Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8176 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 15 Petitionen vom Ausschuss am 23. September 2026 entschieden
- 2 Wertpapierhandel-Petitionen ans Bundesfinanzministerium überwiesen
- 8 Verfahren mit teilweiser Abhilfe abgeschlossen
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet eingegangene Bürgereingaben und legt dem Plenum regelmäßig Sammelübersichten mit seinen Beschlussempfehlungen vor. Die Sammelübersicht 326 (BT-Drs. 21/8176) vom 23. September 2026 fasst 15 Petitionen aus den Bereichen Wertpapierhandel, Ausländerrecht, staatsbürgerliche Bildung, Klimaschutz, Bildungswesen, alternative Heizsysteme, Berufskrankheiten und Immissionsschutz zusammen. Die Beschlüsse wurden am selben Tag in der Ausschusssitzung (Protokoll Nr. 21/38) unter der amtierenden Vorsitzenden Dr. Hülya Düber gefasst.
- 15 — Petitionen insgesamt in der Sammelübersicht 326
- 2 — Petitionen zum Wertpapierhandel, die dem Bundesministerium der Finanzen als Material überwiesen werden
- 8 — Petitionsverfahren, die wegen teilweiser Entsprechung abgeschlossen werden
- 5 — Petitionsverfahren, die ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen werden
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/8176, Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 23. September 2026 die Sammelübersicht 326 (BT-Drs. 21/8176) beschlossen. Darin sind die Empfehlungen zu insgesamt 15 Petitionen zusammengefasst, die Bürgerinnen und Bürger aus dem In- und Ausland eingereicht hatten. Die Drucksache wurde unter der amtierenden Ausschussvorsitzenden Dr. Hülya Düber verabschiedet und dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt.
Drei Beschlusskategorien der Sammelübersicht 326
Der Petitionsausschuss unterscheidet bei der Sammelübersicht 326 drei Arten von Entscheidungen: Erstens die Überweisung als Material an ein zuständiges Ministerium, zweitens den Abschluss von Verfahren wegen teilweiser Abhilfe und drittens den schlichten Abschluss ohne weitere Maßnahmen.
Zwei Petitionen zum Thema Wertpapierhandel werden dem Bundesministerium der Finanzen als Material überwiesen. Die Einsender stammen aus Nürnberg (Postleitzahl 90427) und Ludwigsburg (71640). Eine Überweisung als Material bedeutet, dass das Ministerium die Anliegen zur Kenntnis erhält und bei zukünftigen Überlegungen berücksichtigen kann, ohne unmittelbar handeln zu müssen.
Acht Verfahren wegen teilweiser Abhilfe abgeschlossen
Bei acht Petitionen stellt der Ausschuss fest, dass den Anliegen zumindest teilweise entsprochen worden ist, und schließt die Verfahren ab. Thematisch umfasst diese Gruppe ein breites Spektrum: Eine Petition zur Allgemeinen Kulturpflege aus Marktsteft, drei Petitionen zum Ausländerrecht — eingereicht aus Berlin sowie aus den Vereinigten Staaten von Amerika —, zwei Petitionen zur Staatsbürgerlichen Bildung aus Freiburg im Breisgau und München sowie zwei Petitionen zum Klimaschutz aus Hamburg und Augsburg.
Der Abschluss wegen teilweiser Entsprechung zeigt, dass der Ausschuss die Anliegen inhaltlich bewertet und festgestellt hat, dass gesetzliche, administrative oder politische Entwicklungen dem Petitionsbegehren zumindest in Teilen entgegengekommen sind.
Fünf Verfahren ohne weitere Maßnahmen beendet
Fünf weitere Petitionsverfahren schließt der Ausschuss ohne besondere Maßnahmen ab. Dabei geht es um Themen aus dem Bereich Bildungswesen (Schriesheim), Klimaschutz (Bonn), Alternative Heizsysteme (Leipzig), Berufskrankheiten (Marokko) sowie Immissionsschutz (Plauen). In diesen Fällen sah der Ausschuss keine ausreichende Grundlage für weitergehende parlamentarische Schritte.
Wie das Petitionsrecht funktioniert
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben, holt gegebenenfalls Stellungnahmen der zuständigen Ministerien ein und legt dem Plenum seine Empfehlungen in regelmäßigen Sammelübersichten vor. Die Sammelübersicht 326 ist eine von mehreren solcher Zusammenfassungen, die der 21. Wahlperiode entstammen. Weitere parlamentarische Vorgänge rund um die Sitzungstätigkeit des Bundestages sind auf drucksachlich.de zur Fragestunde vom 23. September 2026 dokumentiert.
Mit der Vorlage der Beschlussempfehlung ist die Arbeit des Ausschusses abgeschlossen. Die endgültige Entscheidung trifft das Plenum des Bundestages durch Abstimmung über die Annahme der Sammelübersicht.
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Von den Entscheidungen sind Bürgerinnen und Bürger betroffen, die in vergangenen Wahlperioden Petitionen zu verschiedenen Politikbereichen eingereicht haben. Die Einsender stammen aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands sowie aus dem Ausland (Vereinigte Staaten von Amerika, Marokko). Thematisch reichen die Anliegen von Fragen des Wertpapierhandels und des Ausländerrechts über Klimaschutz und Bildung bis zu Berufskrankheiten und Immissionsschutz.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlung am 23. September 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung über die Annahme der Sammelübersicht 326 steht im Bundestags-Plenum noch bevor. Nach Annahme durch das Plenum werden die jeweiligen Ministerien über die überwiesenen Petitionen informiert und die abgeschlossenen Verfahren den Petenten mitgeteilt.
- Sammelübersicht
- Regelmäßig vorgelegte Zusammenfassung mehrerer Petitionsentscheidungen des Petitionsausschusses, über die der Bundestag gemeinsam abstimmt.
- Als Material überweisen
- Das zuständige Ministerium erhält die Petition zur Kenntnisnahme ohne unmittelbare Handlungspflicht; das Anliegen kann künftig in Überlegungen einfließen.
- Petitionsverfahren abschließen
- Der Petitionsausschuss beendet die Bearbeitung einer Petition, entweder weil dem Anliegen entsprochen wurde, teilweise entsprochen wurde oder keine weitere Abhilfe möglich ist.
Was passiert mit einer Petition, die als Material überwiesen wird?
Das zuständige Ministerium erhält die Petition zur Kenntnis, ohne gesetzlich zu einer konkreten Reaktion verpflichtet zu sein. Das Anliegen wird registriert und kann zukünftig in Überlegungen einfließen.
Was bedeutet 'Verfahren abschließen wegen teilweiser Entsprechung'?
Der Petitionsausschuss hat festgestellt, dass dem Anliegen des Petenten zumindest in Teilen bereits Rechnung getragen wurde, und schließt das Verfahren daher ab.
Wie viele Petitionen enthält die Sammelübersicht 326?
Die Sammelübersicht 326 (BT-Drs. 21/8176) umfasst insgesamt 15 Petitionen, die der Ausschuss in seiner Sitzung vom 23. September 2026 beschieden hat.


































































