Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7989 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- BMDS hat 4.000 IT-Vorhaben mit 8 Mrd. Euro Volumen geprüft
- 800 Mio. Euro IT-Ausgaben durch Zustimmungsvorbehalt gesteuert
- BMDS-Kernhaushalt 2026 beläuft sich auf 1,36 Mrd. Euro
Hintergrund
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wurde auf Grundlage des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 geschaffen und bündelt digitalpolitische Aufgaben aus sechs früheren Ressorts. Mit dem Bundeshaushalt 2026 erhielt es einen eigenständigen Einzelplan (Einzelplan 24). Ein zentrales Instrument ist der IT-Zustimmungsvorbehalt, der durch eine Vereinbarung zwischen Bundeskanzleramt, Bundesfinanzministerium und BMDS geregelt wird. Parallel laufen Vorbereitungen zur Gründung einer eigenständigen IT-Einkauforganisation, die die Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) mit rund 270 IT-Rahmenverträgen und ca. 20 Mrd. Euro Vertragsvolumen übernehmen soll.
- 1,36 Mrd. Euro — Kernhaushalt des BMDS (Einzelplan 24) im Bundeshaushalt 2026.
- über 4.000 IT-Vorhaben — Dem BMDS im laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren gemeldete Projekte mit einem Gesamtfinanzvolumen von rund 8 Mrd. Euro.
- ca. 800 Mio. Euro — Volumen der IT-Vorhaben, bei denen das BMDS bisher Ablehnungen, Auflagen oder Hinweise ausgesprochen hat.
- ca. 20 Mrd. Euro — Vertragsvolumen der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) mit rund 270 IT-Rahmenverträgen, die in eine neue IT-Einkauforganisation überführt werden soll.
- 29. Juli 2026 — Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung.
Im Detail
Das BMDS hat im Rahmen des IT-Zustimmungsvorbehalts aktuell bei IT-Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von ca. 800 Mio. Euro steuernd eingegriffen und Ablehnungen, Auflagen oder Hinweise ausgesprochen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7989, Frage 2
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat in seinem ersten Betriebsjahr über 4.000 IT-Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 8 Mrd. Euro geprüft und bei Projekten im Umfang von etwa 800 Mio. Euro steuernd eingegriffen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7989) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die am 10. September 2026 veröffentlicht wurde.
BMDS-Kernhaushalt und Zustimmungsvorbehalt
Der Kernhaushalt des BMDS beläuft sich im Bundeshaushalt 2026 auf rund 1,36 Mrd. Euro (Einzelplan 24). Darüber hinaus verfügt das Ministerium über einen IT-Zustimmungsvorbehalt: Geplante IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung ab einem jährlichen Volumen von mindestens 500.000 Euro oder einem Gesamtvolumen von 3 Mio. Euro — sowie Vorhaben mit strategischer Relevanz wie KI-Systemen — bedürfen der Zustimmung des BMDS. Das Ministerium kann dabei Ablehnungen, Auflagen oder Hinweise aussprechen. Dieser Vorbehalt soll bis 31. Dezember 2026 als Regelaufgabe etabliert und im Jahr 2028 evaluiert werden.
Was gilt aktuell beim IT-Einkauf des Bundes?
Derzeit liegt die operative IT-Beschaffung noch beim Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums. Die dortige Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) verwaltet ein Portfolio von rund 270 IT-Rahmenverträgen mit einem Vertragsvolumen von etwa 20 Mrd. Euro. Laut Bundesregierung sollen diese Aufgaben in drei Tranchen in eine eigenständige IT-Einkauforganisation unter dem BMDS überführt werden. Die Arbeiten zur Gründung dieser Organisation wurden Anfang 2026 gestartet und laufen nach eigenen Angaben mit Priorität. Das BMDS übernimmt dabei die zentrale Steuerungsfunktion für den strategischen IT-Einkauf — insbesondere auch gegenüber Start-ups.
Strukturelle Reformen der Digitalpolitik
Die Bundesregierung benennt in ihrer Antwort acht konkrete Reformmaßnahmen der laufenden Legislaturperiode. Dazu gehören neben der Bündelung digitalpolitischer Zuständigkeiten im BMDS auch die Modernisierungsagenda Bund, der Aufbau des Deutschland-Stacks als souveräner Technologie-Plattform sowie die Nationale Rechenzentrumsstrategie, die am 18. März 2026 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Das am 29. Juli 2026 in Kraft getretene Gesetz zur Durchführung der EU-KI-Verordnung regelt zudem den Einsatz von KI-Systemen durch private und staatliche Akteure. Innerhalb der Verwaltung werden KI-Projekte wie SPARK, KIPITZ und der Agentic AI Hub vorangetrieben.
