- 9,8 Mrd. Euro jährliche Entlastung durch bisherige Maßnahmen
- 39 Praxischecks in dieser Legislaturperiode, kein einziger Bürgercheck
- Öffentliches Monitoring-Dashboard für die Modernisierungsagenda fehlt noch
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7622 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat im Oktober 2025 die Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) vorgelegt. Sie enthält Maßnahmen zu Bürokratieabbau, Verwaltungsdigitalisierung, besserer Rechtsetzung und Effizienzsteigerung in der Bundesverwaltung. Begleitend dazu existiert eine Föderale Modernisierungsagenda, die Bund und Länder gemeinsam beschlossen haben. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) trägt die fachliche Koordinierung. Der Nationale Normenkontrollrat hat öffentlich gewarnt, dass die Agenda ohne klare ressortübergreifende Steuerung ein Stückwerk bleiben könnte.
- 9,8 Mrd. Euro — Jährliche Entlastungswirkung der bisher auf den Weg gebrachten Maßnahmen laut Bundesregierung (Ziel: 10 Mrd. Euro).
- 1,5 Mrd. Euro — Entlastungen allein durch Änderung des Telekommunikationsgesetzes, Reform der Fahrschulausbildung und Energieeffizienzrichtlinie.
- 39 Praxischecks — In der laufenden 21. Legislaturperiode durchgeführt; kein einziger Bürgercheck abgeschlossen.
- 25.000 Hinweise — Eingegangene Meldungen im EinfachMachen-Portal zu Bürokratieproblemen.
- 1,5 Vollzeitäquivalente — Personaleinsatz im Zentrum für Legistik (BMDS); kein Stellenzuwachs trotz gestiegenem Aufgabenpensum geplant.
Im Detail
Seit dem ersten Entlastungskabinett hat die Bundesregierung eine Vielzahl an konkreten Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, die zu einer jährlichen Entlastung in Höhe von ca. 9,8 Mrd. Euro führen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7622, Frage 39
Bürokratieabbau und Verwaltungsdigitalisierung sind politische Kernversprechen der Bundesregierung — doch wie weit ist die Umsetzung tatsächlich gediehen? Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/7622, 13. August 2026) gibt erstmals einen strukturierten Überblick über den Stand der Modernisierungsagenda Bund, die im Oktober 2025 gestartet ist.
Modernisierungsagenda Bund: Was bisher erreicht wurde
Laut Bundesregierung führen die seit dem ersten Entlastungskabinett auf den Weg gebrachten Maßnahmen zu einer jährlichen Entlastung von rund 9,8 Mrd. Euro. Besonders gewichtig: Allein durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die Reform der Fahrschulausbildung und das Gesetz zur Beschleunigung der Energieeffizienzrichtlinie werden Entlastungen von rund 1,5 Mrd. Euro erzielt. Weitere Entlastungen entstehen durch das antragslose Kindergeld und das Gebäudemodernisierungsgesetz. Das politische Ziel ist eine Absenkung des gesamten Erfüllungsaufwands um 10 Mrd. Euro.
Mehrere kurzfristig geplante Einzelmaßnahmen sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Die ressortübergreifende Analyse von Ausgaben und Aufgaben in Behörden — ein sogenanntes Behördeninventur-Werkzeug — befindet sich laut Anlage 1 noch in der Erprobungsphase. Der Regelbetrieb ist erst für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Ebenso stehen die Operationalisierung von Servicestandards und die Ausweitung auf Unternehmen noch aus.
Praxischecks: 39 Verfahren, null Bürgerchecks
Ein zentrales Instrument der Modernisierungsagenda Bund ist die Überprüfung geplanter Gesetze auf ihre praktische Tauglichkeit. In der laufenden Legislaturperiode hat die Bundesregierung insgesamt 39 Praxischecks durchgeführt — zu Themen wie Stallbaugenehmigungen, Lieferkettensorgfaltspflichten, Rechenzentrumsanforderungen und Pauschalreiserecht. Die vollständige Liste ist als Anlage 2 der Drucksache beigefügt.
Deutlich weniger weit ist die Bundesregierung beim Bürgercheck: In der laufenden 21. Legislaturperiode hat sie nach eigenen Angaben noch keinen einzigen Bürgercheck durchgeführt. Das Instrument, das die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger in Gesetzgebungsprozesse einbinden soll, wird derzeit erst in den standardisierten Frühphasenprozess integriert. Bürger wurden bislang lediglich im Rahmen einiger Praxischecks einbezogen.
One-in-one-out-Regel ausgeweitet
Die sogenannte One-in-one-out-Regel — wonach neue bürokratische Belastungen durch gleichwertige Entlastungen ausgeglichen werden müssen — hat der Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ grundlegend erweitert. Sie gilt nun nicht mehr nur für die Wirtschaft, sondern erfasst auch den Erfüllungsaufwand von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung. Zudem wird erstmals anteilig auch einmaliger Aufwand berücksichtigt. Bisher bestehende Ausnahmen für die 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben und EuGH-Urteilen wurden abgeschafft.
