- Ukrainische Drohnen landen seit März 2026 in Finnland, Lettland, Estland und Litauen
- EU-Beistandspflicht und Haager Landkriegsordnung im Fokus der 21 Fragen
- EU-Drohnenabwehrinitiative EDDI soll bis Ende 2027 fertiggestellt sein
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7381 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit Ende März 2026 häufen sich Berichte über ukrainische Kampfdrohnen, die vom Kurs abkommen und in den Luftraum von EU-Mitgliedstaaten eindringen. Laut Medienberichten, auf die sich die Anfrage stützt, schlug ein Flugkörper in einen Schornstein eines Kraftwerks im Baltikum ein, ein weiterer traf einen zugefrorenen See in der Region. Am 3. Mai 2026 verletzte der finnische Grenzschutz zwei Drohnen über Virolahti und dem Seegebiet vor Ulko-Tammio; der finnische Ministerpräsident Petteri Orpo bezeichnete derartige Luftraumverletzungen gegenüber dem ukrainischen Präsidenten als inakzeptabel. Am 7. Mai 2026 stürzten zwei weitere mutmaßlich ukrainische Drohnen in der lettischen Region Latgale ab. Die Vorfälle lösten in Russland öffentliche Debatten über eine angebliche Duldung durch die baltischen Regierungen aus, was Moskau zum Anlass für Warnungen nahm. Die baltischen Außenminister wiesen eine Billigung der Drohnenflüge ausdrücklich zurück.
- 3. Mai 2026 — Zwei mutmaßlich ukrainische Drohnen verletzen den finnischen Luftraum über Virolahti und dem Seegebiet vor Ulko-Tammio.
- 7. Mai 2026 — Zwei weitere mutmaßlich ukrainische Drohnen stürzen in der lettischen Region Latgale ab, die gegen Ziele in Russland eingesetzt werden sollten.
- Ende März 2026 — Erste Drohnenvorfälle in Lettland, Estland und Litauen; ein Flugkörper schlägt in einen Schornstein eines Kraftwerks ein.
- 1.450 km — Strecke von Charkow bis in die Gegend von Sankt Petersburg, die Drohnen laut russischen Militärexperten kaum ohne Zwischenstopp bewältigen könnten.
- Ende 2027 — Geplanter Fertigstellungstermin des EU-Drohnenwalls (EDDI); Kosten für Deutschland sind Gegenstand der Anfrage.
Im Detail
In den Augen der Fragesteller besteht insofern die Gefahr, dass, nicht zuletzt aufgrund der Beistandsklausel des Vertrags über die Europäische Union (EUV) von 1992 wonach „im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats … die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ schulden, es durch vom Kurs abgekommene oder willentlich über den baltischen Luftraum nach Russland geschossene Drohnen zu Feindseligkeiten zwischen der Russischen Föderation und den Staaten der Europäischen Union kommt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7381
Ukrainische Kampfdrohnen dringen seit Frühjahr 2026 wiederholt in den Luftraum von EU-Mitgliedstaaten ein — in Finnland, Lettland, Estland und Litauen. Die AfD-Fraktion thematisiert diese Vorfälle in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7381 vom 28. Juli 2026 und stellt der Bundesregierung 21 Detailfragen zu ihrer Reaktion, ihrer Kenntnis der Ermittlungsstände betroffener Partnerregierungen sowie zur Frage, ob Deutschland rechtlich zur Beistandspflicht verpflichtet sein könnte.
Drohnenvorfälle im EU-Luftraum seit März 2026
Seit Ende März 2026 landen Drohnen, die mutmaßlich für Angriffe auf russische Ziele gestartet wurden, in baltischen Staaten. Ein Flugkörper traf einen Schornstein eines Kraftwerks, ein anderer explodierte auf einem zugefrorenen See. Am 3. Mai 2026 beobachtete der finnische Grenzschutz zwei Drohnen über Virolahti und dem Seegebiet vor Ulko-Tammio; der finnische Ministerpräsident Petteri Orpo erklärte gegenüber dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, solche Luftraumverletzungen seien inakzeptabel. Am 7. Mai 2026 stürzten zwei weitere mutmaßlich ukrainische Drohnen in der lettischen Region Latgale ab. Die Außenminister der drei baltischen EU-Staaten wiesen zuvor im April ausdrücklich zurück, ihren Luftraum für Drohnenangriffe auf russische Ziele zur Verfügung gestellt zu haben.
EU-Beistandspflicht und Haager Landkriegsordnung im Fokus
Die Anfrage stützt sich auf zwei völkerrechtliche Pfeiler: die EU-Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags sowie die Haager Landkriegskonvention V von 1907. Letztere verbietet es Kriegsführenden, Truppen oder Munition durch das Territorium neutraler Mächte zu führen. Laut Drucksache sehen die Fragesteller die Gefahr, dass EU-Mitgliedstaaten durch die Drohnenvorfälle ungewollt als sogenannte Cobelligerents — also Mitkriegführende — eingestuft werden könnten. Aus Moskau drangen Warnungen an die baltischen Staaten, sie würden eine Antwort bekommen, sollten sie ukrainische Drohnenflüge durch ihren Luftraum tolerieren. Verschiedene russische Medien werteten dies als Ankündigung, die Baltikum-Staaten zu direkten Kriegsteilnehmern zu erklären.
