- EU plant neue Partnerschaftspläne für Förderperiode 2028-2034
- Bundesrat und ostdeutsche Länder kritisieren Eingriffe in föderale Strukturen
- 4-5 Mrd. Euro jährlich für strukturschwache Regionen verfügbar
EU-Finanzrahmen 2028-2034: Länder kritisieren Partnerschaftspläne
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6234 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Kommission hat für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 neue Steuerungsinstrumente vorgeschlagen. Die Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) sollen verschiedene EU-Programme bündeln und deren Mittel künftig nach nationalen Prioritäten durch die Zentralebene statt lokal vergeben werden. Der Bundesrat lehnte die Pläne im November 2025 ab, da sie föderale Strukturen bedrohen könnten.
- 4-5 Mrd. Euro — Jährliches Mittelvolumen des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen
- 170.003,50 Euro — Fördersumme für Thünen-Institut-Projekt zu EU-Reform-Auswirkungen (Mai 2026 bis Februar 2027)
- 40 Milliarden Euro — Bundesunterstützung für Strukturwandel in Braunkohleregionen bis 2038
- 20 Prozentpunkte — Mögliche Erhöhung des Fördersatzes für finanzschwache Kommunen bei GAK-Maßnahmen
Im Detail
Die Bundesregierung unterstützt vor diesem Hintergrund in den laufenden Verhandlungen den Modernisierungsansatz der Kommission mit dem Ziel, einen schlagkräftigen, vereinfachten und effizienten MFR zu schaffen.
— Vorbemerkung der Bundesregierung BT-Drs. 21/6234
Der geplante EU-Finanzrahmen 2028-2034 führt zu Spannungen zwischen Bund und Ländern. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) bündeln verschiedene EU-Förderprogramme und zentralisieren deren Verteilung. Deutsche Bundesländer kritisieren diese Pläne scharf.
Die Drucksache 21/6234 dokumentiert die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion. Diese fragte nach dem Umgang mit der Kritik der Bundesländer an den EU-Reformplänen. Ostdeutsche Länder befürchten massive Nachteile. Der Bundesrat sieht föderale Prinzipien bedroht, strukturschwache Regionen könnten benachteiligt werden.
Was gilt aktuell?
Derzeit vergibt die EU Fördermittel über verschiedene eigenständige Programme direkt an Regionen und Kommunen. Die Länder haben erheblichen Einfluss auf die Mittelverteilung. Sie gestalten Programme entsprechend regionaler Bedürfnisse, was sich bewährt hat. Für strukturschwache Regionen stehen jährlich 4 bis 5 Milliarden Euro aus dem Gesamtdeutschen Fördersystem zur Verfügung.
Die EU-Kommission plant, dieses System ab 2028 durch zentral gesteuerte Partnerschaftspläne zu ersetzen. Jeder Mitgliedstaat legt dann einen einheitlichen Plan vor. Die Koordination erfolgt auf nationaler Ebene, was die Regionen alarmiert.
Kritik aus den Ländern
Der Bundesrat lehnte die NRPP-Pläne bereits im November 2025 ab. Klare Kante. Die Länder sehen Eingriffe in die föderale Struktur, befürchten den Verlust regionaler Expertise und erwarten eine Benachteiligung strukturschwächerer Regionen. Die ostdeutschen Ministerpräsidenten haben eine eigene Arbeitsgruppe zum Mehrjährigen Finanzrahmen eingerichtet, um ihre Interessen zu bündeln.
Die Regionalkonferenz der ostdeutschen Länder (MPK-Ost) begleitet die Reformpläne kritisch. Sie befürchtet, dass künftig die Bundesregierung und die EU-Kommission über Fördergelder entscheiden werden. Die Einbindung der Länder hängt dann von der nationalen Ebene ab.
Position der Bundesregierung
Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz verteidigt die EU-Reformpläne als notwendige Modernisierung. Sie argumentiert, die NRPP reduzierten durch einheitliche Verfahren Überlappungen. Weniger Fördertöpfe schaffen mehr Flexibilität, so die Argumentation. Zugleich versichert sie, die föderalen Strukturen zu berücksichtigen.
In den Verhandlungen setzt sich Deutschland dafür ein, dass Regionen weiterhin eigenständig für die Erstellung ihrer jeweiligen regionalen Kapitel verantwortlich bleiben. Eine ebenengerechte Verknüpfung von Reformen und Investitionen ist zentral. Direkte Verhandlungen der Regionen mit der EU-Kommission bleiben deutsches Ziel.
Finanzielle Auswirkungen
Konkrete Kostenangaben für die neue Verwaltungsstruktur kann die Bundesregierung noch nicht machen. Sie plant jedoch, eine interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten. Die Koordination der Umsetzung ist komplex. Für die Begleitung der Reform-Auswirkungen fördert das Landwirtschaftsministerium ein Projekt des Thünen-Instituts mit 170.003,50 Euro.
Umstritten ist die geplante Absenkung der EU-Kofinanzierungssätze, die deutsche Kommunen in Zeiten knapper Kassen zusätzlich belasten könnte. Die genaue Höhe wird noch zwischen den EU-Staats- und Regierungschefs verhandelt.
Für strukturschwache Regionen steht weiterhin das Gesamtdeutsche Fördersystem mit 4 bis 5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) bleibt das regionalpolitische Leitinstrument. Braunkohleregionen erhalten zusätzliche Unterstützung über das Investitionsgesetz mit bis zu 40 Milliarden Euro bis 2038.
Weiterlesen:
- 13 Millionen Euro: Wie Thüringen Demokratie-Projekte fördert
- 205 Millionen Euro: So saniert der Bund Rheinland-Pfalz
Betroffen sind alle deutschen Bundesländer, insbesondere strukturschwache und ostdeutsche Regionen. Auch Kommunen, die auf EU-Fördergelder angewiesen sind, könnten von den Änderungen betroffen sein.
Die Bundesregierung beantwortet alle Fragen, weicht aber bei konkreten Kostenangaben aus und verweist mehrfach auf künftige Abstimmungen. Bei Fragen zu spezifischen Förderlinien fehlen Details.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 02.06.2026)
- Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)
- Der EU-Haushaltsplan für jeweils sieben Jahre, der die Ausgaben für verschiedene Politikbereiche festlegt.
- Kohäsionspolitik
- EU-Politik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zwischen den Regionen.
- Just Transition Fund
- EU-Fonds zur Unterstützung von Regionen beim Wandel weg von fossilen Brennstoffen.
Was sind Nationale und Regionale Partnerschaftspläne?
Neue EU-Steuerungsinstrumente, die bisher eigenständige Programme bündeln und nach nationalen Prioritäten verteilt werden sollen.
Warum kritisieren die Länder die Reform?
Sie befürchten Eingriffe in die föderale Struktur, Verlust regionaler Expertise und Benachteiligung strukturschwächerer Regionen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6234 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































