- 125,9 Mio. Euro Exportgarantien für fossile Projekte beantragt
- Gaskraftwerk-Anträge erreichen Gesamtvolumen von 1,1 Mrd. Euro
- KfW hat keine Emissionszwischenziele für 2030 bis 2040 definiert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7615 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Klimastrategie für die Außenwirtschaftsförderung ist seit dem 1. November 2023 in Kraft und soll das sogenannte Glasgow-Statement umsetzen, das Deutschland 2021 unterzeichnet hat. Dieses Statement verpflichtet die Unterzeichnerstaaten politisch dazu, ab Ende 2022 keine direkten öffentlichen Mittel mehr für uneingeschränkte fossile Projekte im Ausland zu vergeben. Parallel dazu gelten für die KfW als Staatsbank Paris-kompatible Sektorleitlinien, die Finanzierungen in klimasensiblen Sektoren steuern. Die Fraktion Die Linke hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7422 konkrete Zahlen zur bisherigen Umsetzung dieser Regelwerke angefordert.
- 125,9 Mio. Euro — Gesamtvolumen der neun eingegangenen Exportkreditgarantie-Anträge für fossile Brennstoffprojekte (Nov. 2023 – Juni 2026).
- 1,1 Mrd. Euro — Gesamtvolumen der sieben Anträge auf Exportkreditgarantien für Gaskraftwerke im selben Zeitraum.
- 3,0 Mrd. Euro — Potenzielles Gesamtvolumen der 15 ausgestellten Letters of Interest für Gaskraftwerke (rechtlich unverbindlich).
- 165 Mio. Euro — Tatsächlich endgültig in Deckung genommenes Volumen für Gaskraftwerk-Liefergeschäfte (Usbekistan).
- 121,9 Mio. t CO₂e — Finanzierte Emissionen des KfW-Konzerns im Geschäftsjahr 2025, für die keine Zwischenziele bis 2040 definiert wurden.
Im Detail
Seit Dezember 2023 erfolgten keine Zuweisungen bzw. Beauftragungen der KfW seitens der Bundesregierung zur Durchführung von Geschäften für den Abbau fossiler Brennstoffe, LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminal oder LNG-Tanker sowie für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7615, S. 7
Seit November 2023 gelten in der deutschen Außenwirtschaftsförderung klimapolitische Sektorleitlinien, die den Einsatz öffentlicher Exportgarantien für fossile Projekte einschränken. Wie die Bundesregierung in BT-Drs. 21/7615 vom 13. August 2026 mitteilt, sind im Zeitraum bis zum 30. Juni 2026 dennoch neun Anträge auf Exportkreditgarantien mit einem Gesamtvolumen von rund 125,9 Mio. Euro für Projekte eingegangen, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind. Davon wurden sechs zurückgezogen, einer grundsätzlich zugesagt und zwei endgültig bewilligt — beide für Kran- und Hebezeugelieferungen nach Zypern.
KfW-Klimastrategie: Gaskraftwerke dominieren den Antragseingang
Deutlich größeres Gewicht haben Anträge im Bereich Gaskraftwerke: Sieben Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,1 Mrd. Euro gingen für Liefergeschäfte im Zusammenhang mit Gaskraftwerken oder Gasturbinen ein — darunter zwei Großprojekte im Irak mit zusammen rund 906 Mio. Euro sowie mehrere Vorhaben in Usbekistan. Sechs der sieben Anträge wurden mit dem sogenannten H2-Readiness-Kriterium gestellt, das eine spätere Umrüstung auf Wasserstoffbetrieb vorsieht. Darüber hinaus stellte die Bundesregierung im Betrachtungszeitraum 15 Letters of Interest für Gaskraftwerk-Liefergeschäfte mit einem potenziellen Gesamtvolumen von rund 3,0 Mrd. Euro aus — rechtlich unverbindliche Standardschreiben, die jedoch das Interesse an einer möglichen Absicherung signalisieren. Endgültig in Deckung genommen wurden Gaskraftwerk-Lieferungen im Umfang von 165 Mio. Euro (Usbekistan).
Was gilt aktuell für KfW-finanzierte Gaskraftwerke?
Die KfW-Sektorleitlinien erlauben die Finanzierung von Erdgaskraftwerken auf Basis einer Einzelfallprüfung. Als 1,5-Grad-kompatibel gilt ein Gaskraftwerk demnach dann, wenn vertraglich der vollständige Umstieg auf Wasserstoffbetrieb spätestens 2035 (Industrieländer) beziehungsweise 2040 (Entwicklungs- und Schwellenländer) vereinbart ist — oder wenn alternativ Carbon-Capture-Technologien (CCS/CCU) ab diesen Zeitpunkten eingesetzt werden. Prospektion, Exploration und Förderung von Öl und Erdgas sind dagegen über die Ausschlussliste des KfW-Konzerns vollständig von der Finanzierung ausgeschlossen. Auch der Neubau von Erdgaspipelines ist grundsätzlich nicht förderfähig, mit eng begrenzten Ausnahmen etwa für Leitungen im Zusammenhang mit Wasserstoff.
