- Acht Themenblöcke: Projekte und Fördersummen seit 2017 angefragt
- Stiftung EVZ und Pressemitteilung zum CSD-Anschlag im Fokus
- Bundesregierung soll Haltung zum intersektionalen Stiftungsansatz darlegen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7605 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) wurde im Jahr 2000 durch ein Bundesgesetz errichtet, um ehemalige NS-Zwangsarbeiter zu entschädigen und Projekte zu historischer Erinnerung und Menschenrechten zu fördern. Die vorliegende Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7605) ist eine Nachfrage zu einer bereits beantworteten Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6318) und wurde am 17. August 2026 eingereicht. Die Fragesteller beziehen sich dabei auf konkrete Angaben aus der Anlage 3 zur vorangegangenen Antwort der Bundesregierung sowie auf Veröffentlichungen der Stiftung auf deren Website.
Im Detail
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, ob der sogenannte „intersektionale“ Ansatz dazu führen könnte, dass Antisemitismus relativiert wird und andere vorgebliche Formen von „Diskriminierung“ in den Vordergrund gerückt werden
— Frage 4, BT-Drs. 21/7605
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) steht erneut im Mittelpunkt parlamentarischer Überprüfung. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7605 vom 17. August 2026 richten Abgeordnete der AfD-Fraktion vier Fragen an die Bundesregierung, die an eine frühere Antwort (BT-Drs. 21/6318) anknüpfen. Im Kern geht es um die Transparenz der Mittelverwendung der Stiftung EVZ sowie um inhaltliche Fragen zur programmatischen Ausrichtung der Stiftung.
Geförderte Projekte der Stiftung EVZ seit 2017
Frage 1 der Anfrage verlangt eine vollständige Auflistung aller seit 2017 geförderten Projekte in acht Themenblöcken — jeweils mit Projekttitel, Träger und Fördersumme. Die abgefragten Themenblöcke umfassen die Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte, den Bereich Bilden (NS-Geschichte und Jugendaustausch), die Bildungs-Agenda NS-Unrecht, die Programme Expanded und EVZ Academy Expanded, Handeln für Menschenrechte sowie Handeln gegen Antisemitismus und Antiziganismus einschließlich der Stärkung von Roma, LGBTIQ und jüdischen Selbstorganisationen. Hinzu kommt der Themenblock Handeln für Überlebende der NS-Verfolgung. Konkrete Fördersummen sind aus der Anfrage nicht ableitbar, da diese erst durch die Antwort der Bundesregierung offengelegt werden sollen.
Stiftung EVZ und der CSD-Anschlag in Berlin
Frage 2 und 3 der Anfrage beziehen sich auf eine Pressemitteilung der Stiftung EVZ zum Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin. Die Fragesteller fragen, warum die Stiftung in ihrer Pressemitteilung nicht explizit auf den islamistischen Hintergrund des Anschlags hingewiesen habe. Außerdem verlangen sie eine Einschätzung der Bundesregierung darüber, von welchen Gruppen — Islamisten oder Rechtsextremisten — die von der Stiftung beschriebene zunehmende Gewalt gegen queere Menschen in Deutschland und Europa ausgehe. Diese Fragen spiegeln eine politische Positionierung der Fragesteller wider und sind als Meinung der Anfragesteller zu verstehen, nicht als gesicherte Sachverhalte.
Intersektionaler Ansatz der Stiftung EVZ
Frage 4 thematisiert den sogenannten intersektionalen Ansatz, den die Stiftung EVZ in ihren Programmen verfolgt. Die Fragesteller erkundigen sich, ob die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet hat, ob dieser Ansatz dazu führen könnte, dass Antisemitismus relativiert wird und andere Formen von Diskriminierung stärker in den Vordergrund rücken. Auch hier handelt es sich um eine Einschätzungsfrage, bei der die Vorbemerkung der Fragesteller eine bestimmte Perspektive widerspiegelt.
Was gilt aktuell?
Die Stiftung EVZ ist eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts und wird durch Bundesmittel sowie Unternehmensbeiträge finanziert. Ihr gesetzlicher Zweck umfasst die Förderung von Projekten zur Erinnerung an das NS-Unrecht sowie zur Stärkung von Menschenrechten und zivilgesellschaftlichem Engagement. Die Bundesregierung hat bereits auf eine frühere Anfrage zur Stiftung EVZ (BT-Drs. 21/6318) geantwortet; die vorliegende Nachfrage zielt auf vertiefte Transparenz zur Projektförderung ab. Eine Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7605 steht noch aus.
Ähnliche Transparenzfragen zu öffentlich finanzierten Einrichtungen wurden zuletzt auch in anderen parlamentarischen Kontexten gestellt, etwa zu den Social-Media-Kosten des Auswärtigen Amts (siehe Auswärtiges Amt: Social-Media-Kosten im parlamentarischen Fokus) oder zu Empfehlungen des Rechnungshofs gegenüber dem Auswärtigen Amt (Islamic Relief: Rechnungshof-Empfehlungen im Auswärtigen Amt).
Weiterlesen:
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Betroffen ist unmittelbar die Stiftung EVZ als geförderte Institution sowie die Träger der von ihr unterstützten Projekte. Mittelbar betrifft das Thema alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da die Stiftung öffentlich finanziert wird. Auch Überlebende der NS-Verfolgung und deren Nachkommen sowie Organisationen, die durch die EVZ unterstützt werden, sind berührt.
Die Kleine Anfrage ist am 17. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt sieht § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen vor. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Stiftung EVZ
- Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft wurde 2000 gegründet, um NS-Zwangsarbeiter zu entschädigen und Projekte zu Erinnerung und Menschenrechten zu fördern.
- Intersektionalität
- Analytischer Ansatz, der verschiedene Formen von Diskriminierung (z. B. Rassismus, Sexismus) als sich gegenseitig beeinflussend betrachtet.
- Nachfrage-Kleine-Anfrage
- Eine Kleine Anfrage, die auf einer vorangegangenen Antwort der Bundesregierung aufbaut und gezielt Folgefragen stellt.
Was ist die Stiftung EVZ?
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) wurde 2000 gegründet und fördert Projekte zur Aufarbeitung der NS-Geschichte sowie zu Menschenrechten und demokratischer Zivilgesellschaft.
Worauf bezieht sich diese Nachfrage-Anfrage?
Die Anfrage baut auf der Antwort der Bundesregierung zur BT-Drs. 21/6318 auf und stellt vertiefende Fragen zu den dort aufgeführten Stiftungsaktivitäten.
Welche Themenblöcke werden in der Anfrage genannt?
Gefragt wird nach acht Themenblöcken: NS-Geschichte, Bilden, Bildungs-Agenda NS-Unrecht, Expanded, EVZ Academy Expanded, Handeln für Menschenrechte, Handeln gegen Antisemitismus und Antiziganismus sowie Handeln für Überlebende der NS-Verfolgung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7605 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































