der 18 Fragen verweist die Bundesregierung pauschal auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen, ohne eigene Maßnahmen zu benennen. Auf Frage 5 verweist die Regierung lediglich auf frühere Antworten, ohne konkrete Evaluierungspläne zu nennen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Queere Wohnungslosigkeit: 18 Fragen an die Bundesregierung →
- Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
- Ein von Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft gemeinsam erarbeitetes Programm mit dem Ziel, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden.
- WoBerichtsG
- Das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz regelt, welche soziodemografischen Daten zu untergebrachten wohnungslosen Personen vom Bund erhoben werden dürfen.
- Housing First
- Ein Ansatz in der Wohnungslosenhilfe, der wohnungslose Menschen vorrangig mit dauerhaftem Wohnraum versorgt, ohne Vorbedingungen wie Abstinenz oder Therapieteilnahme.
Warum enthält der Nationale Aktionsplan keine Maßnahmen zu queerer Wohnungslosigkeit?
Laut Bundesregierung beruhen die Jahresprogramme auf freiwilligen Beiträgen der beteiligten Akteure — für 2026 wurden keine eigenständigen Maßnahmen zu queerer Wohnungslosigkeit gemeldet.
Plant der Bund eine bundesweite Studie zu queerer Wohnungslosigkeit?
Die Bundesregierung nimmt die Berliner Studie vom Dezember 2024 zur Kenntnis und prüft diese, hat aber keine eigene Bundeserhebung angekündigt.
Gibt es ein Nachfolgeprogramm für den Aktionsplan 'Queer Leben'?
Nein. Laut Bundesregierung ist ein Nachfolgeprogramm nicht vorgesehen; die Themen werden im Rahmen der jeweiligen Ressortzuständigkeiten weiterbearbeitet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7513 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































