Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8173 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Zwei Petitionen in Sammelübersicht 323 zur Abstimmung empfohlen
- Petition zum Deutschen Bundestag erfolgreich: Anliegen wurde umgesetzt
- Zweite Petition zur Zivilprozessordnung wird ohne Erfolg abgeschlossen
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist das verfassungsrechtlich verankerte Gremium, das Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern prüft. Laut Grundgesetz hat jeder das Recht, Bitten und Beschwerden an den Bundestag zu richten. Die Sammelübersicht 323 vom 23. September 2026 (Protokoll Nr. 21/38) fasst Beschlüsse des Ausschusses zu zwei solcher Petitionen aus der 21. Wahlperiode zusammen.
Im Detail
Das Petitionsverfahren abzuschließen – weil dem Anliegen entsprochen worden ist –
— Beschlussempfehlung 1, BT-Drs. 21/8173
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 23. September 2026 die Sammelübersicht 323 (BT-Drs. 21/8173) verabschiedet. Das Dokument enthält Beschlussempfehlungen zu zwei Petitionen aus der 21. Wahlperiode und empfiehlt dem Bundestag, beide Verfahren abzuschließen.
Petition zum Deutschen Bundestag erfolgreich abgeschlossen
Die erste Petition (Aktenzeichen Pet 2-20-02-1101-027348), eingereicht von einer Person aus Neustadt in Holstein, betrifft den Deutschen Bundestag selbst. Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Verfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten bereits entsprochen worden ist. Dies ist das bestmögliche Ergebnis für einen Petenten: Das vorgebrachte Anliegen hat tatsächlich eine Reaktion bewirkt.
Petition zur Zivilprozessordnung ohne inhaltlichen Erfolg
Die zweite Petition (Aktenzeichen Pet 4-20-07-380-023714), eingereicht von einer Person aus Olching, betrifft die Zivilprozessordnung (ZPO). Der Petitionsausschuss empfiehlt hier ebenfalls den Abschluss des Verfahrens, jedoch ohne den Zusatz, dass dem Anliegen entsprochen wurde. Das bedeutet, dass die geforderte Änderung oder Maßnahme nicht umgesetzt wird. Die Zivilprozessordnung regelt das Verfahren vor deutschen Zivilgerichten und ist ein zentrales Gesetz im deutschen Rechtssystem. Petitionen zu diesem Themenfeld betreffen häufig Verfahrensrechte, Kostenregelungen oder den Zugang zur Justiz.
Petitionsrecht als Bürgerinstrument
Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz verankert. Jede Person — unabhängig von der Staatsangehörigkeit — hat das Recht, Bitten und Beschwerden an den Bundestag zu richten. Der Petitionsausschuss prüft jede Eingabe und gibt dem Bundestag eine Empfehlung. Die Sammelübersichten fassen mehrere abgeschlossene Prüfverfahren zusammen und werden im Bundestag zur Abstimmung gestellt. Die vorliegende Sammelübersicht 323 wurde in der Sitzung des Petitionsausschusses vom 23. September 2026 beschlossen (Protokoll Nr. 21/38). Amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses ist Dr. Hülya Düber.
Der Bundestag berät und entscheidet in regelmäßigen Abständen über Sammelübersichten des Petitionsausschusses. Für Bürgerinnen und Bürger sind diese Verfahren ein wichtiger Kanal, um Anliegen direkt in den parlamentarischen Prozess einzubringen — auch wenn nicht alle Petitionen zum gewünschten Ergebnis führen.
Weitere parlamentarische Vorgänge aus derselben Sitzungswoche: Fragestunde 23.09.2026: 56 Fragen zu Landwirtschaft bis Umwelt.
Weiterlesen:
- Fragestunde Bundestag: 67 Fragen zu Agrar, GKV und Hitzeschutz
- Schriftliche Fragen Juli 2026: 144 Antworten im Überblick
Betroffen sind die zwei Petenten der aufgeführten Eingaben: ein Einsender aus Neustadt in Holstein (Petition zum Deutschen Bundestag allgemein) sowie ein Einsender aus Olching (Petition zur Zivilprozessordnung). Für den Petenten aus Neustadt in Holstein endet das Verfahren mit einem positiven Ergebnis, da seinem Anliegen entsprochen wurde.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlungen am 23. September 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über die Annahme der Sammelübersicht 323 steht noch aus. Erst mit dem Plenarbeschluss sind die Petitionsverfahren förmlich beendet.
- Sammelübersicht
- Dokument des Petitionsausschusses, das mehrere Petitionen mit den jeweiligen Beschlussempfehlungen zusammenfasst und dem Bundestag zur Abstimmung vorlegt.
- Petitionsverfahren
- Das förmliche Prüfverfahren, das der Petitionsausschuss für jede eingegangene Bürgereingabe durchführt, bevor er dem Bundestag eine Empfehlung ausspricht.
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Das zentrale Gesetz, das die Regeln für gerichtliche Verfahren in privatrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland festlegt.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst mehrere Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen und empfiehlt dem Bundestag, wie mit den Bürgereingaben zu verfahren ist. Der Bundestag stimmt dann über die Empfehlungen ab.
Was bedeutet 'dem Anliegen entsprochen'?
Das bedeutet, dass die zuständige Stelle — in diesem Fall der Deutsche Bundestag selbst — die Forderung oder Bitte des Petenten bereits umgesetzt hat, sodass das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Was passiert nach der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses?
Der Deutsche Bundestag stimmt im Plenum über die Annahme der Beschlussempfehlungen ab. Erst dann ist das Petitionsverfahren förmlich abgeschlossen.


































































