Bundesgerichtshof: Gemeinde haftet für gescheiterte Auslandsreise wegen Fahndungsausschreibung
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (Pressemitteilung 105/2026) geklärt, dass eine Gemeinde Schadensersatz zahlen muss, wenn eine Auslandsreise durch eine zu Unrecht fortdauernde Fahndungsausschreibung eines Reisepasses gescheitert ist. Die Entscheidung betrifft die Haftung von Behörden für fehlerhafte oder nicht zeitgerecht aufgehobene Fahndungsmaßnahmen.
Sachverhalt und Kernaussage
Der Fall zeigt ein häufiges praktisches Problem: Ein Reisepass steht unter Fahndungsausschreibung, obwohl die ursprünglichen Gründe dafür längst entfallen sind. Der Betroffene kann daher nicht ins Ausland reisen und erleidet durch die gescheiterte Reise finanzielle Schäden. Der Bundesgerichtshof verpflichtet die zuständige Gemeinde nun, diese Schäden zu ersetzen.
Die Begründung stützt sich auf das allgemeine Haftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Behörden haften nach den §§ 839 BGB i.V.m. Artikel 34 Grundgesetz (GG) für Schäden, die durch rechtswidriges Handeln ihrer Beamten entstehen. Eine zu Unrecht fortbestehende Fahndungsausschreibung stellt eine rechtswidrige Amtshandlung dar, die zum Schadensersatz verpflichtet.
Gesetzlicher Rahmen
Relevant sind neben dem BGB insbesondere das Passgesetz sowie die Passverordnung, in denen die Voraussetzungen und das Verfahren für Fahndungsausschreibungen geregelt sind. Die Polizeibehörden und Gemeinden sind verpflichtet, Fahndungsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und aufzuheben, wenn die Gründe fortgefallen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach betont, dass der Staat für die Dauer und Berechtigung solcher Maßnahmen haftet.
Praktische Bedeutung für Bürger
Die Entscheidung hat erhebliche praktische Auswirkungen. Betroffene können nun konkrete Schadensersatzansprüche gegen die zuständige Gemeinde geltend machen, wenn eine Fahndungsausschreibung zu Unrecht fortbestand und zu einer gescheiterten Reise geführt hat. Dies umfasst nicht nur die direkten Reisekosten, sondern auch Nebenkosten und entgangene Urlaubsfreuden. Bürger sollten ihre Schadenersatzansprüche dokumentieren und notfalls gerichtlich durchsetzen.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Die Entscheidung weist auf einen Regulierungsbedarf hin: Behörden sollten verpflichtet werden, Fahndungsausschreibungen in regelmäßigen Abständen systematisch zu überprüfen und zeitnah aufzuheben. Eine gesetzliche Fristregelung könnte künftige Rechtsstreitigkeiten vermeiden und Bürgern schneller Klarheit verschaffen.
































































