- Budget sinkt von 187 Mio. Euro (2026) auf 167 Mio. Euro (2027)
- Antragsperiode startete am 3. August 2026 ohne verbindliche Förderrichtlinie
- Ostdeutsche Projekte ohne angekündigte Härtefallregelung in den Förderaufrufen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7593 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit 2015 zivilgesellschaftliche Projekte zur Stärkung demokratischer Kultur und zur Prävention von Extremismus. Im März 2026 kündigte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eine grundlegende Neuausrichtung des Programms an. Gleichzeitig wurden neue Förderbedingungen eingeführt, die einen kommunalparlamentarischen Beschluss als Voraussetzung für den Mittelabruf der ‚Partnerschaften für Demokratie‘ vorsehen. Für den Förderzeitraum ab 2027 wurden Förderaufrufe veröffentlicht, obwohl die aktualisierte Förderrichtlinie noch nicht vorliegt.
- 187 Mio. Euro — geplanter Haushaltsansatz für ‚Demokratie leben!‘ im Jahr 2026
- 167 Mio. Euro — geplanter Haushaltsansatz für ‚Demokratie leben!‘ im Jahr 2027 (Kürzung um ca. 20 Mio. Euro)
- 3. August 2026 — Beginn der Einreichungsperiode für Förderanträge, obwohl die verbindliche Förderrichtlinie noch nicht vorlag
- 4 Jahre — neue Programmlaufzeit laut Förderaufrufen, obwohl ursprünglich eine Laufzeit bis 2032 vorgesehen war
- 17 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage, eingereicht am 11. August 2026
Im Detail
Bereits zuvor wurden Änderungen der Förderbedingungen für die 'Partnerschaften für Demokratie' beschlossen, wonach der Abruf der Bundesmittel einen Beschluss des jeweiligen Kommunalparlaments voraussetzt.
— Vorbemerkung, BT-Drs. 21/7593
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ steht vor einem grundlegenden Umbau: Das Budget soll von rund 187 Mio. Euro im Jahr 2026 auf rund 167 Mio. Euro im Jahr 2027 sinken. Gleichzeitig haben Träger ihre Förderanträge ab dem 3. August 2026 einreichen müssen — ohne dass ihnen zu diesem Zeitpunkt eine verbindliche Förderrichtlinie vorlag. Diese Konstellation bildet den Kern der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7593), die die Fraktion Die Linke am 14. August 2026 im Bundestag eingereicht hat.
Was gilt aktuell bei Demokratie leben!?
Das Programm fördert derzeit auf mehreren Ebenen: Bundesoffensive Demokratiebildung und Extremismusprävention, Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie sowie Kompetenznetzwerke. Eine bereits in Kraft getretene Änderung der Förderbedingungen verlangt für die Partnerschaften für Demokratie einen förmlichen Beschluss des jeweiligen Kommunalparlaments, bevor Bundesmittel abgerufen werden können. In Kommunen, in denen Parteien mit gesichert oder als Verdachtsfall eingestuften rechtsextremistischen Landesverbänden kommunale Mehrheiten stellen, kann diese Regel den Mittelabruf faktisch blockieren — ein Problem, das laut den Fragestellern besonders in Teilen Ostdeutschlands bereits sichtbar wird.
Demokratie leben!: Offene Fragen zur Neuausrichtung
Die 17 Fragen der Anfrage richten sich auf zentrale Unklarheiten der Neuausrichtung. Die Fraktion fragt unter anderem, nach welchen Kriterien Sachverständige für die Projektbegutachtung berufen werden und weshalb Personen, die seit 2020 in einem Projekt des Programms tätig waren, von der Sachverständigentätigkeit ausgeschlossen sind — obwohl praktische Erfahrung gleichzeitig als Anforderung gilt. Außerdem thematisiert die Anfrage, ob die neue Programmlaufzeit tatsächlich nur vier Jahre beträgt, obwohl ursprünglich eine Laufzeit bis 2032 geplant war, und welche Planungssicherheit Träger für die Jahre 2030 bis 2032 erhalten sollen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Opfer- und Betroffenenberatung. Nach Einschätzung der Fragesteller steht Deutschland aus der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU in der Pflicht, entsprechende Beratungsstrukturen zu sichern. In den neuen Förderaufrufen erscheinen Opfer- und Betroffenenberatungsstellen jedoch nur noch unter der Kategorie ‚Verbände‘, was nach Einschätzung fachkundiger Träger die Absicherung ihrer Förderung gefährden könnte. Die Anfrage fragt ausdrücklich, ob die Bundesregierung diese Stellen als förderfähige Adressaten betrachtet.
