- 231 islamfeindliche Straftaten im ersten Halbjahr 2026 registriert
- 178 Diskriminierungsfälle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- 84 Prozent der Straftaten dem rechten Phänomenbereich zugeordnet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7478 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung berichtet halbjährlich auf Anfrage der Grünen-Fraktion über antimuslimische Vorfälle in Deutschland. Grundlage für die Erhebung der Straftaten ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) des Bundeskriminalamts. Das Unterthemenfeld Islamfeindlich wird seit 2017 gesondert erfasst. Für das Berichtsjahr 2026 weist die Bundesregierung ausdrücklich darauf hin, dass wegen einer technischen Systemumstellung am 1. Juni 2026 die gemeldeten Fallzahlen niedriger als in Vorjahren ausfallen und sukzessive nachgemeldet werden; ein Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum ist daher eingeschränkt aussagekräftig.
- 231 — Islamfeindliche Straftaten im Unterthemenfeld des KPMD-PMK, Januar bis Juni 2026 (Stichtag 30. Juni 2026, vorläufig)
- 178 — Antimuslimische Diskriminierungsfälle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im ersten Halbjahr 2026
- 127 — Tatverdächtige im Unterthemenfeld Islamfeindlich, darunter 0 Festnahmen
- 194 von 231 — Dem PMK-rechts-Bereich zugeordnete Fälle (rund 84 Prozent)
- 58 — Diskriminierungsfälle im Lebensbereich Arbeitsmarkt, dem häufigsten Bereich laut Antidiskriminierungsstelle
Im Detail
Aufgrund der Vorbereitungsmaßnahmen zur technischen Weiterentwicklung des KPMD-PMK wurden für das laufende Tatzeitjahr 2026 bislang weniger Sachverhalte als in den Vorjahren durch die Länder an das BKA gemeldet und werden seit der technischen Umstellung am 1. Juni 2026 sukzessive nachgemeldet; daher ist eine Vergleichbarkeit zum Vorjahreszeitraum nicht gegeben.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7478
Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete das Bundeskriminalamt (BKA) im Unterthemenfeld Islamfeindlich der Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität 231 Straftaten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/6705) hervor, die am 4. August 2026 vom Bundesministerium des Innern übermittelt wurde (BT-Drs. 21/7478). Gleichzeitig registrierte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes 178 antimuslimische Diskriminierungsfälle.
Islamfeindliche Straftaten: Verteilung und Phänomenbereiche
Von den 231 islamfeindlichen Straftaten sind 194 Fälle – rund 84 Prozent – dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen. Weitere 12 Fälle entfallen auf die ausländische Ideologie, 10 auf religiöse Ideologie und 15 auf sonstige Zuordnung. PMK-links ist mit null Fällen nicht vertreten. Unter den Straftatbeständen dominiert Volksverhetzung (§ 130 StGB) mit 89 Fällen, gefolgt von anderen Straftaten (90 Fälle). Körperverletzungsdelikte umfassen 16 Fälle, Sachbeschädigungen 13 Fälle und Nötigung oder Bedrohung 11 Fälle. Bei 33 Fällen wurde als Tatmittel das Internet angegeben. Insgesamt wurden 127 Tatverdächtige ermittelt; Festnahmen gab es keine.
Nordrhein-Westfalen weist mit 43 von der Antidiskriminierungsstelle erfassten Diskriminierungsfällen die höchste regionale Konzentration auf, gefolgt von Berlin (26) und Bayern (23). Im Bereich Moschee als Angriffsziel wurden bundesweit 9 Straftaten registriert, davon 3 in Baden-Württemberg und 2 in Bayern.
Einschränkungen der Vergleichbarkeit 2026
Die Bundesregierung weist ausdrücklich auf eine Besonderheit der 2026er Daten hin: Wegen technischer Vorbereitungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung des Meldesystems KPMD-PMK wurden in der ersten Jahreshälfte 2026 weniger Sachverhalte als üblich durch die Länder an das BKA gemeldet. Seit der technischen Umstellung am 1. Juni 2026 werden fehlende Meldungen sukzessive nachgetragen. Ein direkter Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum ist daher nicht belastbar. Zum Vergleich: Im zweiten Halbjahr 2025 waren 543 islamfeindliche Straftaten registriert worden, im ersten Halbjahr 2025 waren es 489. Die höchste Fallzahl in der Halbjahresbetrachtung seit 2023 lag im zweiten Halbjahr 2023 bei 641 Fällen.