Datenschutzaufsicht: Reform bis Ende 2027 geplant
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zentralisierung der Datenschutzaufsicht soll bis spätestens 31. Dezember 2027 umgesetzt werden. Bund und Länder haben dies in der Föderalen Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 vereinbart. Im Koalitionsausschuss vom 1. Juli 2026 bekräftigten die Regierungsparteien ihren Willen zur Reform. Die geplante Zuständigkeitskonzentration beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) befindet sich im BMI derzeit in der Vorbereitungsphase.
Kein öffentliches Monitoring-Dashboard
Auf die Frage, ob ein öffentlich einsehbares Dashboard zum Umsetzungsstand der Modernisierungsagenda geplant ist, antwortet die Bundesregierung knapp: Ein internes Monitoring werde „momentan aufgebaut“. Ein transparentes, öffentlich zugängliches Instrument, aus dem Maßnahmenstatus, Zieltermine, Verzögerungsgründe und Wirkungsindikatoren hervorgehen, existiert nicht. Damit bleibt eine zentrale Forderung des Nationalen Normenkontrollrats nach mehr Transparenz vorerst unerfüllt.
Effizienzfonds: 11 Förderzusagen, zwei laufende Projekte
Der Effizienzfonds zur Unterstützung von Modernisierungsprojekten in der Bundesverwaltung ist eingerichtet. Elf Projekte haben eine Förderzusage erhalten, davon werden zwei bereits aktiv mit Mitteln gefördert: der Justiz-Termin-Service (BMJV) sowie die Digitalisierung der Staatsangehörigkeitsbehörden (BMI). Weitere neun Projekte — darunter KI-gestützte Wirkungsabschätzung für Straßeninfrastruktur und eine App für Arbeitsplatzbewertungen — befinden sich in der Förderphase ohne bereits ausgezahlte Mittel.
Die Low-Code-Plattform Appian steht seit dem ersten Quartal 2026 im Probebetrieb zur Verfügung. Bis Oktober 2026 sollen mindestens zehn wesentliche Verwaltungsleistungen vollständig digitalisiert sein. Parallel dazu baut die Bundesregierung KI-Komponenten für das Projektsteuerungstool PMflexONE auf, die ab Januar 2027 verfügbar sein sollen. Mehr zu den Haushaltsmitteln im Kontext des Bundes findet sich im Beitrag zum Bundeshaushalt 2027.
Weiterlesen:
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Beschäftigte der Verwaltung sind die primären Zielgruppen der Modernisierungsagenda. Kommunen sind als Vollzugsebene besonders betroffen, erhalten laut Drucksache aber keine pauschalen Bundesmittel für die Umsetzung. Rund 25.000 Hinweise zu Bürokratieproblemen sind bislang über das EinfachMachen-Portal eingegangen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, weicht jedoch bei der Frage nach messbaren Wirkungsindikatoren und dem öffentlichen Monitoring-Dashboard aus: Ein solches Dashboard befindet sich laut Antwort erst im Aufbau. Bei Frage 2 zu Verzögerungen bei langfristigen Maßnahmen erklärt die Regierung schlicht, es lägen keine Informationen zu Verzögerungen vor — ohne dies inhaltlich zu belegen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Modernisierungsagenda Bund: 10 Mrd. Euro Entlastung unter Kontrolle →
- One-in-one-out-Regel
- Grundsatz der Bundesregierung, dass neue bürokratische Belastungen durch gleichwertige Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden müssen.
- Erfüllungsaufwand
- Der gesamte Zeitaufwand und die Kosten, die Bürger, Unternehmen und Verwaltung durch die Befolgung gesetzlicher Vorschriften haben.
- Praxischeck
- Ein Verfahren, bei dem geplante oder bestehende Regelungen auf ihre praktische Tauglichkeit hin überprüft werden, etwa durch Befragungen von Betroffenen.
Wie hoch ist die geplante Entlastung durch die Modernisierungsagenda?
Laut Bundesregierung führen die bisher auf den Weg gebrachten Maßnahmen zu einer jährlichen Entlastung von rund 9,8 Mrd. Euro. Ziel ist eine Absenkung des Erfüllungsaufwands um insgesamt 10 Mrd. Euro.
Wie viele Praxischecks wurden bisher durchgeführt?
In der laufenden Legislaturperiode wurden insgesamt 39 Praxischecks durchgeführt. Bürgerchecks hat die Bundesregierung hingegen noch keinen durchgeführt.
Gibt es ein öffentliches Dashboard zum Umsetzungsstand?
Nein. Laut Bundesregierung wird ein internes Monitoring gerade erst aufgebaut. Ein öffentlich einsehbares Dashboard existiert noch nicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7622 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































