Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8167 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 73 Petitionen aus ganz Deutschland vom Ausschuss bewertet
- Themen reichen von Wehrpflicht über Bürgergeld bis Datenschutz
- 2 Petitionen zur weiteren Prüfung an Ministerien überwiesen
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist verfassungsrechtlich verankert und prüft Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu Entscheidungen und Unterlassungen staatlicher Stellen. In regelmäßigen Abständen fasst er abgeschlossene Verfahren in Sammelübersichten zusammen, über die das Plenum des Bundestages abstimmt. Die vorliegende Sammelübersicht 317 (BT-Drs. 21/8167) wurde in der Sitzung des Ausschusses vom 23. September 2026 (Protokoll Nr. 21/38) beschlossen.
- 73 — Gesamtzahl der in der Sammelübersicht 317 behandelten Petitionen
- 2 — Petitionen werden als Material an Bundesministerien überwiesen (Forschung und Justiz)
- 9 — Petitionen zur Wehrpflicht/Ersatzdienst, eines der meistvertretenen Einzelthemen
- 2 — Petitionsverfahren wegen vollständiger Erfüllung des Anliegens abgeschlossen
- 9 — Petitionsverfahren wegen teilweiser Erfüllung des Anliegens abgeschlossen
Im Detail
Die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/8167, Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 23. September 2026 seine Sammelübersicht 317 vorgelegt (BT-Drs. 21/8167). Darin finden sich Beschlussempfehlungen zu insgesamt 73 Petitionen aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Eingaben stammen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit konkreten Anliegen an den Bundestag gewandt haben — von Weingarten bis Berlin, von Flensburg bis München.
Petitionsausschuss: Fünf verschiedene Empfehlungskategorien
Die 73 Petitionen verteilen sich auf fünf Beschlussempfehlungen. Zwei Petitionen empfiehlt der Ausschuss als Material an zuständige Bundesministerien zu überweisen: Eine Eingabe zum Thema Forschung geht an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Eine weitere Petition zur Zivilprozessordnung wird teilweise an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz überwiesen — konkret, soweit sie einen gesetzlichen Anpassungsbedarf für Fälle betrifft, in denen eine Partei weder Prozesskostenhilfe erhält noch einen vertretungsbereiten Anwalt zu gesetzlichen Gebühren findet. Im Übrigen wird auch dieses Verfahren abgeschlossen.
Neun Petitionen schließt der Ausschuss ab, weil den Anliegen teilweise entsprochen wurde. Darunter befinden sich Eingaben zu öffentlicher Sicherheit (München), Sparförderung (Dortmund), Führerscheinwesen (Essen), Rechtsanwälten (Bremen), Arbeitsrecht (drei Petitionen), sowie Sozialversicherung (Bad Homburg und Saarlouis). Zwei weitere Verfahren werden abgeschlossen, weil den Anliegen vollständig entsprochen wurde — betroffen sind Petitionen zu Wohnungseigentum (Kempten) und Strafaussetzung zur Bewährung (Landshut).
Breites Themenspektrum: Von Bürgergeld bis Wehrpflicht
Den größten Block bildet Beschlussempfehlung 5 mit 60 Petitionen, deren Verfahren schlicht abgeschlossen werden. Das Themenspektrum ist breit: Neben klassischen Rechtsfragen wie Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Pflichtteilsrecht und Betreuungsrecht finden sich gesellschaftlich aktuelle Themen. Gleich sieben Petitionen betreffen die Wehrpflicht und den Ersatzdienst — ein Zeichen dafür, dass die Wiedereinführung der Wehrpflicht unter Bürgerinnen und Bürgern intensiv diskutiert wird. Zwei Eingaben zum Thema Bürgergeld (SGB II) aus Erkrath und Düsseldorf wurden ebenfalls bearbeitet.
Weitere Petitionen thematisieren Datenschutz (Stuttgart und Saarlouis), Einkommensteuer (Darmstadt und Jestetten), Stalking-Schutz (Hehlen), Raumordnung und Bauplanung (Neuruppin), Digitalisierung der Verwaltung (Oberndorf am Neckar) sowie die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (Merseburg und Halle/Saale). Auch Themen wie Staatsangehörigkeit, Bankenwesen, Künstlersozialversicherung, Verkehrsteuern und alternative urbane Fortbewegungsmittel sind vertreten.
Was gilt bei Petitionen an den Bundestag?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und kann sie an Ministerien überweisen, dem Plenum zur Beschlussfassung vorlegen oder das Verfahren abschließen. Eine Überweisung als Material bedeutet, dass das Ministerium das Anliegen bei künftigen Vorhaben berücksichtigen soll — eine rechtlich verbindliche Wirkung hat dies jedoch nicht.
Die vorliegende Drucksache ist eine Vorabfassung, die durch die lektorierte Version ersetzt wird. Die Abstimmung im Bundestag-Plenum steht noch aus. Weitere aktuelle parlamentarische Vorgänge dokumentiert die Fragestunde vom 23. September 2026, in der 56 Fragen zu Landwirtschaft und Umwelt behandelt wurden.
Weiterlesen:
- Schriftliche Fragen Juli 2026: 144 Antworten im Überblick
- Fragestunde Bundestag: 67 Fragen zu Agrar, GKV und Hitzeschutz
Betroffen sind 73 Petentinnen und Petenten aus dem gesamten Bundesgebiet, deren Eingaben Themen wie Bürgergeld (SGB II), Wehrpflicht, Datenschutz, Einkommensteuer, Zivilprozessrecht, Stalking-Schutz, Betreuungsrecht und Wohnungseigentum betreffen. Die Entscheidungen des Ausschusses sind für die jeweiligen Einsenderinnen und Einsender maßgeblich für den Ausgang ihres Verfahrens.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlungen am 23. September 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestags-Plenum steht noch aus. Nach Annahme durch das Plenum werden die betroffenen Petentinnen und Petenten über das Ergebnis ihres Verfahrens informiert.
- Sammelübersicht
- Regelmäßig erstelltes Dokument des Petitionsausschusses, das Beschlussempfehlungen zu mehreren abgeschlossenen Petitionsverfahren bündelt und dem Bundestag zur Abstimmung vorlegt.
- Als Material überweisen
- Der Ausschuss empfiehlt, eine Petition dem zuständigen Ministerium zur Kenntnis zu geben, ohne eine direkte gesetzliche Änderung zu fordern.
- Petitionsverfahren abschließen
- Der Ausschuss beendet die Bearbeitung einer Eingabe, weil das Anliegen erfüllt, teilweise erfüllt oder kein weiterer Handlungsbedarf festgestellt wurde.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst regelmäßig mehrere abgeschlossene Petitionsverfahren in einer Sammelübersicht zusammen und empfiehlt dem Bundestag, seine Beschlüsse anzunehmen.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Bundesministerium zur Kenntnis gegeben, damit es das Anliegen bei künftigen Gesetzgebungsvorhaben oder Verwaltungsentscheidungen berücksichtigen kann.
Was passiert, wenn ein Petitionsverfahren abgeschlossen wird?
Das Anliegen des Petenten wurde geprüft; je nach Begründung wurde es entweder (teilweise) erfüllt oder der Ausschuss sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.


































