Diskriminierung im Alltag
Die 178 von der Antidiskriminierungsstelle erfassten islamfeindlichen Diskriminierungsfälle verteilen sich auf verschiedene Lebensbereiche. Am stärksten betroffen ist der Arbeitsmarkt mit 58 Fällen, gefolgt vom Zugang zu privaten Dienstleistungen und Gütern (42 Fälle), Bildung und Wohnungsmarkt (je 13 Fälle) sowie Justiz und Polizei (12 Fälle). Nach Benachteiligungsformen überwiegen unmittelbare Benachteiligungen (48 Fälle); bei 55 Fällen ist die Form unklar und bei 31 Fällen fehlen Angaben. Sexuelle Belästigung und Anweisungen zur Benachteiligung werden von der Antidiskriminierungsstelle nicht gesondert erfasst.
Die Bundesregierung betont, dass die Antidiskriminierungsstelle in ihrer Dokumentation zwischen religionsbezogener Diskriminierung auf Basis einer (zugeschriebenen) muslimischen Religionszugehörigkeit und antimuslimischem Rassismus unterscheidet. Beide Kategorien werden zusammen als antimuslimische Diskriminierung ausgewiesen.
Fortbildung und Prävention bei Bundesbehörden
Das BKA bot 2026 Fortbildungen zum Thema antimuslimischer Rassismus in polizeilichen Kontexten an. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führte im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 14 Schulungen zu Antidiskriminierung und Diversitätssensibilisierung durch. Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) hielt sechs Veranstaltungen zur interkulturellen Kompetenz sowie drei Veranstaltungen im Rahmen der Vortragsreihe „Resiliente Demokratie“ ab. Die Bundespolizei bietet ein Online-Lernprogramm zur RadEx-Thematik für alle Mitarbeitenden an.
Zur Frage der Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus dem Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit von 2023 verwies die Bundesregierung auf frühere Antworten, ohne neue Maßnahmen zu benennen. Auch zu den Fragen über Verurteilungen aus der HateCrime-Statistik lagen der Bundesregierung für 2026 keine aktuellen Erkenntnisse vor. Fragen zu sozialer Ungleichheit und Vollzugsdefiziten im Ausländerrecht berühren ähnliche Themenfelder der gesellschaftlichen Teilhabe und des Rechtsschutzes. Die Entwicklung der Beschäftigungssituation ausländischer Arbeitskräfte ist ein weiterer Kontext, in dem Diskriminierungsrisiken relevant sind.
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Betroffen sind muslimische und als muslimisch wahrgenommene Personen in Deutschland. Laut dem in der Drucksache zitierten Nationalen Rassismus- und Diskriminierungsmonitor sind mehr als 60 Prozent muslimischer Frauen und mehr als 50 Prozent muslimischer Männer mindestens einmal im Monat Diskriminierung ausgesetzt. Besonders häufig betroffen sind laut den Daten der Antidiskriminierungsstelle Menschen im Arbeitsleben (58 Fälle) sowie beim Zugang zu privaten Dienstleistungen und Gütern (42 Fälle).
Zu den Fragen 7, 8 und 10 bezüglich der HateCrime-Statistik verwies die Bundesregierung auf frühere Antworten (BT-Drs. 21/4220) und gab an, für 2026 lägen derzeit keine aktuellen Erkenntnisse vor. Zur Frage 16 über die Umsetzung von Handlungsempfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit wurde ebenfalls auf eine frühere Drucksache (21/741) verwiesen, ohne neue Informationen zu liefern.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Muslimfeindlichkeit 2026: 16 Fragen zu antimuslimischen Vorfällen →
- PMK – Politisch motivierte Kriminalität
- Sammelbezeichnung für Straftaten, bei denen das Tatmotiv politisch ist. Das BKA erfasst diese Taten in verschiedenen Phänomenbereichen (rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie, sonstige).
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität – das System, über das Landeskriminalämter Fälle an das BKA melden.
- UTF Islamfeindlich
- Unterthemenfeld Islamfeindlich innerhalb der PMK-Statistik, das seit 2017 Straftaten gegen den Islam oder gegen Muslime gesondert erfasst.
Wie viele islamfeindliche Straftaten gab es im ersten Halbjahr 2026?
Laut BT-Drs. 21/7478 wurden im Zeitraum Januar bis Juni 2026 im Rahmen der PMK-Statistik 231 islamfeindliche Straftaten erfasst (Stichtag: 30. Juni 2026). Die Zahlen haben vorläufigen Charakter.
Wie hat sich die Zahl gegenüber früheren Halbjahren entwickelt?
Ein direkter Vergleich ist eingeschränkt, da 2026 wegen einer technischen Umstellung des Meldesystems weniger Fälle gemeldet wurden als üblich. Im zweiten Halbjahr 2025 waren es 543 Fälle, im ersten Halbjahr 2025 waren es 489 Fälle.
Welchem politischen Lager sind die Straftaten zuzuordnen?
Von den 231 Fällen sind 194 (rund 84 Prozent) dem PMK-rechts-Phänomenbereich zugeordnet, 12 der ausländischen Ideologie, 10 der religiösen Ideologie und 15 der sonstigen Zuordnung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7478 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