Bewertung der Effizienzdebatte
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage (BT-Drs. 21/7748) auf Berichte hingewiesen, wonach das BMDS nur etwa 11 Prozent der gesamten Bundesdigitalausgaben kontrolliere und strukturelle Defizite bestünden. Die Bundesregierung entgegnet, dass die 11-Prozent-Zahl lediglich den Kernhaushalt des BMDS widerspiegele, nicht aber den tatsächlichen Steuerungseinfluss über den IT-Zustimmungsvorbehalt. Effizienzverluste durch die Ressortverteilung sieht die Bundesregierung ausdrücklich nicht: Die Zuständigkeitsverteilung folge dem Ressortprinzip nach Art. 65 GG, konkurrierende Zuständigkeiten bestünden nicht. Die ressortübergreifende Koordinierung werde über die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, ein Sounding Board und die Steuerung der Modernisierungsagenda Bund sichergestellt. Zur Frage der Transparenz bei Digitalausgaben besteht laut Bundesregierung die Zielperspektive, die Daten auf Basis der IT-Rahmenplanung künftig öffentlich nachvollziehbar zu machen — ein konkreter Zeitplan wird jedoch nicht genannt.
Zu den geplanten Projekten für mehr digitale Wettbewerbsfähigkeit zählt das BMDS auch die Vergabe von Cloud-Infrastruktur an lokale Anbieter sowie den Aufbau des Agentic AI Hub. Die Förderung von Technologie-Infrastruktur durch den Bund steht dabei im breiteren Kontext der Modernisierungsvorhaben dieser Legislaturperiode.
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- Bundestag 22.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen
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Betroffen sind alle Bundesbehörden der unmittelbaren Bundesverwaltung, deren IT-Investitionen dem Zustimmungsvorbehalt des BMDS unterliegen. Mittelbar wirkt sich die Qualität der Bundesdigitalisierung auf Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aus, die digitale Verwaltungsleistungen nutzen.
Bei Fragen 5 und 9 verweist die Bundesregierung jeweils pauschal auf frühere Antworten (Frage 1 bzw. Frage 6), ohne eigenständige Begründungen zu liefern. Bei Frage 11 wird auf eine Schriftliche Frage in BT-Drs. 21/5846 verwiesen, ohne den Inhalt zu wiederholen. Die übrigen Fragen werden inhaltlich beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Digitalministerium BMDS: Nur 11 % der IT-Ausgaben kontrolliert →
- IT-Zustimmungsvorbehalt
- Recht des BMDS, wesentlichen IT-Ausgaben anderer Bundesbehörden zuzustimmen oder sie abzulehnen. Gilt ab 500.000 Euro jährlichem oder 3 Mio. Euro Gesamtvolumen.
- Ressortprinzip
- Verfassungsrechtlicher Grundsatz (Art. 65 GG), nach dem jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und eigenverantwortlich leitet.
- Deutschland-Stack
- Geplante nationale Technologie-Plattform des Bundes für souveräne und interoperable digitale Verwaltungsleistungen auf Basis einheitlicher Standards.
Was ist der IT-Zustimmungsvorbehalt des BMDS?
Das BMDS muss bei geplanten IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung ab 500.000 Euro jährlich oder 3 Mio. Euro Gesamtvolumen zustimmen. Es kann dabei Ablehnungen, Auflagen oder Hinweise aussprechen.
Wie viel Budget hat das BMDS im Haushalt 2026?
Der Kernhaushalt des BMDS (Einzelplan 24) beläuft sich im Bundeshaushalt 2026 auf rund 1,36 Mrd. Euro.
Wann wird der IT-Zustimmungsvorbehalt evaluiert?
Laut Bundesregierung wird das Vorgehen beim IT-Zustimmungsvorbehalt im Jahr 2028 evaluiert; bis 31. Dezember 2026 soll er als Regelaufgabe etabliert sein.

































































