Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8179 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 5 Petitionen zu Gesundheitsfachberufen, Ärzten und Einkommensteuer beschieden
- 3 Petitionen gehen als Material ans Bundesgesundheitsministerium
- 1 Petition zu Ärzten gilt als erledigt, weil dem Anliegen entsprochen wurde
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet regelmäßig in Sammelübersichten die eingegangenen Bürgereingaben und spricht Beschlussempfehlungen aus. Die vorliegende Sammelübersicht 329 (BT-Drs. 21/8179) vom 23. September 2026 umfasst fünf Petitionen aus den Bereichen Gesundheitsfachberufe, Ärzte und Einkommensteuer. Die Beschlüsse wurden in der Sitzung des Petitionsausschusses vom 23. September 2026 gefasst (Protokoll Nr. 21/38).
Im Detail
Die Petitionen der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu überweisen.
— BT-Drs. 21/8179, Beschlussempfehlung 1
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 23. September 2026 in seiner Sitzung (Protokoll Nr. 21/38) fünf Bürgerschaftliche Petitionen beraten und Beschlussempfehlungen ausgesprochen. Die Ergebnisse sind in der Sammelübersicht 329 (BT-Drs. 21/8179) zusammengefasst.
Gesundheitsfachberufe: Petitionen als Material weitergeleitet
Den Schwerpunkt der Sammelübersicht bilden drei Petitionen zum Thema Gesundheitsfachberufe. Der Petitionsausschuss empfiehlt, diese Eingaben dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen. Die Petenten stammen aus Berlin (PLZ 10719), Mönchengladbach (PLZ 41236) und Bad Salzdetfurth (PLZ 31162). Eine Materialüberweisung bedeutet, dass das Ministerium die Inhalte bei künftigen Entscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigen kann, ohne dass eine direkte Handlungspflicht entsteht. Konkrete Angaben zu den inhaltlichen Forderungen der Petenten enthält die Drucksache nicht.
Petition zu Ärzten: Anliegen erfüllt
Eine weitere Petition aus Soest (PLZ 59494) zum Thema Ärzte schließt der Petitionsausschuss mit der Feststellung ab, dass dem Anliegen des Petenten entsprochen worden ist. Das Verfahren gilt damit als positiv abgeschlossen. Dieser Ausgang zeigt, dass das Petitionsinstrument in Einzelfällen tatsächlich zu konkreten Ergebnissen führen kann.
Einkommensteuer-Petition: Verfahren abgeschlossen
Die fünfte Petition aus Dortmund (PLZ 44287) betrifft das Thema Einkommensteuer. Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Verfahren abzuschließen, ohne weitere Maßnahmen zu veranlassen. Nähere Begründungen enthält die vorliegende Vorabfassung der Drucksache nicht.
Was gilt beim Petitionsrecht aktuell?
Jeder Mensch hat gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und kann verschiedene Empfehlungen aussprechen: Er kann eine Petition als Material an die Bundesregierung überweisen, sie zur Erwägung überweisen, das Verfahren abschließen oder dem Bundestag weitere Schritte empfehlen. Über die Sammelübersichten stimmt das Plenum des Bundestages ab.
Die Drucksache 21/8179 liegt derzeit als Vorabfassung vor und wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Beschlussempfehlungen wurden am 23. September 2026 in der 38. Sitzung des Petitionsausschusses der 21. Wahlperiode gefasst. Amtierende Vorsitzende des Ausschusses ist Dr. Hülya Düber.
Mehr parlamentarische Vorgänge aus der Fragestunde und dem Plenum des Bundestages finden sich etwa in der Fragestunde vom 23. September 2026, die ebenfalls Themen aus Gesundheit und Umwelt umfasst.
Weiterlesen:
- Fragestunde Bundestag: 67 Fragen zu Agrar, GKV und Hitzeschutz
- Schriftliche Fragen Juli 2026: 144 Antworten im Überblick
Betroffen sind fünf Petenten aus Berlin, Mönchengladbach, Bad Salzdetfurth, Soest und Dortmund, die Eingaben zu den Themen Gesundheitsfachberufe, Ärzte und Einkommensteuer eingereicht haben. Mittelbar können Angehörige von Gesundheitsfachberufen von der Weiterleitung der Petitionen an das Bundesministerium für Gesundheit betroffen sein.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlung am 23. September 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung des Deutschen Bundestages im Plenum über die Sammelübersicht 329 steht noch aus. Nach der Zustimmung des Plenums sind die Verfahren formal abgeschlossen.
- Sammelübersicht
- Eine Sammelübersicht fasst mehrere Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu verschiedenen Petitionen zusammen, über die der Bundestag gemeinsam abstimmt.
- Als Material überweisen
- Die Petition wird dem zuständigen Ministerium zur Kenntnis weitergeleitet, damit es die Inhalte bei künftigen Entscheidungen berücksichtigen kann.
- Petitionsverfahren abschließen
- Das Petitionsverfahren wird beendet, entweder weil dem Anliegen entsprochen wurde oder weil keine weiteren Maßnahmen möglich oder erforderlich sind.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Ministerium zur Kenntnis und Berücksichtigung übermittelt, ohne dass eine konkrete Handlungspflicht entsteht. Das Ministerium kann die Inhalte bei zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen.
Was heißt 'dem Anliegen entsprochen worden ist'?
Das Petitionsbegehren wurde durch eine Maßnahme der Regierung oder des Parlaments bereits erfüllt, sodass das Verfahren als abgeschlossen gilt.
Wie geht es nach der Beschlussempfehlung weiter?
Der Bundestag stimmt im Plenum über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ab. Erst danach ist das Verfahren formal abgeschlossen.


































