Sonderregelungen für Ostdeutschland nicht in Förderaufrufen
Für Innovationsprojekte mit einem Förderschwerpunkt auf den ostdeutschen Bundesländern sollen nach Kenntnis der Fragesteller Sonderregelungen in Aussicht gestellt worden sein — etwa eine Ausnahme von der Anforderung, in mehr als drei Bundesländern tätig zu sein. Auch Härtefallregelungen für ostdeutschlandspezifische Projekte wurden demnach angedeutet. Weder die eine noch die andere Regelung findet sich in den veröffentlichten Förderaufrufen. Die Anfrage fragt konkret, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bundesregierung eine solche Härtefallregelung einführen will.
Hinzu kommt eine haushaltsübergreifende Verschiebung: In der Ausschusssitzung vom 8. Juli 2026 erklärte Parlamentarischer Staatssekretär Michael Brandt laut Drucksache, dass Träger des ebenfalls gekürzten Bundesprogramms ‚Menschen stärken Menschen‘ zur Bewerbung auf ‚Demokratie leben!‘-Förderung geraten wurde. Die Fraktion fragt, wie die Bundesregierung dies begründet — denn dadurch konkurrieren ehemals kooperierende Verbünde nun um dieselben Mittel, von denen insgesamt weniger zur Verfügung stehen.
Förderrichtlinie noch beim Bundesrechnungshof
Die noch ausstehende Förderrichtlinie befindet sich laut einer früheren Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage (7/117) zur Anhörung und Freigabe beim Bundesrechnungshof. Die Antragsfrist für Demokratie leben! hat dennoch am 3. August 2026 begonnen. Die Anfrage thematisiert diesen Zeitplan und fragt, wie die Bundesregierung diesen Umstand bewertet. Vergleichbare Fragen zu Planungssicherheit und Transparenz bei staatlichen Förderprogrammen werden auch in anderen Bereichen diskutiert — etwa beim Bereich Tanzförderung, wo 36 Mio. Euro Bundesmittel bei prekären Einkommensverhältnissen der Geförderten auf Kritik stoßen.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/7593 steht noch aus. Ob und in welchem Umfang die offenen Fragen zur Mittelverteilung, zu den Auswahlkriterien und zu den Sonderregelungen für Ostdeutschland beantwortet werden, bleibt abzuwarten. Auch die Frage nach dem Schutz von Kommunalpolitikern, die sich für Demokratieprojekte einsetzen, ist politisch aktuell — wie etwa das 1-Mio.-Euro-Programm zum Schutz von Kommunalpolitikern zeigt.
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Betroffen sind bundesweit Hunderte zivilgesellschaftliche Träger, die im Rahmen von ‚Demokratie leben!‘ Projekte gegen Rechtsextremismus, für demokratische Teilhabe und im Bereich Opfer- und Betroffenenberatung durchführen. Besonders stark betroffen sind Träger in Ostdeutschland, wo die angekündigten Sonderregelungen bislang nicht in den Förderaufrufen verankert sind. Auch das Bundesprogramm ‚Menschen stärken Menschen‘ ist von Kürzungen betroffen; dessen Träger wurden auf ‚Demokratie leben!‘ verwiesen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7593) vom 14. August 2026 ist beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit zur Beantwortung. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Partnerschaften für Demokratie
- Eine Förderebene des Bundesprogramms 'Demokratie leben!', die lokale Aktionspläne und Projekte auf kommunaler Ebene unterstützt.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die nachgeordnete Behörde, die 'Demokratie leben!' administrativ umsetzt.
- Richtlinie 2012/29/EU
- EU-Opferschutzrichtlinie, die Mindeststandards für Rechte, Unterstützung und Schutz von Verbrechensopfern festlegt und EU-Mitgliedstaaten zur Sicherung von Beratungsstrukturen verpflichtet.
Wie viel Geld erhält 'Demokratie leben!' ab 2027?
Laut Drucksache plant die Bundesregierung für 2027 rund 167 Mio. Euro — gegenüber rund 187 Mio. Euro im Jahr 2026 eine Kürzung von etwa 20 Mio. Euro.
Warum können Kommunen die Fördermittel blockieren?
Eine geänderte Förderbedingung schreibt vor, dass der Mittelabruf für 'Partnerschaften für Demokratie' einen Beschluss des jeweiligen Kommunalparlaments erfordert. In Kommunen mit rechtsextremistischen Mehrheiten kann dies den Mittelabruf faktisch verhindern.
Was ändert sich für die Opfer- und Betroffenenberatung?
Aus Sicht der Fragesteller sind Opfer- und Betroffenenberatungsstellen in den neuen Förderaufrufen nur noch unter der Kategorie 'Verbände' aufgeführt, was ihre Förderung nach Einschätzung fachkundiger Träger gefährden könnte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7593 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