Vor diesem Hintergrund fragen die Abgeordneten um Matthias Moosdorf und Peter Boehringer konkret: Hat die Bundesregierung eine eigene Position zu den Vorfällen erarbeitet? Steht sie mit den Regierungen in Helsinki, Riga, Tallinn und Vilnius in Kontakt? Kennt sie den Stand der jeweiligen nationalen Ermittlungen zur Herkunft der Drohnen?
21 Fragen zu Finnland, Baltikum und EU-Drohnenabwehr
Die 21 Einzelfragen der Anfrage gliedern sich nach Ländern und Sachkomplexen. Für Finnland (Fragen 1–5) und Lettland (Fragen 6–11) werden jeweils identisch strukturierte Fragenkomplexe gestellt: Positionsfindung der Bundesregierung, diplomatische Kontakte, Kenntnis der Ermittlungsergebnisse sowie die Frage, ob Berlin erwogen hat, Sanktionsdrohungen gegenüber der Ukraine — einschließlich der Einstellung von Militärhilfe — als Mittel zur Verhinderung weiterer Luftraumverletzungen einzusetzen. Für Estland und Litauen (Fragen 12–16) werden dieselben Aspekte abgefragt. Darüber hinaus fragt die Anfrage nach russischen Drohnenvorfällen im EU-Luftraum seit dem 24. Februar 2022 (Frage 17), nach den Lehren aus dem Einschlag einer russischen Drohne in Rumänien (Frage 18) sowie nach dem Drohnenabsturz in der lettischen Stadt Rēzekne (Frage 19). Frage 20 betrifft den Bruch der lettischen Regierungskoalition infolge der Drohnenvorfälle.
EDDI: Drohnenwall bis Ende 2027?
Frage 21 der Anfrage richtet sich auf die Europäische Drohnenabwehrinitiative (EDDI). Die AfD-Abgeordneten fragen, welche Kosten für Deutschland entstehen, welche EU- und Nicht-EU-Staaten sich beteiligen und ob der geplante Fertigstellungstermin Ende 2027 realistisch ist. EDDI soll einen koordinierten Drohnenabwehrschirm entlang der EU-Außengrenzen aufbauen. Angaben zu konkreten Kostenplänen enthält die Anfrage selbst nicht — die Antwort der Bundesregierung bleibt abzuwarten.
Bemerkenswert ist, dass die Vorbemerkung der Fragesteller russische Militärexperten und russische Medienberichte als Quellen zitiert — darunter die These, viele Drohnen würden gar nicht in der Ukraine, sondern im Baltikum gestartet. Diese Interpretation ist aus Sicht der baltischen Regierungen umstritten und von diesen zurückgewiesen worden. Die Fragen selbst beziehen sich jedoch auf überprüfbare Vorfälle, die auch von westlichen Medien wie Die Zeit und dem Spiegel dokumentiert wurden.
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Unmittelbar betroffen sind die EU-Mitgliedstaaten Finnland, Lettland, Estland und Litauen sowie deren Bevölkerung in Grenzregionen. Mittelbar berührt die Frage nach der EU-Beistandspflicht alle EU-Staaten einschließlich Deutschlands, da eine Eskalation theoretisch zu einer kollektiven Verteidigungspflicht führen könnte. Auch die Ukraine ist betroffen, da die Anfrage Sanktionen bis hin zur Einstellung von Militärhilfe thematisiert.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7381) wurde am 7. Juli 2026 eingereicht und am 28. Juli 2026 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage innerhalb von 21 Tagen zu beantworten; die gesetzliche Antwortfrist läuft bis zum 18. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Cobelligerent
- Englischer Begriff für 'Mitkriegführender'. Im Völkerrecht droht einem neutralen Staat diese Einstufung, wenn er einer Kriegspartei bewusst seinen Luftraum oder sein Territorium für Kampfhandlungen überlässt.
- EU-Beistandsklausel (Art. 42 Abs. 7 EUV)
- Vertragliche Verpflichtung aller EU-Mitgliedstaaten, einem angegriffenen Mitglied alle in ihrer Macht stehende Hilfe zu leisten. Sie ist das EU-Äquivalent zur NATO-Beistandspflicht nach Artikel 5.
- EDDI (Europäische Drohnenabwehrinitiative)
- EU-Projekt zum Aufbau eines koordinierten Drohnenabwehrsystems entlang der EU-Außengrenzen, das laut bisheriger Planung bis Ende 2027 einsatzbereit sein soll.
Wann drangen ukrainische Drohnen in den EU-Luftraum ein?
Laut Drucksache gingen seit Ende März 2026 ukrainische Drohnen in Lettland, Estland und Litauen nieder. Am 3. Mai 2026 verletzten zwei Drohnen den finnischen Luftraum, am 7. Mai 2026 stürzten zwei weitere in der lettischen Region Latgale ab.
Was ist die Europäische Drohnenabwehrinitiative EDDI?
EDDI ist ein EU-Projekt zum Aufbau eines sogenannten Drohnenwalls an den EU-Außengrenzen, der laut Planung bis Ende 2027 fertiggestellt sein soll. Die Anfrage fragt nach den Kosten für Deutschland und der Realisierbarkeit des Termins.
Welche Konsequenzen hätte ein Angriff auf einen EU-Staat für Deutschland?
Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags verpflichtet alle Mitgliedstaaten, einem angegriffenen EU-Staat 'alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung' zu leisten — vergleichbar dem NATO-Bündnisfall.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7381 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