Fehlende Zwischenziele für finanzierte Emissionen
Ein zentrales Thema der Kleinen Anfrage betrifft die Klimaziele der KfW. Die Staatsbank orientiert sich am „Net Zero by 2050“-Szenario der Internationalen Energie Agentur (IEA) und veröffentlicht ihren Treibhausgas-Fußabdruck nach dem PCAF-Standard. Für das Geschäftsjahr 2025 lagen die finanzierten Emissionen (Scope 3, Kategorie 15) bei rund 121,9 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten. Konkrete Zwischenziele für die Reduktion dieser Emissionen in den Jahren 2030, 2035 und 2040 hat die KfW nach Auskunft der Bundesregierung jedoch nicht definiert. Die Steuerung erfolge stattdessen über die Sektorleitlinien für Neufinanzierungen, die langfristig zu einer Portfolioreduktion führen sollen. Auch eine Schätzung der noch im Jahr 2045 bestehenden finanzierten Emissionen erstellt die KfW nicht.
Zur Frage, ob eine offizielle zivilgesellschaftliche Konsultation zur Überarbeitung der KfW-Sektorleitlinien geplant ist, lautet die Antwort der Bundesregierung klar: Eine solche Konsultation wird es nicht geben. Im März 2026 wurde allerdings der Nachhaltigkeitsbeirat „Nachhaltigkeit verbindet“ gegründet, der Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft einbindet. Die Ergebnisse der laufenden Aktualisierung der Sektorleitlinien, die Ende 2025 begonnen hat, sollen im zweiten Halbjahr 2026 veröffentlicht werden.
LNG-Projekte und Investitionsgarantien
Für LNG-Terminals (Flüssigerdgasterminals) und LNG-Tanker sind im Betrachtungszeitraum weder Exportkreditgarantie-Anträge noch Anträge auf UFK-Garantien (Garantien für Ungebundene Finanzkredite) eingegangen. Lediglich eine UFK-Anfrage für ein LNG-Projekt in der argentinischen Provinz Rio Negro wurde positiv auf rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit geprüft; ein förmlicher Antrag folgte daraus bislang nicht. Bei den Direktinvestitionsgarantien gingen zwei Voranfragen für Grundstoffgewinnungsprojekte in Botsuana und Südafrika ein — die Antragsvolumina standen zum Berichtszeitpunkt noch nicht fest. Seit Dezember 2023 hat die Bundesregierung der KfW keine Aufträge für Vorhaben im Bereich fossiler Brennstoffe, LNG oder Gaskraftwerke erteilt; nach aktuellem Stand sind auch keine solchen Zuweisungen geplant. Eine Übertragung der Außenwirtschafts-Klimaleitlinien auf Garantieinstrumente für den innerdeutschen Markt wird laut Bundesregierung derzeit nicht erwogen.
Inländische KfW-Förderprogramme unterliegen den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien bereits verbindlich — mit einer Ausnahme: Das KfW-Wohneigentumsprogramm wurde bislang noch nicht vollständig angepasst; die Prüfung und Umsetzung erfolgen sukzessive. Weitere Informationen zur Energieversorgungsstrategie und öffentlichen Finanzierungsinstrumenten sowie zu den Grenzen öffentlicher Mittelzusagen im Ausland finden sich in weiteren Drucksachen dieser Wahlperiode.
Weiterlesen:
Betroffen sind deutsche Exportunternehmen, die staatliche Absicherung für Auslandsgeschäfte beantragen, sowie Empfängerländer wie der Irak, Usbekistan, Zypern und die Ukraine, in denen mit deutschen Exportkreditgarantien abgesicherte Projekte entstehen. Mittelbar sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen, da Exportkreditgarantien staatliche Haftungsübernahmen darstellen.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen zu konkreten Antragszahlen und -volumina vollständig. Bei den Fragen zu Emissionszwischenzielen (Fragen 11–13) verweist sie wiederholt auf die Antwort zu Frage 12, ohne eigene Schätzungen vorzulegen, da die KfW keine entsprechenden Hochrechnungen erstellt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. KfW-Klimastrategie: Fossile Exportförderung unter Prüfung →
- Exportkreditgarantie (Hermes-Deckung)
- Staatliche Bürgschaft für Forderungen deutscher Exporteure gegenüber ausländischen Käufern; schützt vor Zahlungsausfall und politischen Risiken.
- H2-Readiness
- Technische Auslegung eines Gaskraftwerks, die einen späteren Umstieg auf 100-prozentigen Wasserstoffbetrieb ermöglicht — Voraussetzung für KfW-Förderung unter den Sektorleitlinien.
- PCAF-Standard
- Internationaler Rahmen (Partnership for Carbon Accounting Financials) zur Messung und Offenlegung finanzierter Treibhausgasemissionen von Banken und Investoren.
Wie viele Exportgarantien für fossile Projekte wurden seit 2023 genehmigt?
Von neun eingegangenen Anträgen (Gesamtvolumen 125,9 Mio. Euro) wurden zwei endgültig zugesagt (beide für Krane/Hebezeuge in Zypern) und einer grundsätzlich zugesagt; die übrigen wurden zurückgezogen.
Gibt es Klimazwischenziele für die KfW bis 2030 oder 2035?
Nein. Die KfW hat nach Angaben der Bundesregierung derzeit keine gesonderten Zwischenziele für finanzierte Emissionen für die Jahre 2030, 2035 oder 2040 definiert.
Wann werden die KfW-Sektorleitlinien aktualisiert?
Der Aktualisierungsprozess begann Ende 2025; erste Anpassungen sollen im zweiten Halbjahr 2026 veröffentlicht werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7615 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































